Verkehrsregeln für Radfahrer

Hmmm - mit klarer Anleitung zum Geisterradeln:
Wer unbedingt einen Radweg gegen die Richtung befährt, muss wissen, dass das mit erhöhter Unfallgefahr einhergeht, das heißt: sehr defensiv fahren, also Richtig-Radlern nach links ausweichen, mit Autos und Fußgängern rechnen und diese immer vorlassen.
 
Das ist ja mal ein Artikel der besseren Art.
Radfahrer dürfen aber auch benutzungspflichtige Radwege verlassen. Und zwar wenn...
Dieser Zusatz wird nämlich gerne bei 90% aller solcher Artikel immer weggelassen.
 
Hmmm - mit klarer Anleitung zum Geisterradeln:
Hm, ich finde, du solltest den gesamten Text zitieren. Ich habe das nicht als Anleitung zum Geisterradeln interpretiert, im Gegenteil:
"Falschradeln = falsch [--> Überschrift]
Auf Straßenspuren ist Falschradeln absolutes No-Go! Verboten ist es auch auf Radwegen, dort kommt es aber wesentlich häufiger vor. Wer unbedingt einen Radweg gegen die Richtung befährt, muss wissen, dass das mit erhöhter Unfallgefahr einhergeht, das heißt: sehr defensiv fahren, also Richtig-Radlern nach links ausweichen, mit Autos und Fußgängern rechnen und diese immer vorlassen.
Außerdem müssen Falschradler mit einem Ordnungsgeld rechnen, wenn sie erwischt werden. Eine Ausnahme machen die sogenannten Zweirichtungs-Radwege, die zwar mit Schildern und Markierungen ausgewiesen sind, aber nicht unbedingt für eine Entwirrung der Situation sorgen."

Über Details kann man vielleicht streiten, aber der letzte Satz macht sogar auf den Widerspruch aufmerksam des "einerseits nicht Linksfahren dürfen, weil zu gefährlich" und des "andererseits Linksfahren müssen, obwohl gefährlich."
 
@Christoph Hipp das hatte ich extra so zitiert. Wozu braucht man bei einem No-Go noch Verhaltensregeln? Sonst wird aus einem No-Go ein "wenns mal sein muss, dann aber..."
 
Sehr schöner Artikel, den man genau so ausdrucken und in der Firma oder sonstwo aufhängen kann.
Das einzige was mir missfällt ist, dass der Autor mit Fahrbahn, Fahrspur und Straße durcheinanderkommt.
Hessenschau schrieb:
Fahrbahnmitte = oft richtig
Aber das wird nur solchen Freaks wie uns auffallen ;-)
 
Du zitiertest:
"Wer unbedingt einen Radweg gegen die Richtung befährt, muss wissen, dass das mit erhöhter Unfallgefahr einhergeht, das heißt: sehr defensiv fahren, also Richtig-Radlern nach links ausweichen, mit Autos und Fußgängern rechnen und diese immer vorlassen."
Ich gebe erst mal zu, dass ich rechts und links sprachlich nicht immer unbedingt richtig zuordne (ich meine manchmal das andere links!), kann also sein, dass ich deswegen auf der Leitung stehe und mir alles verkehr vorstelle:
Wenn der Geisterfahrer "korrekt" nach links ausweicht und ich korrekt nach rechts - dann fahren wir doch direkt aufeinander zu?
Ich möchte nicht wegen eines solchen Deppen Richtung Fahrbahn ausweichen wollen, zumal ich rechts halt auch richtig fahre.

Das ist übrigens einer der Gründe, warum ich Geisterfahrer manchmal echt vom Rad treten möchte. Ihre Rumeierei wegen Dummheit oder Bequemlichkeit kostet meine Zeit und meine Nerven. Und wenn ich Pech habe mehr.
 
@Jedrik wenn der Geisterradler nach links ausweicht, weicht er auf den Gehweg aus, der meist rechts des Radweges ist. Der Geisterradler macht eh schon was falsch, also wäre es unzumutbar vom richtigen Radler zu erwarten, dass er auf den Gehweg ausweicht und damit zum Verstoß gezwungen wird.
Hilft das beim Verständnis?
 
@Jedrik wenn der Geisterradler nach links ausweicht, weicht er auf den Gehweg aus, der meist rechts des Radweges ist. Der Geisterradler macht eh schon was falsch, also wäre es unzumutbar vom richtigen Radler zu erwarten, dass er auf den Gehweg ausweicht und damit zum Verstoß gezwungen wird.
Hilft das beim Verständnis?
Nee, nicht wirklich, weil ja nicht überall Geh-und Radweg getrennt sind und ich das eben nur so kenne, dass die Kasper auf mich zufahren und ich dann nach links zur Fahrbahn hin ausweichen soll. Eben so wie Fußgänger auf Rädern. Wenn ich nicht nach links ausweiche, werde ich auch gern schon mal beschimpft.
 
dass die Kasper auf mich zufahren und ich dann nach links zur Fahrbahn hin ausweichen soll
Es geht auch anders: Ich hab mal einen fast in die Hecke geschickt (es passierte nur deshalb nichts, weil wir beide angehalten haben). Er kam mir entgegen und erwartete, dass ich nach rechts, auf den Fussgängerteil, ausweiche. Bin ich aber nicht. Er hielt weiter nach rechts und da war eben die Hecke zwischen Fahrbahn. Ui, konnte der schimpfen.
Ja, ich weiss, irgend ein Paragraph der STVO sagt, dass man sich die Vorfahrt nicht erwzingen darf. Und belehrendes Verhalten kann auch bestraft werden.
Trotzdem!
 
Hallo,

Diesmal allerdings recht fundiert recherchiert

Nicht recherchiert wurde offenbar, wie die "Straßenspur" wirklich heißt.
"Gegen Einbahnstraßen = meistens richtig" ist vermutlich auch nicht sorgfältig recherchiert (oder nur in F).
Abgesehen davon, dass die Begrifflichkeiten Straße / Fahrbahn nicht sauber recherchiert wurden, ist diese Passage "Benutzungspflichten dürfen nur erteilt werden, wenn das Fahren auf der Straße zu gefährlich wäre, etwa an großen Hauptstraßen." seit ein paar Monaten falsch!
"Die Kommunen arbeiten daher an der Abschaffung vieler Radwege-Benutzungspflichten - manchmal dauert das jedoch länger."
Ich kenne Kommunen, in denen wird definitiv nicht daran gearbeiten.
Die Aussage "Die Benutzungpflicht kann hier nicht eingehalten werden, weil dann der Seitenabstand zu parkenden Autos zu knapp wäre." (Bildunterschrift) würde bedeuten, dass die Benutzungspflicht immer dann nichtig wäre, wenn der Parkstreifen nicht mit genügend Abstand neben dem Radweg geführt würde. Dem ist nicht so.
"Auch zum Linksabbiegen darf man den Radweg schon vor der Kreuzung verlassen" stimmt nur, wenn das indirekte Linksabbiegen nicht vorgeschrieben ist. An den Hauptstraßen des "radfahrfreundlichen" MS wird im Regelfall oder zumindest sehr häufig an Hauptverkehrsstraßen das indirekte Abbiegen vorgeschrieben.
"Handzeichen = Pflicht" Das Wort Handzeichen taucht in der StVO nicht auf. Außerdem erlaubt die StVZO neuerdings Blinker, wenn das Handzeichen verdeckt würde.
"
Fahrbahnmitte = oft richtig" In the middle of the road bisse auffer Stelle toad.

Aber wenigstens der Tenor ist radfahrerfreundlich.

Ich hab mal einen fast in die Hecke geschickt (es passierte nur deshalb nichts, weil wir beide angehalten haben). Er kam mir entgegen und erwartete, dass ich nach rechts, auf den Fussgängerteil, ausweiche. Bin ich aber nicht. Er hielt weiter nach rechts und da war eben die Hecke zwischen Fahrbahn. Ui, konnte der schimpfen.
Ja, ich weiss, irgend ein Paragraph der STVO sagt, dass man sich die Vorfahrt nicht erwzingen darf. Und belehrendes Verhalten kann auch bestraft werden.

Ich habe mal einfach mein Trike im letzten Moment angehalten, der Entgegenkommende nicht, und da er zum Anhalten zu schnell war, hüpfte er dann auf den zu seinem Glück nicht beparkten Parkstreifen. Ich habe ihn zu nichts gezwungen, mich nur nciht zum Ausweichen auf den Gehweg zwingen lassen.

Gruß, Klaus


 
... Verkehrsregeln für Radfahrer.

Diesmal allerdings recht fundiert recherchiert:

http://hessenschau.de/gesellschaft/...s-radfahrens,radfahren-dos-and-donts-100.html

Das hier beim Zebrastreifen ist so pauschal falsch:
"Aber: Autos müssen für Radfahrer nicht anhalten. Im Gegensatz zu Fußgängern haben Radfahrer keine Bevorrechtigung."

Sind Zebrastreifen verbotenerweise im Verlauf eines vorfahrtstraßenbegleitenden Radweg über eine Einmündung angelegt hat der Radverkehr Vorfahrt. Allerdings nicht aufgrund des Zebrastreifen.
 
Ihr hängt Euch immer an Kleingkeiten auf, ich krich die Kriese... Muss wirklich gut sein, der Text, wenn son Killefit über bleibt...
Aber wie dem auch sei: Nix für ungut...
Gruß Krischan
 
Servus Jedrik,
Wenn der Geisterfahrer "korrekt" nach links ausweicht und ich korrekt nach rechts - dann fahren wir doch direkt aufeinander zu?
erstmal fahre ich mittig auf dem Radweg auf den "Engländer" zu, meistens merken diese rechtzeitig, daß ich nicht Platz machen werde und verdrücken sich links auf den Fußweg. Wenn mir Träumer entgegen kommen, dann entscheide ich nach Lust und Laune, ob ich die Spur halte und ggf. stehen bleibe, bis der Entgegenkommende aufwacht, oder ob ich auf den Fußweg wechsel, wenn ich dabei keine Fußgänger gefährde. Hier in München sind aber einige Fußwege relativ sicher gegen den Radweg durch einen Absatz getrennt, mit schmalen Reifen ist das nicht so nett, dort hoch zu fahren.

Nee, nicht wirklich, weil ja nicht überall Geh-und Radweg getrennt sind und ich das eben nur so kenne, dass die Kasper auf mich zufahren und ich dann nach links zur Fahrbahn hin ausweichen soll.
solche Wege kenne ich aus eigener Erfahrung so gut wie gar nicht; dort darf man ja auch nur Schrittgeschwindigkeit fahren, das tue ich mir nicht an.

Eben so wie Fußgänger auf Rädern.
Was sind das den für Menschen? Haben die was mit dem Thema "Radfahrer absteigen" zu tun?

Wenn ich nicht nach links ausweiche, werde ich auch gern schon mal beschimpft.
kannst Du das nicht einfach ignorieren? Wer andere beschimpft, will meistens nur seinen eigenen Müll loswerden.

Gruß
Felix

PS:
Ich gebe erst mal zu, dass ich rechts und links sprachlich nicht immer unbedingt richtig zuordne (ich meine manchmal das andere links!)
geht mir als umgeschulten Linkshänder häufig auch so.:oops:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo miteinander

Wenn sich alle an den § 1 der StvO :

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

hielten gäbe es kein Problem!
Selbst beim fahren auf dem Gehweg oder dem Radweg falschherum.
Soll heißen der "Falschfahrer klemmt sich maximal an de Rand wenn jemand richtig rum daherkommt,rollt auch schon mal einige Meter hinter der Omi mit dem Hackenporsche her ohne sie wegzuklingeln,bittet höflich darum vorbeigelassen zu werden,etc."

Gruß Fripon
 
An den Hauptstraßen des "radfahrfreundlichen" MS wird im Regelfall oder zumindest sehr häufig an Hauptverkehrsstraßen das indirekte Abbiegen vorgeschrieben.
Wie soll das denn vorgeschrieben werden? Das geht doch nur über eine explizite Radverkehrsführung. Da gibts hier nur diese 'piseligen' Aufstellfächen (groß genug für ca. ein Fahrrad), wo man sich zum Abbiegen draufstellen kann, wenn man die kreuzende Straße schon überquert hat.
Wenn ich nicht weiss, dass da so eine Aufstellfläche existiert, kann ich deren Existenz vor der Kreuzung gar nicht erkennen.

Es ist natürlich meist etwas schwierig bis unmöglich, den Radweg zu verlassen, um auf der Fahrbahn je nach Straße z.B. zwei Fahrstreifenwechsel zur Linksabbiegespur durchzuziehen.

Hast du ein Beispiel dafür, dass schon vor der Kreuzung eine explizite Radverkehrsführung zum indirekten Linksabbiegen beginnt und somit zum Abbiegen zu benutzen ist? Würde mich interessieren.

Tho-gestern von der Weseler Str. (B54) direkt links in die Adenauerallee abgebogen-mas
 
Moin!

Die Aussage "Die Benutzungpflicht kann hier nicht eingehalten werden, weil dann der Seitenabstand zu parkenden Autos zu knapp wäre." (Bildunterschrift) würde bedeuten, dass die Benutzungspflicht immer dann nichtig wäre, wenn der Parkstreifen nicht mit genügend Abstand neben dem Radweg geführt würde. Dem ist nicht so.

Was wäre dann an so einer Stelle das vorschriftsmäßige Verhalten für einen Radfahrer?

Tschüs!

Hein
 
Hallo,

man kann sich nur falsch verhalten: Entweder man beachtet den Abstand oder die Benutzungspflicht. Vermutlich ist es billiger, die Benutzungspflicht zu beachten.

Hast du ein Beispiel dafür, dass schon vor der Kreuzung eine explizite Radverkehrsführung zum indirekten Linksabbiegen beginnt und somit zum Abbiegen zu benutzen ist?

Ich kenne die Stellen nur aus der Autofahrerperspektive, aber genau die B54 weiter stadtauswärts meinte ich.

Gruß, Klaus
 
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