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Dringende Bitte: Mein Arbeitgeber hat sich tatsächlich mit dem Thema Jobrad beschäftigt und kommt zum Ergebnis, dass es ein Problem ist, dass wir den TVöD Bund haben und so dem Sozialsystem Abgaben entgehen. In einzelnen Fällen wird das dennoch gemacht, ist dann aber auch ausdrücklich erlaubt (VBL) und daher wäre der Einsatz der Entgeltumwandlung mit dem Argument, dass es ja immerhin nicht verboten sei, rechtlich mindestens eine Grauzone.
Ich bin kein Jurist, muss aber zugeben, dass mir die Argumentation nicht ganz unplausibel erscheint, zumal nach einer anfänglich eher schleppend verlaufenen Phase durchaus eine intensive Beschäftigung seitens des AG mit dem Thema stattgefunden hat.
Ein anderes Institut mit einem ähnlichen oder gleichen Tarifvertrag, das sich schon einmal mit dem Thema Jobrad beschäftigt haben, hat leider aus genau diesen Gründen die Finger davon gelassen, weil die Tarifparteien signalisiert hatten, dass nur eine ausdrückliche Erlaubnis im Rahmen des Tarifvertrages das Instrument der Entgeltumwandlung zulässig erscheinen lässt.
Mit Polemik oder Appellen an den gesunden Menschenverstand ist mir in dieser Situation nicht gedient, denn die Bereitschaft des AG das Vorhaben zu unterstützen ist definitiv vorhanden. Einzig ein konkreter Fall, in dem ein AG mit einem TVöD Tarifvertrag diese Entgeltumwandlung, die ja die Basis für das Jobradmodell darstellt, zum Zweck Erwerb eines Jobrads ermöglicht hat, könnte noch ein Umdenken ermöglichen.
Wenn jemand hier im Forum da Erfahrungen beisteuern kann auch als PN wenn nötig, wäre ich sehr dankbar.
Prion
Ich bin kein Jurist, muss aber zugeben, dass mir die Argumentation nicht ganz unplausibel erscheint, zumal nach einer anfänglich eher schleppend verlaufenen Phase durchaus eine intensive Beschäftigung seitens des AG mit dem Thema stattgefunden hat.
Ein anderes Institut mit einem ähnlichen oder gleichen Tarifvertrag, das sich schon einmal mit dem Thema Jobrad beschäftigt haben, hat leider aus genau diesen Gründen die Finger davon gelassen, weil die Tarifparteien signalisiert hatten, dass nur eine ausdrückliche Erlaubnis im Rahmen des Tarifvertrages das Instrument der Entgeltumwandlung zulässig erscheinen lässt.
Mit Polemik oder Appellen an den gesunden Menschenverstand ist mir in dieser Situation nicht gedient, denn die Bereitschaft des AG das Vorhaben zu unterstützen ist definitiv vorhanden. Einzig ein konkreter Fall, in dem ein AG mit einem TVöD Tarifvertrag diese Entgeltumwandlung, die ja die Basis für das Jobradmodell darstellt, zum Zweck Erwerb eines Jobrads ermöglicht hat, könnte noch ein Umdenken ermöglichen.
Wenn jemand hier im Forum da Erfahrungen beisteuern kann auch als PN wenn nötig, wäre ich sehr dankbar.
Prion
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