Normen künftig kostenfrei zugänglich…

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Technische Normen, die Bestandteil europäischer Verordnungen und Richtlinien sind, müssen für Unternehmen und Bürger kostenfrei zugänglich sein. Das hat nun die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden.
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Ah, endlich kann man dann selbst in die Dinger reinschauen.... Ich hoffe, das gilt auch für die ganzen quasi Normen, wo ein privater Verein was veröffentlicht und das dann als Vorraussetzung für Installationen Normencharakter bekommt wie z.B. VDE
 
Naja, der Beuth-Verlag ist jetzt nicht direkt existenzbedroht:
In einer Pressemitteilung zur Urteilsverkündung äußerte sich das Deutsche Institut für Normung (DIN) eher positiv. Man begrüßte, dass der EuGH nicht die Forderung der Kläger und der EU-Generalanwältin erfüllt habe, "den Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen generell auszuschließen". Das Urteil stelle zudem nicht in Frage, dass der Zugang zu Dokumenten auf Basis bestehender Urheberrechtsvorschriften eingeschränkt werden könne.
Möglicherweise findet das Urteil Anwendung auf die sogenannten harmonisierten Normen. Darunter werden Normen verstanden, die von der EU-Kommission und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in Auftrag gegeben und im Amtsblatt der Europäischen Union gelistet wurden.
....
Einem DIN-Sprecher zufolge betrifft dies etwa 3.000 Normen, wobei nicht alle harmonisierten Normen gelistet seien.
Die 3.000 gelisteten Normen machen jedoch nur einen kleinen Anteil von 13 Prozent der 23.000 europäischen Normen aus. Das heißt: Sämtliche anderen Normen können weiterhin gegen Gebühr vertrieben werden. Darüber hinaus können Organisation wie das DIN auch die harmonisierten Normen weiterhin gegen Gebühr anbieten. Denn das Urteil bezieht sich nur auf die EU-Kommission. In welcher Form die harmonisierten Normen bereitgestellt werden müssen, geht aus dem Urteil ohnehin nicht hervor.
 
Ah, endlich kann man dann selbst in die Dinger reinschauen.... Ich hoffe, das gilt auch für die ganzen quasi Normen, wo ein privater Verein was veröffentlicht und das dann als Vorraussetzung für Installationen Normencharakter bekommt wie z.B. VDE
Das wäre ja viel zu schön! Die finanzieren sich doch zu über 50% mit dem Verkauf der Normen.
 
Wenn sie für alle Normen nichts mehr bekommen würden hätten wir bestimmt schnell ein paar Normen weniger…
…in meiner Branche sitzen fast nur Hersteller von Produkten in den Ausschüssen, aber weder die Leute, die diese Produkte verbauen noch die Endabnehmer. Entsprechend passen die Normen zu den vertretenen Herstellern.
Aber hast du keine Norm gibt es meist auch keine bauaufsichtliche Zulassung, und dann darfst du nicht Dinge realisieren, die in anderen Ländern gehen oder auch traditioneller Handwerkskunst entsprechen.
Normungsausschüsse und in der Sache ahnungslose Juristen formen so eine Allianz, die zu Anforderungs- und Kostensteigerungen führen bis zur Unmöglichkeit.
Wer zum Beispiel Armaturen einsetzt, die max. 6 Liter Warmwasser je Minute zum Duschen brauchen muss wegen dem Regelwerk dennoch mit 13 Litern rechnen.
Die 6 Liter würden den entsprechenden Energie und Wasserverbrauch um 54% senken, aber leider bilden die Hersteller von 6L Armaturen keine Mehrheit im entsprechenden Ausschuss…
…wenn ich dagegen Klage brauche ich einige Jahre und viel Geld, macht also für den einzelnen keinen Sinn.
Und teilweise widersprechen deutsche Normen europäischen, mit der Folge dass sich die meisten Handwerker weigern, nach den rechtlich höherstehenden europäischen Regelungen zu arbeiten.
Auch hier steigen in Folge die Kosten.
Selbst wenn ich als Endkunde qualifiziertes Fachwissen habe darf im Herstellungsprozesss von etlichen Normen nicht abgewichen werden, auch wenn ich nachweisen kann, das die Norm sinnfrei ist bzw. die Erreichung des Schutzzieles verschlechtert.
Erreiche ich eine Ausnahme bekomme ich anschließend einen Ausschluss aus der Versicherung, da ich mich nicht an den „Stand der Technik“ gehalten habe.

DIN wurde 1917 zur verbesserten Rüstungsproduktion eingeführt, aber interessant ist, das in der Geschichtsschreibung der DIN zwischen 1926 und „nach dem Krieg“ nichts vorkommt.
Wäre schön, wenn das auch in Wirklichkeit so gewesen wäre…
…wenn jemand eine Aufarbeitung der Rolle der DIN im Nationalsozialismus kennt wäre ich sehr interessiert.
 
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"Wenn Normen Teil von europäischen Vorschriften sind ..."
Dann dürfte das für ERA, EFA & Co. eher nicht gelten, selbst wenn auf sie, wie zumindent die ERA, in der VwV-StVO verwiesen wird, weil StVO nix Europa?
 
Die Entscheidung hat es hier im Originaltext

Rechtssache C-588/21 P

Aus dem Tenor gehen die Aussagen nicht hervor, man muß sich dafür die Aussagen ab Rn. 65 durchlesen. Der EuGH hat hier als Revisionsinstanz eine Entscheidung des EuG, (früher auch als "Gericht 1. Instanz" bezeichnet), gekippt und einen Beschluß der Kommission aufgehoben.

Zusammenfassende Basisaussage:
Regelwerke der Union müssen für alle grundsätzlich kostenfrei zugänglich sein.

Dann dürfte das für ERA, EFA & Co. eher nicht gelten, selbst wenn auf sie, wie zumindent die ERA, in der VwV-StVO verwiesen wird, weil StVO nix Europa?
U.U. doch, denn es geht aus der Entscheidung des EuGH klar hervor, Rn. 81, daß, sinngemäß, jeder Zugang zu den ihn betreffenden (Unions)Regelwerken haben muß. Die StVO betrifft alle, also sind auch alle darin genannten, weiterführenden Regelwerke öffentlich zugänglich zu machen, erst recht, wenn sich bei den weiterführenden Regelwerken um Unionsregelwerke handelt, d.h., es spielt keine Rolle, auf welcher Rechtsebene die eingebunden sind. (Ist aber nur meine Vermutung).
 
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Selbst wenn ich als Endkunde qualifiziertes Fachwissen habe darf im Herstellungsprozesss von etlichen Normen nicht abgewichen werden, auch wenn ich nachweisen kann, das die Norm sinnfrei ist bzw. die Erreichung des Schutzzieles verschlechtert.
Die Anwendung harmonisierter Normen ist zwar empfehlenswert, aber grundsätzlich nicht verpflichtend.
 
Die Anwendung harmonisierter Normen ist zwar empfehlenswert, aber grundsätzlich nicht verpflichtend.
Im Bereich der Bauordnungen leider meist schon, da auf diesen Normen die Zulassungen beruhen und ohne bestehende Zulassung eine Einzelzulassung beantragt werden muss, für die etliche Nachweise und ggf. Materialprüfungen zu erbringen sind…
(…dabei geht es nicht um Fahrzeuge sondern Immobilien ;-)
 
energienachweis und -verbrauch
…sowie Anlagenauslegung.
Die zur Verfügung stehende Warmwassermenge muss so mehr als doppelt so groß sein wie eigentlich benötigt. Damit steigt der Anlagenaufwand und auch der Grundpreis für die zur Verfügung gestellte Wärmemenge, die in der Höhe ja nie abgerufen wird.
Es beeinflusst sogar die benötigte Größe des entsprechenden Raumes, da hier die größere Anlage hineinpassen muss…
Bei zentraler Warmwassererwärmung steigen auch die Wärmeverluste, da der Puffertank ja so auch mehr als das doppelte Volumen benötigt.

Wenn die für die Trinkwasserversorgung benötigte Wärme sehr gering ist kann sie ggf. auch einfach aus der Heizungszirkulation gezogen werden, ohne das es hier zu größeren Dimensionierungen kommen muss. Dann spart man sich ne Menge Leitungen - und entsprechende Transmissionsverluste.
 
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Ob die Warmwasserzirkulation oder die der Heizung durchläuft ist bei den von mir gerade projektieren Objekten ziemlich egal.
Bei aktueller Heizlastauslegung von 350 W je Wohnung und einem Heizwärmebedarf von unter 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr gibt es sowieso keine Heizungsverteilung in den Wohnungen mehr. Die 350 W können in einem strangnahen wassergeführten Nachheizregister in die Zuluft der kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung eingebracht werden. Das Nachheizregister ist dabei schon herstellerseitig in die Steuerung des Lüftungsgerätes integriert.
Insofern läuft nur eine Zirkulation in den Strängen, die statt der sonst üblichen Warmwasserzirkulation auch im Sommer laufen könnte - mit Nachtabsenkung, klar.
Der nur hydraulisch angesteuerte Wärmetauscher fürs Warmwasser soll dann die Wassertemperatur der 6L/Minute von 15 Grad auf ca. 40 Grad bringen, mehr braucht es nicht…
(…außer für die Regularien ;-)

Das entsprechende Lüftungsgerät kostet übrigens in Deuschland etwa doppelt so viel wie das gleiche Gerät in Dänemark.
 
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Hi Kulle,
ich schlage vor wir lassen die Heizung und das WW in diesem Thread wieder ruhen?
Gruß, Harald
PS:
Ja, klingt vernünftig, was Du schreibst... :)
 
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