Unfallfaden

Das Zahlt eine Versicherung nicht einfach so ohne Aufforderung eines Anwalts.
Doch, das bezahlen die auch wenn man sie selber anschreibt. Aber gerade sowas wie Wertminderung kann ein Anwalt besser begründen. Im Gegenzug wird sich eine Versicherung ohne Anwalt nicht wegen ein paar Euro mit dir streiten.

Muss jeder selber wissen was am besten ist!
 
Gegenzug wird sich eine Versicherung ohne Anwalt nicht wegen ein paar Euro mit dir streiten.
Doch das macht die Versicherung gerne, da habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht...
Und welcher Nichtprofi kennt schon alle Möglichkeiten, die einem in so einen Fall zustehen ?
Schon alleine die Formulierung einer Forderung (welche und wie hoch) ist da schnell ein Problem...
 
Doch das macht die Versicherung gerne, da habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht...
Hast du denen denn gesagt dass sie die Wahl haben deine Forderungen in einer bestimmten Frist komplett zu übernehmen oder danach zusätzlich einen Anwalt zu bezahlen? Die wissen dass es dann in jedem Fall teurer wird und werden plötzlich sehr schnell und kulant.
 
Vielleicht könntet ihr die Diskussion "Verhalten nach einen Unfall, Schadensansprüche " ausgliedern
 
So ein paar unverfängliche Updates:

Gegnerische Versicherung holt sich erstmal die Polizeiakte. Ansonsten kein Kommentar.

Unfallverursacherin hat sich jedoch schon bei mir persönlich gemeldet...und zwar über ihren Anwalt.

1704929438705.png

Warum ich 100% ihres Schadens tragen soll, stand leider nicht dabei. Hätte wahrscheinlich zur weiteren Erheiterung beigetragen.
Hatte bisher keinen Strafantrag gestellt, das hat sich aber mit dem Schreiben geändert... :cool:
 
Warum ich 100% ihres Schadens tragen soll, stand leider nicht dabei. Hätte wahrscheinlich zur weiteren Erheiterung beigetragen.
Hatte bisher keinen Strafantrag gestellt, das hat sich aber mit dem Schreiben geändert... :cool:
Vermutung: Um sich beißen, weil man weiß, dass man mit dem Rücken zur Wand steht, ggf. gepaart mit Hass auf Radfahrer oder insbesondere Fahrer solcher Exoten, "die immer MEINE Straße blockieren". Logisches, rationales Denken hat ausgesetzt, nach dem Motto, "Egal, wenn am Ende nix bei rauskommt, aber der Gegner hatte dann zumindest Rennerei". So wie auch viele Falschparker oder die, die geblitzt wurden, gegen die sog. "Abzocke" vorgehen.
 
Logisch das du Schuld hast. Was fährst du auch mit einem Fahrrad auf IHRER persönlichen Fahrbahn und machst auch noch ihr Auto kaputt.

Also Leute gibt's...
 
So ein paar unverfängliche Updates:

Gegnerische Versicherung holt sich erstmal die Polizeiakte. Ansonsten kein Kommentar.

Unfallverursacherin hat sich jedoch schon bei mir persönlich gemeldet...und zwar über ihren Anwalt.

Anhang anzeigen 352442

Warum ich 100% ihres Schadens tragen soll, stand leider nicht dabei. Hätte wahrscheinlich zur weiteren Erheiterung beigetragen.
Hatte bisher keinen Strafantrag gestellt, das hat sich aber mit dem Schreiben geändert... :cool:
Ooooah, von dem Anwalt möchte ich mich nicht vertreten lassen! :eek: Das ist ja sehr smart, als Unfallverursacher ne Rechnung an den Geschädigten zu schicken und seine Klientin damit der Gefahr einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung auszusetzen. :ROFLMAO:
(die resultierende Geldstrafe aus dem Strafverfahren zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht, oder? :sneaky:)

@K0nsch (y)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vermutung: Um sich beißen, weil man weiß, dass man mit dem Rücken zur Wand steht, ggf. gepaart mit Hass auf Radfahrer oder insbesondere Fahrer solcher Exoten, "die immer MEINE Straße blockieren". Logisches, rationales Denken hat ausgesetzt, nach dem Motto, "Egal, wenn am Ende nix bei rauskommt, aber der Gegner hatte dann zumindest Rennerei". So wie auch viele Falschparker oder die, die geblitzt wurden, gegen die sog. "Abzocke" vorgehen.
Potentiell erreicht man damit, wie in @K0nsch Fall, das man sich damit ne Strafanzeige einhandelt und ne Geldstrafe zahlen muss. :ROFLMAO:
 
Zwei Fragen aus Interesse zum

1. muss der begründet werden? Wenn ja, wie sieht die Begründung aus bzw.
Natürlich musst du eine Strafanzeige begründen und auch Beweise beibringen! Ohne Beweise wird ein Strafverfahren nicht eröffnet.

Du wirst bei Antragstellung informiert (zb musst du es am Beginn einer Online-Anzeige aktiv bestätigen) das eine ungerechtfertigte Strafanzeige, für dich ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben kann/wird. (falsche Verdächtigung §164 StGB)

Wenn dich ein RTW an der Unfallstelle versorgt und gar zur Behandlung in ein Krankenhaus bringt, oder du hinterher vom Arzt als arbeitsunfähig befunden wirst, hast du die Beweise schriftlich und solltest sie der Anzeige als Beweismittel beifügen.
(Tip: Google Street View und Bildschirmfotos sind deine Freunde für den Unfallbericht! :sneaky:)
2. warum wurde der nicht gleich zu Anfang gestellt und erst nach dem Schriftwechsel?
:unsure:
Zb weil der zu Anfang "nette" Unfallgegner sich im weiteren Verlauf als Ars..... herausstellt (siehe Rechnungsstellung oben), oder deine Verletzungen doch stärker waren, als zu Beginn angenommen?

Ich lass die Geschehnisse nach einem Unfall erst mal ein paar Tage sacken, bevor ich mich eventuell entschliesse einen Strafantrag zu stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten