Trike und Radprüfung

Und wieso soll ein Kind zeigen, dass es balancieren KANN, wenn es gar nicht balancieren MUSS..?

Weil das nunmal Sinn dieser Veranstaltung ist, zumindest teilweise. Und müssen tut es überhaupt nix, die Fahrradprüfung ist - wie du richtig erkannt hast - nicht verpflichtend für irgendwas.
Davon abgesehen halte ich die Fähigkeit ein Zweirad zu steuern für so grundlegend, daß es jeder können sollte. Trotzdem ich zu 99% trike fahre.
 
Warum darf man seinen Autoführerschein mit nem Automatikfahrzeug ablegen?..
Bei der Prüfung gehts um die Verkehrserziehung..
Aber gut, die wird ja von Grundauf so richtig verhauen.
Schön mit Warnweste, Helmchen, Flagge. Aber dann 10cm vom Rad entlangeiern, wenn ein Auto kommt brav in die Büsche springen und jeden Acker (aka Radweg) nutzen.
So kann man prima die Lust aufs Radfahren verderben, sodass es das erste ist was die Kiddies mit 16 machen : Den Führerschein und ab da nie wieder Radfahren.
War auch einer der wenigen die in der 12. nicht mit dem eigenen Auto die 2km zur Schule gefahren sind.. Und ich hatte eines
 
Hallo,

in Berlin (Berlin.de) ist die Fahrradausbildung Bestandteil der schulischen Ausbildung, die Polizei wird ausschließlich(!!!)beratend tätig.


Raimi
 
Hallo,
Davon abgesehen halte ich die Fähigkeit ein Zweirad zu steuern für so grundlegend, daß es jeder können sollte.

Ich finde jeder sollte selbst entscheiden können was er lernen will. Um beim Faden zu bleiben: Ich halte es für zeitgemäß das ein Dreirad als vollwertiges Fahrrad angesehen wird. Im Winter finde ich Dreiräder und andere Mehrspurer sogar noch besser geeignet als Einspurer.

Einem Menschen vorzuschreiben mit welchem (ansonsten zugelassenen) Rad er (nicht) zu Schule fährt halte ich für eine Diskriminierung. Menschen die nicht Einspurer fahren wollen sollte die Nutzung des Dreirades ermöglicht werden.

Für Dreiradfahrer ist sicherlich eine angepasste Prüfung vorstellbar. Ebenso eine angepasste Bescheinigung die dann nur für Dreiräder gilt.

Gruß Heiko
 
Bei uns (vor fast 40 Jahren) hat die Polizei die Fahrräder mitgebracht. Da ist keiner mit dem eigenen Rad gefahren. Es hatte auch nicht jeder ein eigenes Fahrrad.
 
Das Wichtigste bei der ganzen Übung ist doch das Kuschen vor der Staatsmacht.
Darum wird die Polizei aus einem sofort geäußertem NEIN kein nachgiebiges JA machen.
Da werden sie alles daran setzten. Sowieso, und da ein Kind miteinbezogen ist noch viel mehr.

Ich glaube man gewinnt nichts, wenn man da seinen Kopf durchsetzt.
Es gibt andere Situationen, wo die Energie gewinnbringender eingesetzt werden kann.
Man muss sich fragen worum es geht. Dann sollte es nicht nur eine Ego-nummer sein.
 
Bei meiner Radprüfung (den Aufkleber habe ich letztens wiedergefunden, ich glaube, ich muss ihn mal ans Mango beppen:)) musste man Radfahren können -ohne Stützräder..
Ich könnte mir vorstellen, das beim Trike...:sneaky:

d&r
Christoph
 
Er kann Radfahren!! Außerdem hatte keiner meiner 3 Kids Stützräder! Das ist nix halbes und nix ganzes...
Er würd ja auch 2_Runden fahren. Einmal mit "Standard" einmal mit Teile...
 
Bei meiner Radprüfung (den Aufkleber habe ich letztens wiedergefunden, ich glaube, ich muss ihn mal ans Mango beppen......

...und dann wirst du endlich mal ernst genommen, von den Autofahrern. Aufgeregtes Tuscheln in der Runde der SUVs an der roten Ampel: "Seht nur........der hat die Fahrradprüfung!" Ein anderer: "Ach, wenn ich doch nur auch...."
 
Leute … nicht vergessen dass Kinder auch sehr gemein sein können (mobbing) und es deswegen für den Sohn von @michele2909 durchaus wichtig sein könnte, die Prüfung zu bestehen (ob nun auf Trike oder UP)
Michele, schau doch mal nach, ob ihr was vergleichbares wie dieses DOKUMENT für Euer Bundesland habt.
2.5 Fahrräder und Schutzkleidung
o Die Kinder fahren nach Möglichkeit mit eigenen Fahrrädern, deren Verkehrssicherheit vor der Ausfahrt von den Verkehrserzieherinnen/den Verkehrserziehern der Polizei überprüft wird. In Ausnahmefällen werden verkehrssichere Fahrräder aus der Jugendverkehrsschule zur Verfügung gestellt.
Dementsprechend musst Du eigentlich nur dafür sorgen, dass die Cobra Deines Nachwuchs der Verkehrssicherheit entspricht ...
Die StVZO setzt in folgenden Paragraphen die Anforderungen für ein verkehrstaugliches Fahrrad:
§ 64a StVZO: „Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.“
§ 65 Abs. 1 StVZO: „Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben. (…)“
§ 67 StVZO: Überschrift: „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“
Gemäß § 67 Abs. 1 StVZO muss das Fahrrad über eine Lichtmaschine verfügen, deren Nennspannung zumindest 6 Volt beträgt und die Nennleistung soll 3 Watt sein. Diese Lichtmaschine muss ein Frontstrahler und Heckstrahler mit Strom versorgen. Als Lichtmaschine gilt ein Fahrraddynamo, aber in der Praxis sprechen sich die Ordnungshüter auch nicht dagegen aus, wenn lediglich eine Batterie betriebene Beleuchtung vorhanden ist
§ 67 Abs. 3 StVZO schreibt einen weißen Scheinwerfer vor, zudem einen weißen nach vorne gerichteten Rückstrahler bzw. Reflektor.

§ 67 Abs. 4 StVZO schreibt sowohl einen roten Rückstrahler als auch eine rote Schlussleuchte vor. Diese können in einer Vorrichtung vereint sein. Als Rückstrahler gilt ein großflächiger Reflektor. Diese Vorrichtung muss in einer Höhe zwischen 25 und 60 cm über den Boden an der Rückseite des Fahrrads angebracht sein.

§ 67 Abs. 6 StVZO geht auf die Beleuchtung ein, die die Pedale haben müssen. Die Fahrradpedale müssen sowohl nach vorne, als auch nach hinten mit gelben Reflektoren ausgestattet sein.

§ 67 Abs. 7 StVZO legt die indirekte Fahrradbeleuchtung an beiden Seiten des Fahrrads vor. Zwei Möglichkeiten zeigt die StVZO auf: Entweder sind in den Speichen des Vorderrades und Hinterrades jeweils zwei gelbe Reflektoren angebracht (müssen sich zur Achse gesehen gegenüber liegen) oder am Fahrradreifen s
elbst ist ein weißer, reflektierender Ring vorhanden.
So steht es bei TomsBikeCorner.de geschrieben. Also sorge dafür, dass die Cobra dies einhält und Dein stolzer Sohn sollte damit fahren dürfen.

Ich drücke die Daumen.

PS: Aber wahrscheinlich hat die Prüfungsvorschriften UCI in Stein gemeißelt und dort steht, dass nur ein Diamant-Rahmen würdig ist Fahrrad genannt zu werden ...
 
"In Ausnahmefällen werden verkehrssichere Fahrräder aus der Jugendverkehrsschule zur Verfügung gestellt."

Darüber kann ich nur lachen: Keins der Fahrräder der Verkehrsschule bei meinen Kindern war verkehrssicher. Es war schon lustig, dass die Polizei da Räder ausgab, die bei keiner Kontrolle unbeanstandet durchgekommen wären. (keine Klingeln, abgerissene Kabel, durchgebrannte Birnchen, fehlende Reflektoren....) Interessant dabei im Vergleich die eigenen Räder der Schüler zu sehen: 90% erfüllten sämtliche Vorschriften, das schlechteste war immer noch besser in Stand als das beste der Leihräder.
(Immerhin verschenkten sie dann zwei der "Schrotthaufen" an ärmere Kinder, die ich aber vor der Freigabe zur Benutzung erst mal auf eigene Kosten in Stand gesetzt habe.)
C.
 
Darf ich daran erinnern, dass der Schulweg versichert ist...
Und was steht in den entsprechenden Versicherungsverträgen zu Fahrzeugen und Fahrradprüfungen?
Wenn die Schule mehr machen kann als (per Hausrecht) die Fahrräder von Kindern ohne abgelegte Fahrradprüfung nicht auf den Schulhof zu lassen, würde mich das auch interessieren. Obwohl, bei meinem Sohn sind die entsprechenden Fahrradständer draußen...

Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo,

Ich würde dem Polizisten vorwurfsvoll entgegenhalten, dass man laut StVO jederzeit beide Hände am Lenker zu haben hätte

Keine schlechte Idee, aber ein Rohrkrepierer, weil es diesen Passus in der StVO von D nicht gibt. Dort wird nur das freihändige Fahren verboten.
Einhändig fahren ist deshalb wichtig, weil man ja eine Köter an der Leine führen darf. ;)

Das Laufrad von Herrn Drais ist übrigens kein Maßstab, oder sollen die Pedale und die Luftbbereifung am Prüfungsfahrrad abgenommen werden?

Ich würde meinem Kind freistellen, die Prüfung auf einem anderen Fahrrad abzulegen oder einfach nicht daran teilzunehmen.

Gruß, Klaus
 
Und was steht in den entsprechenden Versicherungsverträgen zu Fahrzeugen und Fahrradprüfungen?
Welche Verträge? Es gibt keine expliziten Verträge, Radfahren steht in Deutschland jedem frei (ein ADFC Artikel zum Thema). Aber diese Radprüfungen, Warnwesten-, Helm-, Fahnen-Hinweise haben alle eines gemeinsam, darauf hinzuweisen, dass Radfahren höchst gefährlich ist! Hier ein anderer Text, diesmal von der Verkehrswacht. Kleiner Auszug:
Verkehrswacht schrieb:
Es spricht also viel dafür, Kinder nicht mit dem Rad zur Grundschule zu lassen. Auf alle Fälle sollten Elternhaus und Schule dem Kind nicht unterschiedliche Antworten geben.
Ich muss den den Leuten leider unterstellen, dass es dabei nicht um technisch Machbares oder den Fähigkeiten der Kinder geht.

Ciao,
Andreas

PS: Wer veranstaltet die Fahrradprüfung?...
 
Hallo, bei unserer Tochter war die Fahrradprüfung Pflicht, um das Rad auf dem Schulgelände abzustellen.



Raimi
 
Hallo,

Warum darf man seinen Autoführerschein mit nem Automatikfahrzeug ablegen?..

Meines Wissens bekommt man dann einen Führerschein, der auf Automatik-Kfz beschränkt ist.

Schön mit Warnweste, Helmchen, Flagge. Aber dann 10cm vom Rad entlangeiern, wenn ein Auto kommt brav in die Büsche springen und jeden Acker (aka Radweg) nutzen.

In SG wird noch das bei rot über die Haltelinie fahren und dann nach rechts auf den Gehweg abbiegen gelehrt. Und mit den 10 cm bist Du arg großzügig, in SG fahren die mit dem Reifen im Rinnstein, und der misst ja nur 20 cm in der Breite.

Ich kann Euch übrigens versichern (der ADFC-Verkehrsreferent stellte die Rechtslage vor nicht allzu langer Zeit in der Mitgliederzeitschrift dar, Andreas hat den Artikel ja hier eingestellt), dass
1. das Kind mit jedem Verkehrsmittel oder Spielzeug (Fahrrad, Roller, Einrad, Kickboard, Skateboard, Kettcar, ...) auf dem Schulweg über die öffentliche Hand unfallversichert ist (zusätzlich ja sowieso über die Krankenversicherung der Eltern).
2. die Wahl des Verkehrsmittels allein eine Entscheidung der Eltern ist, wobei diese die Verantwortung dafür tragen, dass es das Verkehrsmittel auch beherrscht. Lediglich bei der Wahl der Strecke redet die Versicherung im Unfalle ein Wörtchen mit.

Die Verkehrswcht hat übrigens Recht, das Kind, das da auf dem Bild mit ausgestrecktem Arm rechts abbiegt bzw. abeiert, würde ich nirgendwohin fahren lassen...
Ansonsten legt di eVerkehrswacht ganz zum Schluss ja dar, dass - je nach Verkehrsbelastung - ein Kind mit 8 bis 10 Jahren reif genug ist, alleine zu radeln.

Wenn die Schule die Radfahrprüfung zur Pflicht macht, und sei es nur für das Abstellen des Fahrrades, handelt sie rechtswidrig.

Gruß, Klaus
 
Als ich die Radprüfung machen sollte konnte ich noch kein Radfahren...mitmachen mit Stützrädern durfte ich nicht.
Ich musste vom Rand aus zugucken . Mit Trike oder ähnlichem wäre zu meiner Zeit undenkbar gewesen. Ein Klassenkamerad wollte mit Kettcar weil er kein Rad fahren konnte der durfte auch nicht.
Gruß Patrick
 
Die Verkehrswcht hat übrigens Recht, das Kind, das da auf dem Bild mit ausgestrecktem Arm rechts abbiegt bzw. abeiert, würde ich nirgendwohin fahren lassen...
OT
Hallo, Klaus,
jetzt hilf mir mal auf die Sprünge: Was ist an diesem Bild unzulässig, so dass du den Jungen nicht fahren lassen würdest? Am Fahrrad scheint alles nach Gesetz dran zu sein, er zeigt seine Fahrtrichtungsänderung an und biegt ab. Der PKW im Hintergrund parkt nur /OT
Danke und
mfg
Michael
 
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