Tariflich gilt das Liegezweirad als gewöhnliches Fahrrad, d.h. es wird EINE (nicht, wie früher mal, zwei) Fahrradkarte Fern- bzw. Nahverkehr benötigt. Es gelten die gleichen Mitnahmeregelungen wie für gewöhnliche Fahrräder, d.h. man ist mit dem Liegerad in keiner Weise benachteiligt oder auf Wohlwollen des Zugbegleiters angewiesen.
Mitnahmeregelungen: im Nahverkehr Mitnahme immer möglich, wenn der Zug gekennzeichnete Transportbereiche hat (das sind fast immer Mehrzweckabteile) und ausreichend Platz ist. Platz ist, solange Flucht- und Zugangswege nicht verstellt werden. Für manche Zugtypen sind Höchstzahlen vorgegeben, diese stehen dann außen dran.
Im Fernverkehr Mitnahme nur in bestimmten EC, IC, D und einigen Nachtzügen. Reservierung obligatorisch. Ohne Reservierung ist eine standby Mitnahme möglich, wenn ein Radplatz über die gesamte Fahrstrecke frei ist (Displays bzw. Reservierungsliste im Zug checken, Zugpersonal VOR dem Einsteigen danach fragen). Entert man den Zug mit Fahrrad und ohne Reservierung, ohne zu fragen, riskiert man bei vollen Wagen einen Rausschmiss. Dies wird seit einiger Zeit restriktiver gehandhabt, als es früher mal üblich war.
Platzverhältnisse können im Fernverkehr eng/knapp sein, je nach Wagentyp und Abmessungen des Liegerades. Beachten, dass bei bestimmten Wagentypen im inneren ein 90 Grad Winkel im Gang zu überwinden ist, und die Türbreiten variieren.
Fernverkehr:
60cm lichte Breite sind bei allen Türen und Gängen immer gewährleistet.
In modernisierten DB-Wagen kann von 80cm ausgegangen werden.
Im Nachtzugverkehr gibt es (wenige) Halbgepäckliegewagen mit ca. 1,20m breiter Ladetür. Diese Wagenart ist voll VM tauglich, sofern ausreichend Platz ist.
Achtung bei Fernzügen der Gattung EC, hier können auch im innerdeutschen Verkehr andere, ausländische, Wagenbauarten eingesetzt werden, mitunter mit beengten Radplatzverhältnissen und reinen Hängeplätzen.
Auf der Linie Hamburg - Berlin und zurück trifft dies zu auf den Zug von/nach Villach. Dieser Zug besteht komplett aus ÖBB-Wagen. Hier ist in jedem 2. Klasse Großraumwagen an jedem Wagenende 1 vertikaler Fahrrad-Deckenhängeplatz in einer Sitznische vorhanden, welcher absolut liegeraduntauglich ist. Nur der Wagen 259 ist liegeradtauglich (Mehrzweckabteil mit Radplätzen). Somit bei der Reservierung in diesem Zug unbedingt die Wagennummer beachten. Ähnlich sieht es in den polnischen Wagen der EC Linie Berlin - Warschau aus. Hier gibt es ein relativ enges Fahrradabteil, das ausschließlich vertikale Hängeplätze hat.
Bei DB Wagen auf den Buchstaben "d" in der Wagenbauart achten, dies sind immer große Fahrradwagen (z.B. Bpdmz, Bpdmmz, Bpmbdzf). Wagen mit "i" sind ehemalige Interregio-Wagen (Bimdz) und haben ein relatives enges Fahrradabteil mit 8 Ständerplätzen und enger, 60cm breiter, Drehfalttür. Ausnahme Bimdzf, hier ist ausreichend Platz für Liegerad. Welche Wagenart zum Einsatz kommt, lässt sich anhand der Zugnummer auf
www.fernbahn.de ermitteln (Wagenreihungsplan abrufen). Achtung: es kann kurzfristig zu Änderungen, und sogar Wagenausfällen kommen.
Fotos zu den oben erwähnten Wagenarten findet man hier:
http://www.radreise-wiki.de/Transport_im_Zug
Das darauf zu sehende rote Liegerad ist eine HP Streetmachine mit einer Gesamtlänge von 199cm und einem 65cm breiten Untenlenker.