Gear7Lover
gewerblich
- Beiträge
- 14.242
Dann braucht es aber keine Juristen mehr.sich so ausdrücken, dass möglichst 100% den Sinn der Texte auch verstehen
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Dann braucht es aber keine Juristen mehr.sich so ausdrücken, dass möglichst 100% den Sinn der Texte auch verstehen
Es wird Zeit, dass Juristen / Gesetzgeber nicht ihre eigene Sprache pflegen, sondern sich so ausdrücken, dass möglichst 100% den Sinn der Texte auch verstehen ...
Ein Einzelurteil ist mit Vorsicht zu genießen. Das kann einen sehr speziellen Hintergrund haben, der noch lange keine Verallgemeinerung ermöglicht.Ich finde gerade das Urteil nicht mehr.
Meine Frau liest sie in den Ursprachen Hebräisch, Aramäisch und Griechisch und beide haben wir viel Freude daran, weil das Vergleichen und bessere Verstehen uns beiden viel Freude bereitet. Leider ist sie völlig immun gegen VM !Die Bibel wird nicht mehr in Latein verlesen.
Nur, wenn er "Dauerblinker" setzt. Den linken Blinker kurz zu setzen, um den Vorherfahrenden auf die eigene Überholabsicht aufmerksam zu machen, ist definitv noch keine Nötigung (und wird von vielen als weniger aggressiv wahrgenommen als eine - auch nur kurze - Lichthupe. Wie lange "kurz" ist, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.Wer blinkt, riskiert ein Urteil wegen Nötigung (unabhängig vom Abstand).
Spannende Aussage. Seit meinem ersten Auto (ein fabrikneuer 2CV in den 80ern) hatte bisher jedes meiner 7 französischen Autos eine Lichthupe ...Französische Autos haben keine Lichthupe. Die Tasterfunktion fehlt.
Muß schon sehr lange her sein ...herrschte noch Einigkeit darüber, dass der Fahrtrichtungsanzeiger nicht zum Ankündigen einer Überholabsicht geeignet sei.
und gelbe Scheinwerfer?Spannende Aussage. Seit meinem ersten Auto (ein fabrikneuer 2CV in den 80ern) hatte bisher jedes meiner 7 französischen Autos eine Lichthupe ...
Nein.und gelbe Scheinwerfer?
Ich habe hier aber auch das erste Mal von der nicht vorhandenen Lichthupe gehört, daher verwundert mich diese Aussage schon ( zumal sie ja nicht lautete "für den französischen Markt").
[...] seit 1983 [...] Idioten gab es damals, Idioten gibt es heute
dann erhöht striktes Einhalten des Rechtsfahrgebots den Durchsatz an schnelleren Fahrzeugen.
Es wird Zeit, dass Juristen / Gesetzgeber nicht ihre eigene Sprache pflegen, sondern sich so ausdrücken, dass möglichst 100% den Sinn der Texte auch verstehen ...
Nein. Die Juristen dürfen gerne die Erläuterungen zu den Gesetzestexten in ihrer Sprache verfassen, aber den für die Allgemeinheit relevanten Teil sollte man in normalen Deutsch verfassen.Gefährliche Forderung.
Problem dabei: Diesen Text so abfassen, dass er gleichzeitig für jeden sofort verständlich und trotzdem juristisch eindeutig, d. h. nur auf die vom Gesetzgeber gewollte Weise interpretierbar ist.den für die Allgemeinheit relevanten Teil sollte man in normalen Deutsch verfassen.
Das muss man differenzieren.Gefährliche Forderung.
Ich möchte aber im eigenen Berufsalltag keine Kollegen haben, die nur herumstammeln können. Also verwende ich stets solche Hypotaxen, damit nur derjenige bei mir besteht, der ordentlich lesen kann, und begründe dies damit, dass die Klammerungen der den Textaufgaben entsprechenden Formeln direkt den Schachtelungen des Textes entnommen werden können müssen; bisher bin ich immer damit durchgekommen.
Dann soll sich der Gesetzgeber gefälligstProblem dabei: Diesen Text so abfassen, dass er gleichzeitig für jeden sofort verständlich und trotzdem juristisch eindeutig, d. h. nur auf die vom Gesetzgeber gewollte Weise interpretierbar ist.
Ob hier wohl jemand auf Basis von eigenen (begrenzten) Erfahrungen unzulässig verallgemeinert?ab Werk französisch lommeligen ausgeleierten Bedienelemente kennt
Tja, auch unsere Abgeordneten leben in ihrer Blase und halten die Texte für gelungen (wurden ja auch für teures Geld von externen Beratern verfaßt).gleich entrümpelt und das meiste mit Ablaufdatum versehen werden.