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Aber was sagt das über uns ?Unbedingt einen Anwalt nehmen !
Doch, das bezahlen die auch wenn man sie selber anschreibt. Aber gerade sowas wie Wertminderung kann ein Anwalt besser begründen. Im Gegenzug wird sich eine Versicherung ohne Anwalt nicht wegen ein paar Euro mit dir streiten.Das Zahlt eine Versicherung nicht einfach so ohne Aufforderung eines Anwalts.
Genau das richtige und gute Besserung.Montag werde ich mal den Rechtsanwalt kontaktieren...
Gott sei Dank ist "nur" der gesamte Oberkörper geprellt
Doch das macht die Versicherung gerne, da habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht...Gegenzug wird sich eine Versicherung ohne Anwalt nicht wegen ein paar Euro mit dir streiten.
Hast du denen denn gesagt dass sie die Wahl haben deine Forderungen in einer bestimmten Frist komplett zu übernehmen oder danach zusätzlich einen Anwalt zu bezahlen? Die wissen dass es dann in jedem Fall teurer wird und werden plötzlich sehr schnell und kulant.Doch das macht die Versicherung gerne, da habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht...
Was für eine Frist ist angemessen?Forderungen in einer bestimmten Frist komplett zu übernehmen
Vermutung: Um sich beißen, weil man weiß, dass man mit dem Rücken zur Wand steht, ggf. gepaart mit Hass auf Radfahrer oder insbesondere Fahrer solcher Exoten, "die immer MEINE Straße blockieren". Logisches, rationales Denken hat ausgesetzt, nach dem Motto, "Egal, wenn am Ende nix bei rauskommt, aber der Gegner hatte dann zumindest Rennerei". So wie auch viele Falschparker oder die, die geblitzt wurden, gegen die sog. "Abzocke" vorgehen.Warum ich 100% ihres Schadens tragen soll, stand leider nicht dabei. Hätte wahrscheinlich zur weiteren Erheiterung beigetragen.
Hatte bisher keinen Strafantrag gestellt, das hat sich aber mit dem Schreiben geändert...
Korrigiere: "IHREM persönlichen Radweg"IHRER persönlichen Fahrbahn
Ooooah, von dem Anwalt möchte ich mich nicht vertreten lassen! Das ist ja sehr smart, als Unfallverursacher ne Rechnung an den Geschädigten zu schicken und seine Klientin damit der Gefahr einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung auszusetzen.So ein paar unverfängliche Updates:
Gegnerische Versicherung holt sich erstmal die Polizeiakte. Ansonsten kein Kommentar.
Unfallverursacherin hat sich jedoch schon bei mir persönlich gemeldet...und zwar über ihren Anwalt.
Anhang anzeigen 352442
Warum ich 100% ihres Schadens tragen soll, stand leider nicht dabei. Hätte wahrscheinlich zur weiteren Erheiterung beigetragen.
Hatte bisher keinen Strafantrag gestellt, das hat sich aber mit dem Schreiben geändert...
Potentiell erreicht man damit, wie in @K0nsch Fall, das man sich damit ne Strafanzeige einhandelt und ne Geldstrafe zahlen muss.Vermutung: Um sich beißen, weil man weiß, dass man mit dem Rücken zur Wand steht, ggf. gepaart mit Hass auf Radfahrer oder insbesondere Fahrer solcher Exoten, "die immer MEINE Straße blockieren". Logisches, rationales Denken hat ausgesetzt, nach dem Motto, "Egal, wenn am Ende nix bei rauskommt, aber der Gegner hatte dann zumindest Rennerei". So wie auch viele Falschparker oder die, die geblitzt wurden, gegen die sog. "Abzocke" vorgehen.
1. muss der begründet werden? Wenn ja, wie sieht die Begründung aus bzw.Strafantrag
Natürlich musst du eine Strafanzeige begründen und auch Beweise beibringen! Ohne Beweise wird ein Strafverfahren nicht eröffnet.Zwei Fragen aus Interesse zum
1. muss der begründet werden? Wenn ja, wie sieht die Begründung aus bzw.
Zb weil der zu Anfang "nette" Unfallgegner sich im weiteren Verlauf als Ars..... herausstellt (siehe Rechnungsstellung oben), oder deine Verletzungen doch stärker waren, als zu Beginn angenommen?2. warum wurde der nicht gleich zu Anfang gestellt und erst nach dem Schriftwechsel?