AW: Gemeinsamer Fuß&Radweg Rechtsfahrgebot?
Äh ... also: Du (raimi) meinst, daß man als Radfahrer auf kombinierten Fahrrad-/Fußgängerwegen rechts fahren (auch gehen?) sollte wegen §1 StVO?
Oder meinst Du, daß man (u.a. wegen der Tendenz von Fußgängern unvermittelt kreuz und quer über den Weg zu hüpfen) keine sinnvolle Vorgabe à la "rechts fahren" oder "links fahren" machen kann, sondern sich im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme halt irgendwie langsam und bremsbereit so zu begegnen versucht, daß man sich nicht trifft?
Er meint die Art der Benutzung, nicht die Pflicht
Rainer ist da etwas vorbelastet...
Äh ... also: Du (raimi) meinst, daß man als Radfahrer auf kombinierten Fahrrad-/Fußgängerwegen rechts fahren (auch gehen?) sollte wegen §1 StVO?
Oder meinst Du, daß man (u.a. wegen der Tendenz von Fußgängern unvermittelt kreuz und quer über den Weg zu hüpfen) keine sinnvolle Vorgabe à la "rechts fahren" oder "links fahren" machen kann, sondern sich im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme halt irgendwie langsam und bremsbereit so zu begegnen versucht, daß man sich nicht trifft?