Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Hallo Reinhard,
Alles klar, die Löschung ist kein Problem.
Hatte es ja schon befürchtet.

Aber mal testen, was so geht, ist ja auch mal nötig. :p

Grüße,
Thomas
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Hallo Peter,
Nee, sagt mir in dieser allgemeinen Form nichts, insbesondere solange ich nicht weiss, auf was sich die Verpflichtung konkret bezieht. Auch Art.14GG sollte man komplett lesen, hier insbesondere Abs.1: Inhalt und Schranken (des Eigentums) werden durch die Gesetze bestimmt.

Genau dazu ist ja für diesen konkreten Fall (Mountainbiken) das (Hess.) Waldgesetz da.
Natürlich erhält das Grundgesetz erst durch die Gesetzgebung Wirkung. Aber die Aussage, das Eigentum verpflichtet, weist nicht in die Richtung grenzenloser Eigentumsrechte, sondern ermahnt eher zu deren weisen Gebrauch.

Grüße,
Thomas
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

In meinem Eigentum befindet sich ein Mountainbike, es ist rot und ich werd den Teufel tun mir immer erst zu überlegen ob ein Golf mit Sommerreifen da langfahren könnte wo ich gerade bin.
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Ich glaube, Du meinst nicht "realistisch", sondern "bequem". Wenn jemand unbedingt abseits der ohnehin zulässigen Wege unterwegs sein will, kann er sich ohne grossen Aufwand an das zuständige Forstamt wenden. In Kommunalwäldern (z.B. Frankfurt) ist er dann gleich bei der richtigen Adresse, da das Forstamt den Eigentümer (=Stadt) vertritt. Ansonsten könnte er dort die Adresse des Waldbesitzers bekommen.
Du meinst es ist bequem wenn ich nicht vor jeder Fahrt beim Forstamt nachfragen will wem denn nun alle Waldstücke gehören duch die ich fahre (das können unter ungünstigen Umständen weit mehr als 10 sein)? Und dann noch bei allein Eigentümern die Erlaubnis einhole? Da bin ich länger mit dem Nachfragen als mit dem Fahren beschäftig. Ich finde, ein Aufwand von mehreren Tagen für ne einfach Radtour hat dann nichts mehr mit Bequemlichkeit zu tun.


Es gibt ein allgemeines Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung, und für die Benutzung von Fahrzeugen gibt es gewisse gesetzliche Einschränkungen. Die spannende Frage, inwieweit Fahrradfahren unter dieses Betretungsrecht fällt, wird doch exakt vom Landeswaldgesetz beantwortet. Und die weitere spannende Frage, inwieweit Fahrradfahren beliebig eingeschränkt werden darf, wird vom Grundgesetz beantwortet: Das nähere regeln die Gesetze (hier das Waldgesetz). "Beliebigkeit" kann ich da nicht erkennen, eher in Deinem Nachsatz: Ich persönlich finde...
Die Frage ist, ob das Erholungsrecht höher zu bewerten ist als andere Rechte wenn es ums Radfahren geht. Ich sehe nicht, dass das absolut klar wäre, in alle Richtungen. Mein Persönliche Meinung ist halt meine Meinung, ich hab die extra als solche gekennzeichnet. Ich wüsste jetzt nicht, was daran beliebig wäre.#
[edit]Ich finde schon, dass es eine gewissen Beliebigkeit hat, wenn die verschiedenen Landeswaldgesetze sich in diesem Punkt extrem unterscheiden.[/edit]

Im Gesetz steht natürlich nicht, wie es konkret gehandhabt wird - das ist u.a. Sache der Gerichte, die das Gesetz auslegen. Diese Auslegung wird von den Waldeigentümern bzw. den entsprechenden Verbänden teilweise als zu restriktiv empfunden - auch wieder mit Machbarkeitsargumenten (es ist faktisch kaum möglich und nicht finanzierbar, auch abseits von Waldwegen jeden Baum auf mögliche Verkehrsgefährdungen durch fallende Äste usw. zu kontrollieren). Die stehen also auf dem Standpunkt: Wenn ich für Verkehrsgefährdungen hafte, möchte ich dafür entweder Geld sehen, oder zumindest vorher gefragt werden.
Nochmal: Worauf beziehst du dich? Wo und auf welchem Gesetz basierend hat ein Waldbesitzer für Verkehrsgefährdung gehaftet? Im Gesetz steht nämlich schon konkret, dass das Betreten auf eigene Gefahr geschieht.

Ich persönlich ;-) kann das nachvollziehen. Und ganz abseits von dieser Eigentumsfrage: Auch aus Naturschutzgründen finde ich es eigentlich ganz vernünftig, dass Radfahren abseits der Wege eingeschränkt wird.
Hier geht es nicht um das Radfahren abseits von Wegen, das ist sowieso verboten.

Mac
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Hier geht es nicht um das Radfahren abseits von Wegen, das ist sowieso verboten.
Das wird bei diesen Diskussionen immer wieder vermischt. Ich verstehe das auch nicht.
Oder geht es darum, die Fahrten abseits von Wegen dadurch zu verhindern, dass Radfahren im Wald generell verboten wird?

Grüße,
Thomas
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Es gibt kein allgemeines Recht, einen Wald oder auch nur freie Landschaft mit was auch immer befahren zu dürfen; es gibt lediglich das allgemeine Recht, Wald und freie Landschaft zu betreten. "Betreten" tut man aber nur mit den eigenen Füssen.

Allgemein erlaubt ist also nur das Wandern per Pedes. Auf Wegen erlaubt sind das verwenden von Fahrrädern, Rollstühlen, Rollatoren und Co.

Allgemein verboten ist das Reiten im Wald oder in freier Landschaft, (bei den allgemein erlaubten Dingen ja nicht genannt), so es nicht auf dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Flächen explizit erlaubt ist.

Das ist die Theorie.
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Es gibt kein allgemeines Recht, einen Wald oder auch nur freie Landschaft mit was auch immer befahren zu dürfen ... Das ist die Theorie.
Das alles hat hier glaub ich auch gar niemand bestritten. Allerdings ist es dem Gesetzgeber wichtig, zwischen "Wald" und "freier Landschaft" zu unterscheiden. Das allgemeine Betretungsrecht gilt nämlich für "freie Landschaft" nicht.

Mac
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Es gibt kein allgemeines Recht, einen Wald oder auch nur freie Landschaft mit was auch immer befahren zu dürfen; es gibt lediglich das allgemeine Recht, Wald und freie Landschaft zu betreten. "Betreten" tut man aber nur mit den eigenen Füssen.
Das hiesse dann dass ich ein Privatgrundstück mit dem Schild "Betreten verboten" mit dem Rad befahren darf :) Im Waldgesetz heisst es ja extra dass radfahren dem Betreten gleichgestellt ist.
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Falsch; hättest Du meinen Post mit den vielen Gesetzeslinks gelesen und Dir den Blick in die Gesetze auch zugemutet, wärest Du jetzt schlauer.
Markige Sprüche. Im Gegensatz zum Wald, der allgemein ohne Beschränkungen betreten werden darf, darf freie Landschaft nur auf Wegen und ungenutzten Flächen betreten werden (also die Landschaft selbst in den meisten Fällen nicht). Bitte lies die von dir verlinkten Texte selbst, eh du hier über die "Schlauheit" anderer urteilst.

Mac
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

und ungenutzten Flächen betreten werden
Ja, eben.

also die Landschaft selbst in den meisten Fällen nicht
Das ist Deine Schlußfolgerung, meine nicht. In freier Landschaft ist potentiell alles ungenutzt, was nicht gerade bestellte Felder sind. Klar ist doch wohl, daß eingezäunte Bereiche wie eine Kuh- oder Pferdeweide nicht gemeint sein können? Immerhin ist von "freier Landschaft" die Rede, und "frei" ist nur, wo kein Zaun drumherum ist oder sichtbar Schilder bzw. Hinweise angebracht sind, woraus ersichtlich wäre, daß es sich um ein Naturschutzgebiet etc. handelt.
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

In freier Landschaft ist potentiell alles ungenutzt, was nicht gerade bestellte Felder sind. Klar ist doch wohl, daß eingezäunte Bereiche wie eine Kuh- oder Pferdeweide nicht gemeint sein können? Immerhin ist von "freier Landschaft" die Rede, und "frei" ist nur, wo kein Zaun drumherum ist oder sichtbar Schilder bzw. Hinweise angebracht sind, woraus ersichtlich wäre, daß es sich um ein Naturschutzgebiet etc. handelt.
Man kann natürlich eine Weide ohne Zaun oder ein frisch gepflügtes Feld für ungenutzt halten. Ich finde diese Interpretation trotzdem "mutig". Aber eigentlich will ich mich gar nicht darüber streiten sondern drauf hinweisen, dass der Wald eine Sonderstellung hat, den darf man nämlich betreten obwohl er genutzt ist. Der ist wirklich praktisch frei (wenn es keine explizite Einschränkung gibt). Der Wald in D ist schließlich fast ausschließlich Nutzwald. Das hebt ihn vor dem Gesetz von allen anderen Landschaftsnutzungsformen ab.

Mac
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Hallo,
Der ist wirklich praktisch frei (wenn es keine explizite Einschränkung gibt). Der Wald in D ist schließlich fast ausschließlich Nutzwald. Das hebt ihn vor dem Gesetz von allen anderen Landschaftsnutzungsformen ab.
Nein das ist ein Irrglaube.
Das betreten des Waldes ist frei, wenn es der Besitzer nicht ausdruecklich(begruendet) verbietet.
Du solltest weder etwas dorthinbringen noch fortnehmen.

Das befahren ist hingegen ausdruecklich nicht erlaubt. Wenn Du eine Grundstueck hast, auf dem ein Wegerecht 3ter lastete, dann hast Du natuerlich auch die Pflicht den dafuer notwendigen Weg festzulegen, zu kennzeichnen und in einem den Vorschriften entsprechendem Zustand zu erhalten. Das heisst aber nicht, nur weil da ein Weg, oder eine Strasse darueber fuehrt, jeder Dein Grunstueck kaputtfahren darf! Auch nicht wenn es ein Wald ist !

Und wie willst Du erkennen ob nun das grundstueck ein mit Nutzholz bepflanztes Feld ist, oder ein (extesiv bewirtschafteter)Wald? In Biopenreservat, ein Landschaftsschutzgebiet, eine Naturschutzgebiet?
Die abwertende bezeichnung Nutzholzplantage, trifft fuer den ueberwiegenden teil der in Privatbesitz befindlichen Waelder, schon lange nicht mehr zu.

Richtig ist hingegen das ein Wald mehrere Menschenleben benoetigt, ehe sich wieder ein Entsprechensdes Oekosystem
ausbildet. vom urspruenglich hier ueblichen Urwald ist nicht mehr viel uebriggeblieben, und viele Waldbesitzer
muessen heute die Suenden ihrer Vorvaeter ausbaden ... Du wirst Ihr Arbeit kaum bemerken, das faellt erst unseren Urenkeln merklich auf, wenn sich der Wald wieder selbst erhalten kann. Bis dahin muss er aber geschuetzt werden.
Z.B. gegen Bodenerosion, und ganze Oekosystheme waldgerechten Pflanzen und Bodenlebewesen muessen sich nach und nach wieder ansiedeln, und in ein Gleichgewicht bringen. Viele eigendlich in den Wald gehoerende Arten sind recht empfindlich, und wild in der Gegend herrumzufahren tut denen, besonders wenn sie schon vorgeschaedigt, oder gerade frisch angesiedelt sind, wirklich nicht gut.

Ebenso ist das befahren der Wirschaftswege, fuer Fremde ausdruecklich verboten. Das ist eigendlich ueberall so, und sollte doch der Einsicht zu vermitteln sein. Wer durch den Wald fahren moechte, moege bitteschoen, die dafuer vorgesehenen mit Mackadam/Aspalt/Steinpflaster oder Beton extra zum befahren hergerichteten Wege benutzen.

Die ausgestaltung dieser Wege steht zwar nicht in jedem Landeswaldgesetz, man muss es dort aus den Strassen und Wegebauverordnungen entnehmen ... aber einige Bundeslaender ziehen das neuerdings zusammen, und schreiben die Wegeordung nur gleich direkt mit ins Waldgesetz, damit es fuer die "Touristen" einsichtiger wird, gelten tut es doch sowieso.

Wir wollen den Wald, den wir ererbt haben, hegen und pflegen und den folgenden Generationen in einem besseren Zustand hinterlassen als wir ihn voregefunden haben.

Wer unbedingt auf unbefestigten Wegen fahren moechte, der gehe auf ein eigens dafuer hergerichtetes Sportgelaende, und entrichte den fuer die Instandhaltung und Herrichtung notwendigen Obolus.
Das ist dann sicher kein Wald, sondern ein auf Natur getrimmter Sportplatz, ein echter Wald haelt das nicht aus, wirklich nicht.


mfG
Matthias
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Nein das ist ein Irrglaube.
Das betreten des Waldes ist frei, wenn es der Besitzer nicht ausdruecklich(begruendet) verbietet.
Du solltest weder etwas dorthinbringen noch fortnehmen.
Sorry, in meinem Text ist hinter "frei" ein "zugänglich" verschütt gegangen. Aber sonst hab ich nichts anderes geschrieben als du.

Ebenso ist das befahren der Wirschaftswege, fuer Fremde ausdruecklich verboten.
Ich habe dich schon mehrfach gebeten das zu belegen. Das Bundeswaldgesetz erlaubt z.B. ausdrücklich das Befahren des Waldes mit Fahrrädern auf Wegen.

Mac
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Hallo Matthias,

...
Das befahren ist hingegen ausdruecklich nicht erlaubt.
Das stimmt einfach nicht. Ich glaube, dass Du den betreffenden Paragraphen irgendwann einmal in den falschen, semantischen Hals bekommen hast.
Thüringer Waldgesetz, Paragraph 1:

...Das Betreten und Befahren des Waldes geschieht auf eigene Gefahr...

Da ist das Befahren also schon erwähnt.

Paragraph 3:

Rad fahren und Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie mit Personenkraftwagen, deren Fahrer bzw. Mitfahrer im Besitz einer Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte sind, ist auf festen Wegen und Straßen erlaubt. ...

Den Satz kannst Du auflösen in:

Rad fahren ist auf festen Wegen und Straßen erlaubt.

Denn es ist einfach ein Aufzählung von 3 verschiedenen, erlaubten Dingen.
Nun könnte man noch darüber diskutieren, was ein "fester Weg" ist. Ich denke, dass damit nicht der Belag gemeint ist, sondern die geplante und dauerhafte Anlage als Weg an sich. Da sollte man aber vielleicht noch mal einen Juristen fragen. Trampelpfade, die dynamisch mal hier, mal da entstehen und wieder verschwinden, gehören meiner Meinung nach nicht zu den festen Wegen.

Und dann kommt Paragraph 4:

Die untere Forstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer zum Schutz der Waldbesucher aus Naturschutzgründen und zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Waldbesitzer nicht öffentliche Wege und Straßen auf einzelne Benutzungsarten einschränken.

Das heisst, dass Du auf Deinen Wegen das Radfahren verbieten könntest. Aber nur, wenn Du gute Gründe hast und wahrscheinlich auch nur für jeden Weg einzeln.

...Das heisst aber nicht, nur weil da ein Weg, oder eine Strasse darueber fuehrt, jeder Dein Grunstueck kaputtfahren darf! Auch nicht wenn es ein Wald ist !
Hier redet niemand von Querfeldeinfahrten. Die sind verboten. Auf den Wegen fährt Dir aber niemand Dein Grundstück kaputt.

Und wie willst Du erkennen ob nun das grundstueck ein mit Nutzholz bepflanztes Feld ist, oder ein (extesiv bewirtschafteter)Wald? In Biopenreservat, ein Landschaftsschutzgebiet, eine Naturschutzgebiet?
Die letzen drei Fälle werden hier in BaWü and den Zugängen mit Schildern angezeigt. Auf denen steht dann auch noch mal explizit, was erlaubt ist und was nicht.

Ebenso ist das befahren der Wirschaftswege, fuer Fremde ausdruecklich verboten. Das ist eigendlich ueberall so, und sollte doch der Einsicht zu vermitteln sein. Wer durch den Wald fahren moechte, moege bitteschoen, die dafuer vorgesehenen mit Mackadam/Aspalt/Steinpflaster oder Beton extra zum befahren hergerichteten Wege benutzen.
Nein, siehe Paragraph 3 eures Waldgesetzes oben, auch in Thüringen darf jeder die Wirtschaftswege im Wald mit dem Fahrrad befahren.

Grüße,
Thomas
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

quote_icon.png
Zitat von mbi03

Ebenso ist das befahren der Wirschaftswege, fuer Fremde ausdruecklich verboten.

Nein, siehe Paragraph 3 eures Waldgesetzes oben, auch in Thüringen darf jeder die Wirtschaftswege im Wald mit dem Fahrrad befahren.

Ich glaube, mit "Wirtschaftswegen" meint Matthias Rückegassen. Die gelten nicht als feste Wege, und die allgemeine Betretens-/Befahrenserlaubnis gilt hier also nicht.

Gute Fahrt, Peter
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Hallo Peter,
Ich glaube, mit "Wirtschaftswegen" meint Matthias Rückegassen. Die gelten nicht als feste Wege, und die allgemeine Betretens-/Befahrenserlaubnis gilt hier also nicht.
Für mich sind Wirtschaftswege die normalen, breiten Waldwege.
Habe aber keine Ahnung, ob es da einen "offiziellen" Begriff gibt.

Unter Rückegassen kann ich mir nicht viel vorstellen. Hier im Südschwartzwald sehe ich oft grob angelegte "Stiche" in den Wald hinein. Das sind dann aber immer Sackgassen und ich wüsste nicht warum da jemand mit dem Fahrrad fahren sollte. Das wuchert dann auch schnell wider zu.

Grüße,
Thomas
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Hallo Thomas,
Das stimmt einfach nicht. Ich glaube, dass Du den betreffenden Paragraphen irgendwann einmal in den falschen, semantischen Hals bekommen hast.
Thüringer Waldgesetz, Paragraph 1:
...Das Betreten und Befahren des Waldes geschieht auf eigene Gefahr...
Da ist das Befahren also schon erwähnt.
Das heisst wenn Dir beim Mounteibiking etwas auf den Kopf faellt muss ich als Waldbesitzer nicht haften,
wurde Dir das in meinem Obst-Garten passieren, muesste ich haften egal ob Du dort zu Recht oder Unrecht waehrest.

In meinem Wald ist das anders.


Paragraph 3:
Rad fahren und Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie mit Personenkraftwagen, deren Fahrer bzw. Mitfahrer im Besitz einer Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte sind, ist auf festen Wegen und Straßen erlaubt. ...


Den Satz kannst Du auflösen in:
Rad fahren ist auf festen Wegen und Straßen erlaubt.
Ich denke, nach etlichen gewonnenen Gerichtsverfahren sagen zu koennen, das die Gerichte, das genauso betrachten wie ich. Das Befahren egal ob mit Fahrrad, Rollator oder PKW fuer nachweisslich Behinderte, ist eine AUSNAHME, da es fuer fuer DIESE die einzige Moeglichkeit ist den Wald zu betreten.

Fuer alle anderen bedeutet das garnichts. Fuer diese gelten die im Kataster ausgewiesenen Oeffentlichen Fahr-Wege und Strassen, zum fahren durch den Wald als Benutzungspflichtig. Diese sind auch im oeffentlich zugaenglichen Kartenmaterial, als Strasse 1.- 3.Ordnung, oder Rad-, Reit- oder Kutsch-Weg ausgewiesen.

Das Fahren ausserhalb Dieser ist ausdrucklich verboten. Auch eine ausdrueckliche Erlaubniss des Eigentuemers, kann durch die untere Waldbehoerde und/oder das Amt fuer Naturschutz aufgehoben werden.
In §6 Abschnitt 6) steht ausdruecklich das das Fahrradfahren und Insbesondere das Mountainbiking, ausdrucklich solange Verboten sind, bis es ausdrucklich erlaubt wird.


Nun könnte man noch darüber diskutieren, was ein "fester Weg" ist. Ich denke, dass damit nicht der Belag gemeint ist, sondern die geplante und dauerhafte Anlage als Weg an sich.
Nein da gibt es ueberhaupt keinen Diskusionspielraum.
Sondern geltendes Wegerecht. Ist ein Wegerecht eingetragen, kann es entsprechend des Katastereintrages auch genutzt werden, und der Grundeigentuemer muss entsprechend der geltenden Stassen und Wegebauverordung fuer die entsprechende Ausgestaltung sorgen.

Und das ist genau das was das Land Hessen nun direkt ins Waldgesetz schreibt, weil es dauernd Aerger damit gegeben hat.

So ein "Fester Fahrweg" muss mindestens 3m breit sein und ausreichend. bis in 1meter Tiefe aus tragfaehigen nichtkapilarem und frostebsatendigen Material (Schotter) aufgebaut, und von beiden Seiten von einer bis unter die Frostgrenze (1m) tiefen Drainage begleitet werden. Die Oberflaeche muss so verfestigt sein dass sie in jeder Jahreszeit auch mit PKW befahren werden koennte. Erlaubte Bauweise sind "heller Macadam", Geterter Mackadam, Hartseinpflaster, Betonplatten, Aspalt, oder eine Betondecke.

Allerdings ist "heller Mackadam"(die sogenannten Wassergebunden Decken), ein Auslaufmodell, und in Biospaerenreservaten, Natur- und Ladschaftschutzgebieten und angrenzenden Schutz-Zonen mit eingeschraenkter Nutzung schon seit 7Jahren nicht mehr Genehmigungsfaehig.

Das also ist ein Fester, fuer das Reiten und befahren mit Fahrraedern und Pferdekutschen geeigneter Weg. Und in aller regel erkennt man Ihn daran das er ohne Bordstein an das Strassennetz angeschlossen ist in den regelmaessigen Abstanden Leitpfosten hat, und die notwendigen Verkehrschilder aufgestellt sind.

Da sollte man aber vielleicht noch mal einen Juristen fragen. Trampelpfade, die dynamisch mal hier, mal da entstehen und wieder verschwinden, gehören meiner Meinung nach nicht zu den festen Wegen.
Nun und genau darum geht es doch den Mountainbikern, auf das Fahren auf den oeffentlichen Fahrwegen und Strassen haben die doch wirklich keinen Bock. Nur die untere Waldbehoerde, und das Katasteramt, und das von diesen autorisierte Kartenmaterial, koennen Auskunft geben ob es ein oeffendliches oder persoenliches Wegerecht ueber ein Waldgrundstueck gibt, und wo und in welcher beschaffenheit der Weg zu verlaufen hat.

Und dann kommt Paragraph 4:
Die untere Forstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer zum Schutz der Waldbesucher aus Naturschutzgründen und zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Waldbesitzer nicht öffentliche Wege und Straßen auf einzelne Benutzungsarten einschränken.

Das heisst, dass Du auf Deinen Wegen das Radfahren verbieten könntest. Aber nur, wenn Du gute Gründe hast und wahrscheinlich auch nur für jeden Weg einzeln.
In der Wirklichkeit bedeutet das, wenn ich selber einen Privaten Weg fuer mich ganz allein, z.B. einen Wirtschaftsweg anlege, und anderen die Benutzung NICHT verboten habe, kann es sein das die Waldbehoerde Einfluss auf mich ausuebt, um das zu verbieten ... und das macht sie in aller Regel, den Umweltschuetzern sei Dank, auch in der Praxis.

im §6 Abschitt 7)
Generell sind dort vom Betreten und befahren ausgeschlossen, neben einigen anderen Schutzflaechen Ausdruecklich auch Flaechen die dem Holz gelagert, gerueckt oder abtransportiert wird, die (Wald)Wirtschftswege eben.

Hier redet niemand von Querfeldeinfahrten. Die sind verboten. Auf den Wegen fährt Dir aber niemand Dein Grundstück kaputt.
Die Wege legen wir Waldbesitzer selber an, und halten sie auch instand, machten wir es nicht, waehre es nicht anders wie zum Beispiel in einer Ortschaft, in der die Anlieger und Grundeigentuemer ihre Strasse verlottern lassen, da laesst es dann die Behoerde machen, und stellt das Ganze den Grundeigentumern und Anliegern nachtraeglich in Rechnung.

Da gibt es dann, IMHO voellig zu Unrecht, immer wieder grosses Geschrei, und es wird von "Kalter Enteignung" geschwafelt, wenn Strassenbau-Umlagen eingetrieben werden muessen. Das ist im Wald nicht anders ...
Eigentum verpflichtet ...

Und wie in der Stadt, gibt es auch im Wald, nur sehr geringe Moeglichkeiten, sich gegen das Wegerecht zu wehren, wenn es einmal eingetragen ist. Da muss man schon unzumutbare Belaestigung, oder mangelnde Natur und Umweltvertraeglichkeit nachweisen koennen.

Nein, siehe Paragraph 3 eures Waldgesetzes oben, auch in Thüringen darf jeder die Wirtschaftswege im Wald mit dem Fahrrad befahren.
Das ist ein Irrglaube, die offiziellen Fahr-, Reit- und Kutschwege sind im Kataster eingetragen, und das befahren der Privatwege, verbietet in der Praxis, wenn es der Besitzer nicht macht, in aller Regel die Waldbehoerde, per Verkehrschild.

Das betreten und befahren der (Wald)Wirtschaftsflaechen, ist ausser fuer die Berechtigten, schon direkt im Waldgesetz verboten.

IMHO waere soviel gesetzlicher Aufwand nicht noetig, wenn die Fahrradfahrer auch im Wald auf den Strassen und Wegen blieben, auf denen die STVO gilt.

Die ueberwiegende Mehrheit der Fahrradfahrer hat damit, kein Problem, und freuen sich ueber gepflegte Radwege durch den Wald ebenso wie ueber einen Rastplatz, eine Schutzhuette, Aussichtstellen, Naturlehrpfade, und auch hier und da ein paar Baenke um auszuruhen und die Natur zu geniessen ...

Ausname die Mountainbiker, und Downhiller ... die gehen nur deshalb in die Natur um dort ausserhalb jeglichen Rechtes eine "besonderen Kick" zu erfahren, koste es was es wolle ... ich glaube das der Schaden den sie anrichten denen nicht nur voellig egal ist, sondern sogar eher essentieller Teil von deren Befriedigung.

Ich kenne selbst ettliche von denen, die ueberhaupt nicht mehr Fahrradfahren, seit ihnen das Gericht, eine satte Geldstrafe aufgeholfen, und weitere und haertere Bestrafungen in Aussicht gestellt hat, falls sie nochmal beim "wilden Downhillen oder Mountainbiken" abseits der Strassen und Fahrwege erwischt wuerden.

Es gibt ja ettliche Sportgelaende die dafuer hergerichtet werden ... das ist denen aber meist zu oede ... weil eben, "Der Kick" fehlt, den die suchen, naehmlich der Schaden an den Anderen ...

mfG
Matthias
 
AW: Hessen: Bald keine MTBs mehr im Wald erlaubt?

Ausname die Mountainbiker, und Downhiller ... die gehen nur deshalb in die Natur um dort ausserhalb jeglichen Rechtes eine "besonderen Kick" zu erfahren, koste es was es wolle ... ich glaube das der Schaden den sie anrichten denen nicht nur voellig egal ist, sondern sogar eher essentieller Teil von deren Befriedigung.

Es gibt Liegeradfahrer, Tourenradfahrer, Einradfahrer, Rennradfahrer, Mountainbike-Fahrer, Dreiradfahrer, Velomobilfahrer, Alltagsfahrradfahrer, Lastenradfahrer,.... Hat nicht jeder Fahrradfahrer, in welcher Form auch immer, seine Daseinsberechtigung? Überall wird es ein paar schwarze Schafe geben, die Mehrheit verhält sich aber korrekt. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Und nicht auf die Dummheiten einzelner.

Gemeinsam sind wir stark das Fahrradfahrern sicherer zu machen - mit all seinen Facetten.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten