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Du darfst ihn auch irgendwohin tragen, wo er weniger stört.Ich darf also einen 6m3 großen Stahlwürfel unbeleuchtet sogut wie überall an der Fahrbahn parken.
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Du darfst ihn auch irgendwohin tragen, wo er weniger stört.Ich darf also einen 6m3 großen Stahlwürfel unbeleuchtet sogut wie überall an der Fahrbahn parken.
Jo, wenn man schiebt, mehrere oder wenige Meter ...
Genauso ist das Abstellen auf der Fahrbahn aber auch als Verkehrsverhalten eines Fahrzeugführers zu sehen und daher genauso legal ...
@Corvi
„Das Straßenverkehrsrecht regelt das Verkehrsverhalten derjenigen, welche die Straße nutzen. Es steht dem Abstellen von Fahrrädern in Fußgängerbereichen als einem Verkehrsverhalten von Fußgängern nicht entgegen. § 25 Abs. 2 StVO erwähnt das Mitführen von „Fahrzeugen oder sperrigen Gegenständen“ als Teil des Fußgängerverkehrs. Auch daran wird deutlich, dass ein mitgeführtes Fahrrad mit einem sperrigen Gegenstand wie einem Koffer gleichzusetzen, kein Fortbewegungsmittel ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung der Straße als Fußgänger steht und deshalb nach der Straßenverkehrs-Ordnung dem Fußgängerverkehr zugeordnet werden muss.“
Genau genug?
Quelle: AnwaltOnline
Das Fahrrad wird aber entgegen seiner Sichtweise nicht durch das Abstellen zum Teil des ruhenden Fahrradverkehrs, der in der Tat im Fußgängerbereich unzulässig wäre.
Ich vermute die E Roller werden das weiter befeuern.
Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.
Anders als andere Kraftfahrzeuge sollen Elektrokleinstfahrzeuge ebenso wie Fahrräder vorbehaltlich der Beachtung von § 1 StVO grundsätzlich auch auf Gehwegen geparkt werden dürfen, wenn keine gesonderten Parkflächen für diese Fahrzeugart vorhanden sind.
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei Parkraum um ein knappes Gut handelt, würde eine Konkurrenzsituation zwischen Elektrokleinstfahrzeugen zu den übrigen Kraftfahrzeugen den Parkdruck noch weiter erhöhen. Dies kann insbesondere unter Verkehrssicherheitsaspekte nicht hingenommen werden.
Infolge ihrer Vergleichbarkeit mit den Fahrrädern bzw. sonstigen von Fußgängern genutzten Mobilitätshilfen und dementsprechend zugewiesenen Verkehrsflächen werden Elektrokleinstfahrzeuge daher wie Fahrräder bzw. andere Mobilitätshilfen abgestellt. Die für das Parken von Fahrzeugen zur Anwendung kommenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung gelten somit nicht für Elektrokleinstfahrzeuge.
Reicht das Aufladen am Tag auch über eine lange Winternacht?Daher:
Bei den guten alten Parkuhren war's glaub "1 Parkplatz = 1 Münzeinwurf" also "n Fahrräder = immer noch nur 1 Münzeinwurf", bei Parkscheinautomaten dagegen "1 Fahrzeug = 1 Ticket", also "n Räder = n Tickets". Wurde glaub mal anhand von Smarts durchdekliniert ...@Parkticket: Ja, wurde irgendwann schonmal irgendwo geklärt. Bei mehreren Fahzeugen... interessante Frage. AGB/Regeln der Betreiber/Kommunen?
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Fertig. Eine Rechtssprechung, die das negiert, geht an der Realität vorbei und ist nichtig.
(Abstellen nach schieben: Fahrrad ist ein Gegenstand, Abstellen nach fahren: Fahrrad ist ein Fahrzeug)
Bei den guten alten Parkuhren war's glaub "1 Parkplatz = 1 Münzeinwurf" also "n Fahrräder = immer noch nur 1 Münzeinwurf", bei Parkscheinautomaten dagegen "1 Fahrzeug = 1 Ticket", also "n Räder = n Tickets". Wurde glaub mal anhand von Smarts durchdekliniert ...
Handkarren dürfen auch am Fahrbahnrand abgestellt werden. "Das kleine Parkraumwunder" ließe sich auch als Fahrradständer konstruieren.So darf man eine ziemlich große vierrädrige Kiste umsonst oder zu extrem geringen Kosten im öffentlichen Raum abstellen ohne dass die Allgemeinheit Anstoß an der Verstopfung des Straßenraums nimmt. Für Fahrräder dagegen muss um jeden Ständer gekämpft werden.
Hmmm. Die meisten Lastenräder werden aber auf der Fahrbahn gefahren. Was durchaus im Sinne einer Verkehrswende ist.Abgesehen davon zeigt die Haltung des Verkehrsmysteriums, dass die Förderung alternativer Verkehrsarten vor allem eins nicht soll: Den MIV einschränken.
Auch die "Förderung von Lastenrädern" (vom BMU unter der Überschrift "Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs " subsumiert) ist letztlich nichts anderes als die Verlagerung eines Teils des Lieferverkehrs von der Fahrbahn auf die Rad_weg_e. Die Folge ist eine Zunahme der km-Leistung des motorisierten Verkehrs.
Ich nenne das "autogerechte Radverkehrsförderung" und es ist das genaue Gegenteil der in Sonntagsreden vielbeschworenen "Verkehrswende".
Schön wärs. Hier mal 4 Bilder aus Münster. Das erste ein Screenshot aus einem WDR-Bericht, das zweite vom ADFC, das dritte und vierte greenwashing von BrilluxHmmm. Die meisten Lastenräder werden aber auf der Fahrbahn gefahren.
Und Sozialisierung.Hat sicher was mit der Qualität der vorhandenen Radinfrastruktur zu tun.
Allerdings müsste die Behörde dann nur Zusatzzeichen 1048-10 (PKW-Symbol) anbringen, um den Plan wieder nichtig zu machen
Ich nenne das "autogerechte Radverkehrsförderung" und es ist das genaue Gegenteil der in Sonntagsreden vielbeschworenen "Verkehrswende".
Klar, und das geht unverändert weiter: Die Pozilei hat vorgestern als Nebenbestimmung zur Genehmigung des „Parking day“ vom Veranstalter (Privatperson) das Aufstellen von ca. 90 Parkverbots-Schildern durch eine sachkundiger Firma gefordert. (Aka „Freie Meinungsäußerung? Macht 2635€!“).Man setzt halt die guten Erfahrungen der Fahrradhauptstadt Münster um.
Gruß„Es könne nicht sein, dass die Kosten für die individuelle Nutzung allgemeiner Flächen der Öffentlichkeit auferlegt würden“
Polizeisprecher Roland Vorholt zur Parksituation am Hansaring nach dem Urteil des VG Münster
Zitat von Corvi: ↑
(Abstellen nach schieben: Fahrrad ist ein Gegenstand, Abstellen nach fahren: Fahrrad ist ein Fahrzeug)
Was ist mit Fußgängerzonen, die mit "Radfahrer frei" beschildert sind?