3.) 2 x geimpft mit verschiedenen Impfstoffen (Kreuzgeimpft) = ungeimpft
Ist mir neu, wo hast Du das gefunden? Ich war zwar noch nicht damit im Krankenhaus, aber bei verschiedenen Gelegenheiten wurden bei mir bereits Impfpass und auch Impfzertifikat akzeptiert. 1. Impfung AZ, 2. Biontech.
2 x geimpft nach 6 Monaten = ungeimpft
Dass das im Krankenhaus als "ungeimpft" gezählt wird, ist mir ebenfalls neu. Beim Zutritt zu Pflegeheimen könnte es sein, dass auf's Datum geguckt wird,
@Ute hatte neulich dieses Problem geschildert. Bei mir auf Arbeit kommen derzeit auch die rein, deren 2. Impfung länger zurückliegt; ob und wann sich das ändert, weiß ich nicht.
7.) Erkrankt + 6 Monate = ungeimpft Was ist damit gemeint ?
Ähm... Deine Fragen haben nicht mit den RKI-Statistiken zu tun, sondern mit Zutrittsbeschränkungen, oder? Dieser Fall wird nirgendwo als "geimpft" gezählt, sondern ist das zweite G bei "2G" und bedeutet "genesen", und mit einer Impfung 6 Monate nach der Infektion gelten solche Leute auch als "geimpft".
Nochmal zu deinem 3. Fall: Normalerweise wird nur das zweite Impfzertifikat kontrolliert, auf dem dann steht, dass es die zweite von zwei erforderlichen Impfungen ist. Ob die Kreuzimpfung zulässig ist, entscheidet sich also nicht bei der Kontrolle, sondern bei der zweiten Impfung, bei der die erste Impfung überprüft und das zweite Zertifikat ausgestellt wird. Eine andere Sache ist das bei Reisen, wenn der Zielstaat eine Kreuzimpfung nicht anerkennt. Was in strenger kontrollierten Bereichen in Deutschland gilt (Pflege, Krankenhäuser, o.ä.), weiß ich nicht.