"Radfahrer ABsteigen" = "VMler AUSsteigen"?!

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Ich finde das ziemlich trivial, das Schild ist ne nette Botschaft so wie "Runter vom Gas", man kann es tun oder lassen und sollte es nicht wörtlich nehmen.
 
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ich steige ab, wenns gefährlich wird - und zwar vorher schon. und dies mit oder ohne schild.
wer nachts ohne licht fährt (oder generell wer nachts fährt), zündet die kerze auf beiden seiten an.
wer blödsinnige schilder ignoriert, kommt besser voran.
in diesem spagatt spielt sich das leben des pedalierers ab.
 
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Hallo,
Die Sache mit dem Absteigen scheint typisch fuer Deutschland zu sein. Es ist alles geregelt, aber nur in der Hoffnung dass keiner Nachfragt oder Nachdenkt.


Tschuess
 
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Hallo,

ich habe mal irgendwo gelesen, dass Zusatzschilder keine eigenen Anordnungen treffen dürfen. Insofern wäre "Radfahrer absteigen" allein und in Kombination mit allen anderen Schildern ungültig und nach meiner Rechtsauffassung auch nichtig.

Gruß, Klaus
 
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Also bei uns stehen diese Schilder meist nicht ohne Grund, bevorzugt an Baustellen wo dann eine Engstelle oder ein Hindnis zu erwarten ist.

Cheers

HannsST
 
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Die Aufforderung abzusteigen steht ja nur dort, wo es eng ist und wo man sich den knappen Platz mit Fussgängern teilen muss. Da man für eigenstabiles fahren auf zwei Rädern ein gewisses Tempo braucht und das in solchen Fällen nicht möglich ist, soll man eben absteigen. Ja, man kann herumbalancieren und auch im Stand "oben bleiben", aber ein eh schon unsicher fahrender, herumeiernder Gelegenheitsradler kann das eben nicht. Wirklich besser, wenn der absteigt.

Was uns auf drei Rädern angeht: wir können gar nicht umfallen, und so langsam fahren, wie wir wollen, können wir auch. Warum sollten wir also ab- oder aussteigen?
 
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Hallo Daniel,

hab heute zum ersten Mal (bewußt) das Schild "Radfahrer absteigen" gesehen und mich gefragt, ob das für VMler ein AUSsteigen implizieren würde?! ;-)

Meine Frage ist eher mit nem zwinkernden Auge zu verstehen, aber insgesamt scheint das Thema gar nicht so trivial zu sein

Eigentlich ist es ganz einfach:

1) Das Zeichen ist zwar rechtlich bindend, aber wenn Du es missachtest, musst Du keine Strafe zahlen. Denn es gibt keinen passenden Eintrag im Ordnungswidrigkeitskatalog. Und damit begehst Du keine Ordnungswidrigkeit, wenn Du das Zeichen ignorierst.

2) Sollte ein Unfall passieren, an dem Du nicht Schuld bist, könntest Du Probleme bekommen, Schadenersatz einzufordern. Darum geht es in erster Linie bei diesem Schild. Dir könnte auch eine (Teil)schuld zugesprochen werden.

3) §25 Abs. 2 StVO: "Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."

Grüße
Andreas
 
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In der StVO steht nirgendwo wie man sich bei dem Schild eigentlich verhalten soll. Wenn man sich nicht daran hält ist auch nirgendwo ein Bussgeld geregelt. Gerichte und Versicherungen können allerdings Ärger machen von wegen man hätte doch erkennen müssen was gemeint war. Wenn irgendwo wirklich Engstellen sind wo das Radfahren zu gefährlich ist, dann ist ein Zeichen 239 "Fussgänger" viel verbindlicher. Wobei man genaugenommen an wirklich engen Stellen das Rad auf der Fahrbahn schieben müsste wenn dort eine existiert, da man ansonsten womöglich andere Fussgänger behindert. "Radfahrer absteigen" suggeriert irgendwie auch oft, daß hier Radfahrer mit einer Radverkehrsführung irgendwo hingelockt werden, wo sie dann plötzlich nicht mehr fahren können.
 
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http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html
Hier hat sich Bernd Sluka aus Passau praktischer als der ADFC Bielefeld mit dem Zusatzschild "Radfahrer absteigen" befaßt.
Ja, Klaus d.L., lt. § 39 Abs. 3 StVO sind Zusatzschilder in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, anzubringen. Das bedeutet, daß ein Zusatzschild allein nicht stehen kann und somit auch keine eigene Anordnung treffen kann.
 
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Hallo Doc,
bist du mal weiter gefahren oder gegangen(schiebend) um zu sehen was der Grund für dieses Schild darstellt. Die Verantwotlichen müssen sich ja was gedacht haben wieso sie dieses Schild aufgestellt haben.
(Wobei man so manche Vorgehensweise der Behörden mit gesunder Logik nicht nachvollziehen kann).

Gruß aus dem Spessart
Franz-Josef
 
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Hallo in den Spessart,

Hallo Doc,
bist du mal weiter gefahren oder gegangen(schiebend) um zu sehen was der Grund für dieses Schild darstellt. Die Verantwotlichen müssen sich ja was gedacht haben wieso sie dieses Schild aufgestellt haben.
(Wobei man so manche Vorgehensweise der Behörden mit gesunder Logik nicht nachvollziehen kann).

Die Logik erklärt sich dadurch, dass fertige Schilderkombinationen bzw. fertig mit dem Zusatzschild behängte Absperrungen einfach von Baustelle zu Baustelle weitertransportiert werden, ohne die Sinnhaftigkeit der Schilder zu überprüfen. Da findet man an Absperrungen von Baustellen, die nur die Fahrbahn oder ein Grundstück betreffen, auch schon mal das Zusatzschild "Fußgänger andere Straßenseite benutzen", letzteres habe ich auch schon an einer Stelle gesehen, wo das Erreichen der anderen Staßenseite effektiv durch einen hohen Zaun auf der Mittelinsel unterbunden wurde. Viele Behörden kontrollieren die Baustelleneinrichter auch zu wenig und die machen eigenmächtig eine Menge Mist.

Gruß, Klaus
 
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Ich ziehe mal ein Parallele zwischen ABSTEIGEN und HANDY.
Das Telefonieren mit einem Handy als Autler oder Radler ist verboten. Laut herrschender Rechtsprechung (Rspr.) ist das Telefonieren bei zB Autofahren mit einem Festnetzttelefon NICHT verboten (weils kein Handy ist).
Es gibt Festnetzttelefone mit Reichweiten bis ca 1 KM. Ein solcher Fall wurde von einem OLG so wie oben beschrieben bis heute unwidersprochen entschieden.
Im weiteren bedeutet dies, da man von einem Trike (insbesonders einem VM) nicht ABSTEIGEN, sonder allenfalls aussteigen kann, dass dieses ABSTEIGEN nicht für Trikes und erst recht nicht für VM's gelten kann.
 
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ich habe mal irgendwo gelesen, dass Zusatzschilder keine eigenen Anordnungen treffen dürfen.

Habe es gerade eben wieder bei Bernd Sluka gelesen. Ich weiß, seine Aussagen sind nicht rechtsverbindlich :rolleyes:, trotzdem finde ich seinen Text zu dem aberwitzigen Schild "Radfahrer absteigen" einfach köstlich und voller Ironie.

Zumindest seit der letzten StVO-Änderung stimmt das aber mit den alleinigen Zusatzschildern offensichtlich nicht mehr so ganz, denn seitdem darf zumindest "Radfahrer frei" auch alleine stehen.


Viele Grüße


Jürgen
 
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Hallo Jürgen,

Zumindest seit der letzten StVO-Änderung stimmt das aber mit den alleinigen Zusatzschildern offensichtlich nicht mehr so ganz, denn seitdem darf zumindest "Radfahrer frei" auch alleine stehen.

Bernd differenziert zwischen den direkt in der StVO stehenden Zusatzschildern und den nur im Verkehrszeichenkatalog aufgeführten, die auch alleine stehen dürfen. "Radfahrer frei" steht schon länger in der StVO, nämlich als Zusatzzeichen zu "Sonderweg für Busse" oder "S. für Fußgänger" z.B., und darf nun auch alleine stehen.
Insofern stimmt Bernds Aussage weiterhin.

Gruß, Klaus

PS: Außerdem ist "Radfahrer frei" keine anordnung, sondern eine Ausnahmeregelung.Wäre es eine Anordnung, wäre sie z.B. auch unter Schildern "Verbot der Einfahrt" unzulässig.
 
AW: "Radfahrer ABsteigen" = "VMler AUSsteigen"?!

Mir stellt sich die Frage ob man das Absteigen vom Rad anordnen dar?
Wie sieht es zB mi Gehbehinderten aus die auf Ihr rad zur Fortbewegung angewiesen sind.
Oder must nichT Gewährleistet sein, das man mit dem Rad immer weiter fahren kann.
Wenn ich irgendwo nicht mit dem Rad hin soll, dann gibt es ja genügend andere Verkehrszeichen.
 
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Hallo!

Mir stellt sich die Frage ob man das Absteigen vom Rad anordnen dar?
Wie sieht es zB mi Gehbehinderten aus die auf Ihr rad zur Fortbewegung angewiesen sind.
Oder must nichT Gewährleistet sein, das man mit dem Rad immer weiter fahren kann.

Behinderte? Die haben auf der Straße nichts zu suchen, oder wie ist es sonst zu erklären, dass man nicht einmal nach einer Anzeige erwarten darf, dass ein Gehweg zumindest so weit von Kfz frei geräumt wird, dass ein Elektrorollstuhl ohne das Risiko, alles zu zerkratzen, hindurchkommt. Nicht einmal bei der Möblierung der Gehwege mit Bäumen, Bänken, Parkautomaten, Schildern, Pollern, Wartehäuschen, Umlaufschranken, Stufen und Rampen zu Hauseingängen wird ausreichend Rücksicht genommen!

Gruß, Klaus
 
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