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Nicht mal "durch die Hintertür ", sondern ganz offiziell dadurch begründet, daß die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation angemessen sein muß.Und dann gibt es ja auch noch "Geschwindigkeitsbegrenzungen durch die Hintertür"
Ich weiß, wovon ich rede; habe selber schon mal einen Unfall verursacht, als ich (bei "erlaubten" 100 km/h) mit ca. 80 gefahren und dabei ins Schleudern gekommen bin. Ganz offensichtlich war die Geschwindigkeit zwar "zulässig", aber eben der Situation nicht angemessen.
(kursiv von mir)Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Sogar der Oppa, der sich auf freier Landstraße nicht mehr schneller als 60 fahren traut, darf das also nach Abs. 1 Satz 2 - ja er wird sogar dazu aufgefordert ("persönliche Fähigkeiten")! Und ob dadurch hinter ihm eine Schlange entsteht, ist offensichtlich völlig unerheblich.
Sic!(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen [..]
(kursiv von mir)
(Quelle)
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