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Hallo Christoph,
Ich sehe das genauso, habe es auch hier bisher widerspruchsfrei veröffentlicht:
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...n/hilden/radverkehr/nebeneinander-fahren.html
Nach meiner Erinnerung ist die Sichtweise von Verkehrsrechtsanwalt Kettler genauso, entweder steht es in mindestens einem seiner Bücher oder er hat mich damals, als ich in den 90ern einen Artikel für eine ADFC-Zeitschrift geschrieben hatte, bestätigt.
Zum Fußgängerüberweg (Zebrastreifen): Vorgeschrieben ist eine ausreichende Beleuchtung, daher kann schon mal die Installation von neuen Laternen und / oder beleuchteten Schildern erforderlich sein. Kommunen, die ihre Armut nicht als Sexappeal verstehen, bauen daher schon mal eher eine billige Querungshilfe (im Minimalfall bestehend aus zwei Warnbaken an einbetonierter Stange mit blauen Pfeilen obendrauf und zwei durchgezogenen Linien ohne Fußgängervorrechte) statt eines Überwegs.
Gruß, Klaus
Ich halte das immer so: wo eine rechte Fahrbahn so breit ist, dass ich ein Überholen (inkl. verkehrsgerechtem Überholabstand) auf "meiner" Fahrbahn durch das Nebeneinanderfahren verhindere, dann ist es eine "Verkehrsbehinderung" und damit zu unterlassen. Wo eine rechte Fahrbahn "nur" so breit ist, dass ein einzelner Radfahrer (inkl. verkehrsgerechtem Überholabstand) eh nur so überholt werden kann, dass ein Auto zum Überholen mit den linken Rädern über den Mittelstrich fahren muss, ist eine Behinderung durch zwei nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr gegeben. Passt das oder ist das "Willkür"?
Ich sehe das genauso, habe es auch hier bisher widerspruchsfrei veröffentlicht:
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...n/hilden/radverkehr/nebeneinander-fahren.html
Nach meiner Erinnerung ist die Sichtweise von Verkehrsrechtsanwalt Kettler genauso, entweder steht es in mindestens einem seiner Bücher oder er hat mich damals, als ich in den 90ern einen Artikel für eine ADFC-Zeitschrift geschrieben hatte, bestätigt.
Zum Fußgängerüberweg (Zebrastreifen): Vorgeschrieben ist eine ausreichende Beleuchtung, daher kann schon mal die Installation von neuen Laternen und / oder beleuchteten Schildern erforderlich sein. Kommunen, die ihre Armut nicht als Sexappeal verstehen, bauen daher schon mal eher eine billige Querungshilfe (im Minimalfall bestehend aus zwei Warnbaken an einbetonierter Stange mit blauen Pfeilen obendrauf und zwei durchgezogenen Linien ohne Fußgängervorrechte) statt eines Überwegs.
Gruß, Klaus