Blinker am Trike?

K

kafe

Ich meine mal gelesen zu haben das es nach Strassenverkehrsordnung nicht erlaubt ist. Würde aber trotzdem gerne eine Lösung finden bei der ich die Hände nicht von Lenker und Bremse lassen muss um Handzeichen zu geben. Hat jemand so was schon verbaut? Ein 37V Akku wird für eine Stromversorgung bald zur Verfügung stehen.
 
AW: Blinker am Trike?

Wichtiger wäre mir eine gescheite spiegellösung. die bisherigen versuche haben sich verbogen, sind runtergefallen (weil am Kotflügel montiert), gesehen hab ich nix weil sie zu klein waren und trotzdem bin ich immer wo hängen geblieben....
 
AW: Blinker am Trike?

..Tob dich beim Motorradzubehör von Hein gerike, polo oder dergleichen aus, aber klär erstmal wie du von den 37 auf die benötigten 14V-12V kommst, ohne die Umgebung unnötig zu heizen..
 
AW: Blinker am Trike?

Wichtiger wäre mir eine gescheite spiegellösung. die bisherigen versuche haben sich verbogen, sind runtergefallen (weil am Kotflügel montiert), gesehen hab ich nix weil sie zu klein waren und trotzdem bin ich immer wo hängen geblieben....

Auch für dich könnte ein Besuch bei den genannten Motorrad Zubehör Läden interessant sein. Ich denke da an Lekerend Spiegel z.B. so was : http://www.louis.de/_30077abe790d2ad7a77b28b2c4919790d5/index.php?topic=artnr_gr&artnr_gr=10028402 oder ähnliches.
 
AW: Blinker am Trike?

Die Akkuspannung ist im Zeitalter von LED und Treiber-ICs relativ unbedeutend geworden, interessanter finde ich die Frage wie und wo man die Beleuchtung und Elektrik wasserfest verbaut? Ich könnte mir die Blinker vorne auf der Oberseite der Schutzbleche vorstellen, da sind sie am weitesten auseinander, von allen Seiten am Besten sichtbar und die Aussage ist eindeutig. Andernfalls auch außen seitlich am Sitzrahmen, vielleicht noch am Gummiärmchen? ( Motorradzub. )

In Sachen Spiegel finde ich das Modell von BuM für Lenkerendmontage mit dem kurzen gekröpften Arm sehr gut, die Spiegelfläche ist zugegebenermaßen sehr klein aber der Sichtbereich ist gegenüber einem größeren Spiegel mit planer Oberfläche deutlich größer. Zwei Stück davon am Rad und die Ohren nicht mit Musikgerät verstopft ist man eigentlich perfekt ausgerüstet.
 
AW: Blinker am Trike?

Indem er hoch transformiert. Das klinkt nach einem verlorenem Komma. 3,7V sind doch Standard bei den Li*-Akkus.

Peter

Bezweifle ich, denke da wird ein e-Antrieb installiert.
transformieren ja..... Aber da bisher fast alle Lösungen die es da gibt entweder recht teuer und schwer oder billig und kurzlebig sind empfehle ich da eher nen kleinen 12v Akku aus 4 lifepo4 Zellen oder 3 li-Po Zellen extra. Klein und selbst für gescheite Beleuchtung und Blinker stark genug.
und wenn du nen e-Antrieb verbaust... Ist die Akku Lösung der Hersteller meist 2te Wahl. Es gibt da sehr gute Akkus die mit modelbauladern schnell zu Laden sind. Dann mit extra licht Akku, sonst nen bec aber die sind nicht immer das gelbe vom Ei.
 
AW: Blinker am Trike?

Ja stimmt es ist ein Pedelec .Antrieb verbaut nur der Akku ist noch nicht da! Spiegel habe ich drann. Mann sieht so lala darin weil mein Arm immer im Weg ist. Ich dachte daran den Hauptakku zu nutzen um letztendlich etwas weniger zum laden zu haben. Es gibt sehr kleine Spannungswandler, die habe ich in einem Trike Zubehör Shop gefunden. Nur die Frage ob erlaubt oder nicht würde mich als erstes interessieren bevor ich mir Gedanken mache wo ich Blinker anbringen könnte.
 
AW: Blinker am Trike?

Blinker sind eindeutig nicht am Fahrrad erlaubt. (Benutze dazu mal die Suchfunktion und Du findest einen Haufen Belegstellen mit den Gesetzes-/Verordnungsstellen.)
Trotzdem fahren die meisten VMs mit Blinkern (meine auch) und die sind auch bei Polizeikontrollen noch nie moniert worden (während genau geschaut worden ist, ob Scheinwerfer und Rücklichter für Fahrräder zugelassen sind). Bei einem geschlossenen VM, das Handzeichen unmöglich oder zumindest sehr schwer macht, sehen die Ordnungshüter wohl die Notwendigkeit von Blinkern als gegeben an. Ob sie das bei einem offenen Trike genauso sehen, ist die andere Frage. Mehr als eine Anordnung die Blinker zu demontieren (Beim ersten Mal mit 98% Wahrscheinlichkeit sogar ohne jegliches Verwarnungsgeld.) kann Dir aber nicht passieren.

C.
 
AW: Blinker am Trike?

Hatte auch kurz über Blinkis am Scorpion nachgedacht, aber schon vor der technischen Umsetzung kam mir der Gedanke, dass ich mich wohler fühle, wenn ich 'aktiv' am Geschehen teilnehme und Handzeichen gebe. Ein Arm ist irgendwie eher zu erkennen.

Wenn ich z.B. auf dem Radweg eines Kreisels fahre, kann ich so zeigen "ich will HIER den Kreisverkehr verlassen" und jeder weiß, dass ich nicht weiter meine Runden drehe. Bei parkenden Fahrzeugen und Fahrt AUF der Straße halte ich die Hand ausgestreckt, aber näher am Boden (ich mache mich optisch breiter), damit ich zeige, dass ich gleich an diesen Autos vorbeifahre und sie nicht noch anfangen zu überholen. Und beim Abbiegen wird halt der Arm waagerecht in die Richtung gehalten. Klappt bislang sehr gut und bis auf einen Vollhonk in einer anderen Situation wie oben beschrieben (Kolonnenfahrt mit 15 anderen Radlern), hat mich bislang nie einer bedrängt oder ausgehupt.

"Positionslichter" für die Nacht kann ich mir jedoch gut vorstellen. Vorne weiß, hinten rot und dann ganz/soweit wie möglich außen.
 
AW: Blinker am Trike?

Die Notwendigkeit ist vielleicht auch eine Frage der Ausrüstung; Links Abbiegen erfordert eher Zeichen als rechts ( man sollte trotzdem immer ) und wenn Trike eine Kombibremse hat wo beide Vorderräder am rechten Hebel hängen macht es die Sache einfacher.
Was ist bei Dunkelheit? Leuchtmanschette am Ärmel und winken? Welcher Autofahrer kapiert das?
Dann also doch lieber Blinker, und ich könnte mir vorstellen Diese hinten an den Satteltaschen außen in die Netzfächer zu stecken -> nicht am Fahrrad angebracht. ;)
 
AW: Blinker am Trike?

Hiho,

Blinker sind eindeutig nicht am Fahrrad erlaubt. (Benutze dazu mal die Suchfunktion und Du findest einen Haufen Belegstellen mit den Gesetzes-/Verordnungsstellen.)
C.

als erstes: Ich habe die Suchfunktion benutzt und keine solchen Belegstellen gefunden. Nur persönliche Meinungen. Allerdings sind die Suchergebnisse in Foren ja auch nur so gut wie die Suchbegriffe.

Ich war bislang (u.a. durch die Aussagen hier im Forum) auch der Meinung, daß Blinker an Fahrrädern nicht erlaubt sind. Da ich aber aktuell eine Diskussion mit Freunden über dieses Thema habe, habe ich mir mal die StVZO und die StVO durchgelesen. Und ich konnte nirgends ein entsprechendes Verbot finden. Ebensowenig konnte ich etwas zum Handzeichen finden (das zwar vernünftig ist da die Autofahrer daran gewöhnt sind, aber wohl nicht vorgeschrieben)

Im §67 StVZO (Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern) steht nicht ein Wort zum Thema Fahrtrichtungsanzeiger. Dort ist das Handzeichen als Alternative ebenfalls nicht erwähnt.In Absatz 2 steht zwar: An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
Daraus könnte man zwar folgern, daß Blinker verboten sind, aber es ist m.E. eben kein explizites Verbot. Oder verstehe ich das einfach falsch?

Im §54 StVZO (Fahrtrichtungsanzeiger) sind Fahrräder nichtmal erwähnt. Also auch hier: Kein explizites Verbot.

Im §9 StVO steht lediglich, daß Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen sind. Auch hier sind weder die Handzeichen für Radfahrer gefordert, noch sind Blinker an Fahrrädern explizit verboten

Darum meine Frage: Wo genau soll dieses Verbot für Blinker an Fahrrädern stehen?

Grüßli,
Arcon
 
AW: Blinker am Trike?

Im §67 StVZO (Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern) steht nicht ein Wort zum Thema Fahrtrichtungsanzeiger. Dort ist das Handzeichen als Alternative ebenfalls nicht erwähnt.In Absatz 2 steht zwar: An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
Daraus könnte man zwar folgern, daß Blinker verboten sind, aber es ist m.E. eben kein explizites Verbot. Oder verstehe ich das einfach falsch?

Ja, wie denn sonst interpretierst du "dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten"? Das sagt doch ganz klar aus, dass nur die im folgenden aufgezählten vorgeschriebenen/zulässigen lichttechnischen Einrichtungen erlaubt sind und nichts anderes.

§54 StVZO ist übrigens Teil des Abschnittes "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger", wohin gegen Fahrräder im Abschnitt "Andere Straßenfahrzeuge" geregelt sind.

Mit der Feststellung, das nirgendwo Handzeichen gefordert sind, liegst du richtig. §9 StVO verlangt auch nur die Benutzung vorhandener Fahrtrichtungsanzeiger unterstützend zur rechtzeitigen und deutlichen Ankündigung. Das Handzeichen geben entspringt eher der praktischen Rechtsprechung (so, wie die ~1,5m Seitenabstand für das Überholen eines Fahrrades mit einem Kfz).

Grüße,
André
 
AW: Blinker am Trike?

Hinzu kommt, dass an unverkleideten Fahrrädern wohl eher selten mit Blinkern gerechnet wird. Zumindest befürchte ich, dass sich ein Unfallgegener mit dem Hinweis auf ein fehlendes Handzeichen vergleichsweise einfach aus (einem Teil) der Verantwortung stehlen könnte.

Bei Velomobilen mag das anders sein, obwohl da allerdings - der Aerodynamik geschuldet - so gut wie nie auf den vorgeschriebenen Mindestabstand der beiden Blinker (40 cm bei einer max. Fahrzeugbreite von 130 cm) geachtet wird. Ein Unfallgegner findet also auch hier möglicherweise Angriffspunkte.

Gruß,

Christian
 
AW: Blinker am Trike?

Hiho,

Ja, wie denn sonst interpretierst du "dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten"? Das sagt doch ganz klar aus, dass nur die im folgenden aufgezählten vorgeschriebenen/zulässigen lichttechnischen Einrichtungen erlaubt sind und nichts anderes.

§54 StVZO ist übrigens Teil des Abschnittes "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger", wohin gegen Fahrräder im Abschnitt "Andere Straßenfahrzeuge" geregelt sind.

ok, dann hatte ich da nur einen kleinen Denkfehler. Ich hatte gezielt nach einer klaren Aussage zum Thema Blinkern an Fahrrädern gesucht. Solche klares Aussagen gibt es ja durchaus (Bsp. die Farbe der Blinker bei KFZ).

Zu §54 StVZO war mir schon klar, daß dieser für KFZ & Anhänger zuständig ist. Da es jedoch der einzige Paragraph war, der sich speziell auf die Fahrtrichtungsanzeiger bezieht, hatte ich dort trotzdem auf eine Antwort gehofft.

Grüßli,
Arcon
 
AW: Blinker am Trike?

Hallo Kafe,

etwas skeptisch bin ich bezüglich des Blinkers schon.
Meine Erfahrung auf langen Strecken ist, auch im Stadtbereich, das man mit eindeutig gehobenem Arm (Hand ),
vielleicht auch Handschuh mit greller Markierung, ganz klar besser gesehen wird.
Es müssen schon echt grelle Leuchten sein, damit diese sich von allem was sonst blinkt abheben, zumal die Blinker
beim Trike rel. tief montiert sind.
Was die geplante Versorgungsspannung angeht, denke ich, dass hier ein Komma fehlt ( hab auch noch nie einen solchen Akku gesehen).

Was u.U. sinnvoll sein kann, ist ein gelbes Blinklich an der Spitze der Wimpel ( nach vorne/hinten) gerichtet.
Ich fahre selber damit, wenn es mal in die Nacht geht oder mal durch den Tunnel. ( je nach Reiseland)

mit Gruß und allzeit gute Tour

Rudolf
 
AW: Blinker am Trike?

danke für den Hinweis (hab's erst jetzt gesehen)....
muss mir das unter zwei Gesichtspunkten ansehen:
- erstens sehe ich leider auch nicht mehr so gut, dass ih auf kleinen spiegeln viel erkenne
- zweitens brauche ich mit meiner Gehbehinderung die lenkerendhebel zum abstützen beim aufstehen und niedersetzen...
 
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