Brauchen Velayo-Fahrer nun 2 Scheinwerfer per Gesetz?

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Hallo, wenn ich das richtig mitbekommen habe ist die neue STVZO in Kraft (oder doch nicht?). Dort steht unter anderem:

Lichttechnische Einrichtungen dürfen sich in ihrer Wirkung gegenseitig nicht beeinflussen. Fahrräder mit einer Breite über 1000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen.

Das Velayo ist 1100mm breit. Also 2 Scheinwerfer und zwei Rückleuchten.

Wer weiß da was?

Gruss Thomas

Velayo-2017.jpg

....schaut dann so aus, oder .......
 
Ich kann dir nur sagen, wie es in A ist (zumindest bei Inverkehrbringen eines Fahrzeuges):
- mehrpsurige Fahrräder: je 2x Rück- und Vorderlicht + je 2x Reflektoren
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...frage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR30001367

Darum hat mein AW am Dach 2 Lichter mit den Mindestanforderungen an Cd- zumindest nach hinten (von den Leddatenblättern her), nach vorne habe ich eh 2 Schweinwerfer .

Dein Bild find ich super - das passt optisch gut zum Velayo, finde ich(y).

Beste Grüße
Franz
 
... die meisten haben aber wohl nur eines...
bei den schmalen Velomobilen seh ich die Notwendigkeit 2 zu montieren ned wirklich ein....
ein Motorrad ist breiter,
ja selbst ein aktuelles Mountainbike ist breiter als ein schmales VM

Velayo ist vielleicht ne andere Geschichte, da ja wirklich etwas breiter
 
Hallo, wenn ich das richtig mitbekommen habe ist die neue STVZO in Kraft (oder doch nicht?). Dort steht unter anderem:
Mir ist noch nicht bekannt, ob der Vorschlag angenommen wurde. Und wenn ja, dann tritt die Änderung erst ab offizieller Bekanntgabe in Kraft und das ist wohl bisher noch nicht geschehen.

Das Velayo ist 1100mm breit. Also 2 Scheinwerfer und zwei Rückleuchten.

Wer weiß da was?

Wissen tue ich eigentlich nichts :whistle:
Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass diese Änderungen nur für jetzt neu in Betrieb genommene Fahrräder gelten sollen. Allerdings konnte ich eben in der Vorlage auf die Schnelle nichts davon wiederfinden.

Deshalb halte ich mich am untenstehenden Text fest und mache also nichts und genieße den Bestandsschutz.
Zu Nummer 9 (§ 67)
Zu Absatz 1
Händler verkaufen fast jedes dritte Fahrrad ohne StVZO-konforme Ausrüstung. Zur
besseren Erkennbarkeit von Fahrrädern und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
wird eine Vorschrift aufgenommen. Demnach dürfen künftig neue Fahrräder nur dann
im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen
lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.
 
bei den schmalen Velomobilen seh ich die Notwendigkeit 2 zu montieren ned wirklich ein....
Musste auch nicht, gilt ja nur für Fahrräder ab 1000mm .... sofern es gilt und dann wohl auch nur, wenn ich JuergenM richtig verstehe bei Neufahrzeugen.

Dein Bild find ich super - das passt optisch gut zum Velayo, finde ich(y).
Danke, schnell mal im Adobe gemacht. Ich würde dann die Scheinwerfer auf den Schutzblechen montieren, bzw an deren Streben

Mir ist noch nicht bekannt, ob der Vorschlag angenommen wurde. Und wenn ja, dann tritt die Änderung erst ab offizieller Bekanntgabe in Kraft und das ist wohl bisher noch nicht geschehen.

Hatte in einige Portalen gelesen es sei durch und gilt ab Januar 2017 .... ich schau noch mal

Gruss Thomas
 
Musste auch nicht, gilt ja nur für Fahrräder ab 1000mm ....

Gruss Thomas

Ne, ich antwortete ja auf Franzs posting und der schrieb ja von Österreich

Und da wird bezueglich Licht nicht in der Breite unterschieden...

Also mein 66cm breites EvoK braeuchte 2 Lichter vorne,
Das MTB der Freundin mit 72cm Lenkerbreite braucht nur eines
 
Na ja, verstehe einer Gesetzgeber ......

Es es ist nicht der Gesetzgeber, zumindest nicht allein. Es sind Gremien, Verbände und Lobbyisten der Branche, die ihre Eigeninteressen in die Vorschriften "einbringen". Kein Politiker interessiert sich im Grunde dafür, ob ein Fahrrad mit über 1 m Breite - wovon sich die Meisten sowieso nicht recht vorstellen können was das überhaupzt sein soll - nun ein oder zwei Leuchten haben soll.
 
Ein neues Velayo bräuchte eindeutig zwei Leuchten vorne und hinten. Da Deins schon in Gebrauch ist, ist es auch mit einer Leuchte jeweils vollständig ausgestattet. Allein um den Umriss auch allen ...... klarzumachen, benutze ich aber sogar am 75 cm breiten CB zwei Leuchten in beide Richtungen - und habe damit den Vorteil bester Wegrandausleuchtung, was bei kurvigen Strecken im Dunkeln sehr angenehm ist.
Was die Befestigung angeht, wäre ich mit den Schutzblechen sehr vorsichtig. Beim Anthro hat schon ein darauf befestigter Reflektor zum Bruch geführt (nicht etwa des "Blechs"- reiner Kunststoff, sondern des Halters).
C.
 
Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass diese Änderungen nur für jetzt neu in Betrieb genommene Fahrräder gelten sollen. ... und genieße den Bestandsschutz.
Bestandsschutz bei Fahrräder wäre aber mal was ganz neues. Bisher mußte doch immer jede neue Sau (Speichenreflektoren, Standlicht, ...) auch an alten Fahrrädern nachgerüstet werden. Oder täusche ich mich da?
 
Hallo zusammen,

Kein Politiker interessiert sich im Grunde dafür, ob ein Fahrrad mit über 1 m Breite - wovon sich die Meisten sowieso nicht recht vorstellen können was das überhaupzt sein soll - nun ein oder zwei Leuchten haben soll.

Doch können sie, nämlich als Bierbike (tolle Wortschöpfung), aber auf dem haben eh 6 von 7 Fahrern die Lampe an. ;)

Ein neues Velayo bräuchte eindeutig zwei Leuchten vorne und hinten. Da Deins schon in Gebrauch ist, ist es auch mit einer Leuchte jeweils vollständig ausgestattet.

Ich fürchte, es besteht Umrüstpflicht, denn im Anhängerteil steht explizit Bestandschutz drin, im Fahrradteil nicht. Es stellt sich für mich die Frage, ob man je zwei exakt gleiche Lampen verwenden muss, ober ob man links Dynamolicht und rechts Batterielicht verwenden darf.

Gruß, Klaus
 
Also Vorne ist ja nicht mal das Problem, aber Hinten. Es heißt:
die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen
so breit ist mein Heck ja nicht um das zu realisieren ....
 
Hallo,

Du hast halt einen runde Außenkante. ;-)

Außerdem: Mit Dachlatte quer geht alles, von Schönheit oder Aerodynamik sagt der Verordnungsgeber ja nichts.

Gruß, Klaus
 
so breit ist mein Heck ja nicht um das zu realisieren ...
da steht was von maximalem Abstand zur Außenkante, aber:
1.) es ist nicht klar welche Außenkante damit gemeint ist - die vorne, oder die hinten? Steht nicht da, also nimm die, in deren Nähe Du die Rücklichter montieren willst (die hintere)
2.) da steht nicht, ob 20cm Abstand nach außen oder nach innen. Du kannst also einfach ein paar Rücklichter symmetrisch irgendwo zwischen Mitte (das Velajo ist hinten ja keine 40cm breit) und 20cm außerhalb der Kanten platzieren.

Einem richtigen Juristen wäre so ein logischer Pfusch aufgefallen, aber in den Gremien sitzen ja demokratisch gewählte Laien. Sonst könnten wir hier sowas wie 'maximal 20cm Abstand nach innen von der äußeren Begrenzungslinie der durch die jeweils am weitesten außen liegenden Punkte des Fahrzeugs definierten maximalen effektiven Querschnittsfläche' oder so lesen.
 
... die meisten haben aber wohl nur eines...
bei den schmalen Velomobilen seh ich die Notwendigkeit 2 zu montieren ned wirklich ein....
ein Motorrad ist breiter,
ja selbst ein aktuelles Mountainbike ist breiter als ein schmales VM

Velayo ist vielleicht ne andere Geschichte, da ja wirklich etwas breiter
Ich glaub, die meisten werden auch nicht in Österreich in Verkehr gebracht - ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube die Fahrradverordnung gilt nur für das Inverkehrbringen.
Fürs Verwenden gibt es irgendein Übereinkommen von A,D & CH, das Mindeststandards beinhaltet, wodurch jeder in jedem Land fahren darf - irgendsowas wurde mir mal von amtlicher Stelle auf Nachfrage gemailt.
Aber wenn man in Österreich ein Velomobil in Verkehr bringt, hat man als Hersteller/Inverkehrbringer sich an die Richtlinie zu halten, genauso wie ein Maschinenbauhersteller an die Maschinenrichtlinie.
Ich denke, die Breite ist dem Gesetzgeber da mehr egal - beim Überholtwerden kommt mir aber auch oft vor, als dächten Autofahrer, das MTB ist nur so breit wie mein Hintern und das Velomobil sei dafür so breit wie ein Auto:D. Ich glaube, viele vergessen den Lenker mit einzurechnen, unter dem viele Autofahrer durchschauen.

Beste Grüße
Franz
 
Also ich habe ja die "große" Lichtanlage, welche je eine Lampe vorne und hinten mittig, Positionslampen vorne unten rechts und links sowie Blinker beinhaltet. Trotzdem montiere ich mir im Winter ohnehin noch auf jedes Schutzblech eine Lampe, welche weiß nach vorne und rot nach hinten strahlt. Habe nämlich auf meiner Arbeitsstrecke einen ca. 5km Abschnitt auf einer Überlandstraße ohne jegliche Straßenlaternen, auf dem ich den Radweg nehme. Dummerweise ist der nur einseitig, so dass Radfahrer diesen in beide Richtungen nutzen müssen. Wenn ich da im dunkeln ankomme und ein entgegenkommender Radfahrer orientiert sich lediglich an den originalen Positionsleuchten, wäre das fatal, da meine außenstehenden Vorderräder im dunkeln verblieben. Die Zusatzlampen auf den Schutzblechen sind also eher Selbstschutz als dass sie oberstehenden Anforderungen entsprechen - das ganze funktioniert aber ziemlich gut.

Gruß
Stefan
 
Nachdem ich verschiedene Billigvarianten getestet hatte, die aber die Vibrationen nicht gut ausgehalten haben und somit gerne mal ausgingen, habe ich etwas tiefer in die Tasche gegriffen und mir welche von Lezyne gegönnt. Die sind der Hammer aber leider auch sehr teuer. Ich befestige deren Originalhalterungen einfach per Kabelbinder auf den Schutzblechen. Das lasse ich so zwischen Ende Oktober bis Anfang April. Den Rest des Jahres habe ich die nicht montiert.
 
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