Mal eine Frage an die österreichischen Teilnehmer hier:
Kann mir jemand sagen, wie die Gesetzgebung bei euch zum Thema Wandlung bei fehlerhaften Geräten ist? Am besten mit entsprechenden Quellen!
Im Detail: Mein Sohn hat bei einer Firma aus Traun einen PC gekauft, der immer wieder denselben Fehler aufweist. Nach einiger Zeit fährt er einfach herunter und startet dann neu. Der PC ist etwa ein Jahr alt und hat noch Garantie. Der Rechner geht jetzt zum vierten Mal zurück zum Händler, verbleibt dort für einige Tage und kommt dann "repariert" zurück.
Beim ersten Mal konnten sie den Fehler nicht reproduzieren, weil sie das Problem nicht verstanden haben und haben den Rechner einfach zurückgeschickt. Wir sollten dann prüfen, ob die Stützbatterie auf dem Mainboard evtl. leer ist. Klar, ich zerlege den halben Rechner. Die Batterie befindet sich direkt neben der CPU unter einem riesigen Kühler.
Beim zweiten mal haben sie den Fehler reproduzieren können und irgendeinen Treiber aktualisiert. Ob das das Problem löst, wurde offenbar nicht geprüft.
Beim dritten Mal wurde dann die Grafikkarte als Übeltäter identifiziert und nach 6 Wochen Wartezeit getauscht. 6 Wochen, weil nicht am Markt verfügbar. Auf Drängen meines Sohnes wurde dann eine andere, neuere eingebaut. Geprüft ob der Fehler behoben ist wurde wiederum nicht. Der Rechner lief noch mit Windows 10 und die neue GraKa braucht Win11. Die waren nicht mal in der Lage das neue Betriebssystem aufzuspielen.
Jetzt geht der Rechner zum vierten Mal zurück. Da mein Sohn studiert, kann er mit dem Transportunternehmen keinen Termin machen, die geben nur einen Tag vor, keine Zeit. So bleibt das jedesmal an meiner Frau oder mir hängen.
Der Rechner ist jetzt seit Oktober hauptsächlich zwischen Traun und D'dorf unterwegs. Dafür wurde er ursprünglich nicht angeschafft. Eigentlich wollte mein Sohn seine Master-Arbeit darauf schreiben, was er sich aber so nicht traut.
Laut Aussage der Firma kommt eine Wandlung, also Rückgabe Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises, nicht in Frage, weil das in Österreich nicht vorgesehen ist.
Kann mir das jemand bestätigen? Wenn das stimmt, brauchen die ja nur die Reparatur immer weiter hinauszögern, bis die Garantie abgelaufen ist.
Vielen Dank schon mal!