Mein erster "richtiger" Unfall

AW: Mein erster "richtiger" Unfall

Moin, Flash!

Gute Besserung! Und mach Dich selbst zum Mittelpunkt der Welt: Du hast einigermaßen unbeschadet überlebt, alles andere ist peripher! ;-)

Aber es ist so unglaublich schnell passiert, dass ich überhaupt nicht reagieren konnte. Die Tür ist aufgegangen als ich schon mit dem Fahrrad neben dem Auto war.

Ich hatte auch mal einen Beinahe-Unfall mit einer geöffneten Tür, und dasselbe "Ich glaub's nicht!"-Gefühl. Ich bin zwar links vorbeigefahren und nicht rechts, aber auf einmal ging diese Tür auf, und ich hing beinahe drin. Gerettet hat mich nur mein großer Seitenabstand, trotz Vollbremsung wäre ich sonst in die Tür eingeschlagen.

Vorher hätte ich nie gedacht, wie chancenlos man in so einer Situation ist - und wie lang so eine Tür ist! Die reicht ja über die halbe Fahrspur, wenn man bedenkt, daß man ja nicht mal mit dem Lenkerende hängenbleiben will.

Seitdem halte ich 1,5 m Seitenabstand zu stehenden Autos ... das macht zwar Radwege neben Parkstreifen fast unbenutzbar, und wenn ich "Schutzstreifen" sehe, die direkt neben längs parkenden Autos entlangführen, kriege ich Bauchschmerzen, aber das Gefühl, auf eine Autotür zuzufahren und den Einschlag nicht mehr verhindern zu können, war so gemein, daß ich es nicht noch einmal erleben möchte.

("Mein" Auto hatte unbeleuchtet schon eine Weile am Straßenrand gestanden, als der Fahrer plötzlich und ohne zu gucken die Tür öffnete. Wahrscheinlich hatte er nach dem Einparken noch die Nachrichten im Autoradio zuende gehört oder so ... kein Anzeichen irgendeiner Gefahr.)

Alles Gute!

Hein
 
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Seitdem halte ich 1,5 m Seitenabstand zu stehenden Autos ... das macht zwar Radwege neben Parkstreifen fast unbenutzbar, und wenn ich "Schutzstreifen" sehe, die direkt neben längs parkenden Autos entlangführen, kriege ich Bauchschmerzen, aber das Gefühl, auf eine Autotür zuzufahren und den Einschlag nicht mehr verhindern zu können, war so gemein, daß ich es nicht noch einmal erleben möchte.
Man muss sich halt entscheiden, zwischen auf dem Radweg umgenietet zu werden, auf der Fahrbahn umgenietet zu werden und auf der Fahrbahn zu eng überholt zu werden.
Naja, die meisten Kraftfahrer machen ja nen ausreichend großen Bogen um uns, insofern ist ja alles in Ordnung ;)

Gruß,
Justus
 
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Hallo,

§ 14 StVO regelt dass Ein-und Aussteigen. Ansonsten alles Gute.
 
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So,

ich habe gestern das Schreiben des gegnerischen Anwaltes erhalten.

Entschädigung.jpg

"nicht angepasste Geschwindigkeit" ... naja....

Mit den 50% gebe ich mich in diesem Fall zufrieden.
Ich weiß nicht wie das rechtlich mit dem Veröffentlichen der Summe geregelt ist, daher habe ich diese geschwärzt.
Grob gesagt handelt es sich aber um eine Summe im dreistelligen Bereich.
 
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Das war doch erst der erste Versuch eines Anwaltes. Das ist VB! Ich würde nicht darauf eingehen.

Das Auto fuhr noch und die Beifahrerin ist ausgestiegen ;)
Der Probiert nur was, ich sehe deine Mitschuld bei 0%
Wieviel Schmerzensgeld, Aufwandentschädigung, Fahrzeugausfall etc ist denn da drin.

Das Schreiben ist wirklich nur eine Nebelkerze. Für mich sieht das ganz klar so aus, das der Anwalt weis wie schwach seine Positon ist. Gegenforderung aufstellen, die min. die 3fache Summe ist, dann könnt Ihr euch in der Mitte treffen.
 
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Das Schreiben ist wirklich nur eine Nebelkerze.

Und eine ziemliche schwache, weil der Herr/Frau Anwalt doch selbst noch darauf hinweist (Aussteigen der Beifahrerin beim angeblichen fahrenden PKW). Allein dafür würde ich meine Forderung schon erhöhen ... :D
 
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So,

ich habe gestern das Schreiben des gegnerischen Anwaltes erhalten.

Anhang anzeigen 33562

"nicht angepasste Geschwindigkeit" ... naja....

Wie schnell warst du? (oder habe ich das überlesen?)
Da steht, dass das Auto noch fuhr als die Tür geöffnet wurde. Stimmt das? Ich meine, aus dem fahrenden Auto springen tun doch nur Stuntman... ;)
j.
 
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Schließe mich meinen Vorschreibern an - nicht ins Boxhorn jagen lassen!

Gibt es einen Mindestabstand nach rechts zum Auto, welcher vorhanden sein muss, dass man an der Ampel rechts am Auto vorbeifahren darf? Ich denke nicht.
 
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also ich bin mit dem Verkehrsfluss neben dem Auto hergefahren und befand mich dabei neben dem rechten Hinterrad. Dadurch, dass das Auto abbremste fuhr ich am Fahrzeug vorbei. Jedoch ging die Tür direkt, heißt 1/2 sec nach dem Anhalten auf. Dadurch hatte ich keine Möglichkeit zu reagieren.

Nach einem Telefonat mit meinem Anwalt, könnte man damit noch vor Gericht, jedoch bin ich nicht rechtsschutzversichert, somit wärenn die Verfahrenskosten/Anwaltskosten höher als der zu erstreitende Betrag.

Achso, und das Schreiben kommt von der gegnerischen Versicherung und nicht vom gegnerischen Anwalt.

Wie schnell warst du? (oder habe ich das überlesen?)
j.

Ich ahbe nicht auf den Tacho, sondern auf den Verkehr geachtet.:) Aber nicht wirklich schnell, da es eine Gefahrensituation war
 
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Hm - schade wegen der fehlenden Rechtsschutz. Dann wäre mir das auch zu gefährlich. Aber prinzipiell ist es doch unerheblich wie lange das Fahrzeug schon stand wo du auf Höhe der Tür bist. Oder sehe ich das falsch. Stehende Fahrzeuge dürfen von Rädern rechts dran vorbeigefahren werden - Standzeit habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.
 
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Oder sehe ich das falsch.

Ich denke, dass das was du sagst schon stimmt....


Naja,...


vielen Dank nochmal an alle, die mir geraten hatten zum Anwalt zu gehen.
Denn ohne euch hätte ich keinerlei Entschädigung bekommen.



Schönen Gruß

Peter
 
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