Biomechanik beim Liegerad

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Sprunggelenk gebrochen bei Sturz mit Liegerad...Hund in de Radweg gesprungen!
Ich bräuchte mal eure Hilfe und Erfahrungswerte. Folgendes Problem: Bei einer Radtour mit meinem Flux ST-2 ist ein nicht zu erkennender Hund aus einer Menschengruppe heraus in den Radweg gesprungen und hat mich böse zu Sturz gebracht. Dabei wurde mein rechtes Bein unter dem Rad eingeklemmt, das Sprunggelenk ist gebrochen (musste mehrmals operiert werden...zusammengeschraubt) und die Fußhebersehne ist gerissen.
Fahrgeschwindigkeit ca.16-18km/h. Nun will die Versicherung des Hundehalters nicht bezahlen, da der biomechanische Gutachter behauptet, dass bei solch einem Unfall die biomechanischen Kräfte nicht ausreichen, um so eine Verletzung entstehen zu lassen. Der Gutachter nutzte zur Berechnung seines "Unfall-Modell's" gängige Berechnungssoftware eines "normalen Fahrrads".
Kann mir hoffentlich jemand sagen, ob die Biomechanik differenziert zu betrachten ist bei "Liegerad vs.normales Fahrrad", oder ob beim Liegerad andere Kräfte bzgl. Aufprallwucht etc. wirken?
Auch wichtig für mich wären Infos, ob bei ähnlichen Liegeradunfällen Sprunggelenke im Fuß gebrochen sind.
Vielen Dank im voraus für eure Nachrichten...beste Grüße Erwin
 
der Gutachter hat einen offensichtlichen Fehler gemacht, den soll er erstmal richtig stellen. Oder?
Viel Erfolg, Gruß Krischan
 
Ich verstehe es auch nicht. Bestreitet er die Kausalität? Er meint, Du seist mit dem gebrochenen Sprunggelenk vorher schon gefahren?
 
Sprunggelenk gebrochen bei Sturz mit Liegerad...Hund in de Radweg gesprungen!
Ich bräuchte mal eure Hilfe und Erfahrungswerte. Folgendes Problem: Bei einer Radtour mit meinem Flux ST-2 ist ein nicht zu erkennender Hund aus einer Menschengruppe heraus in den Radweg gesprungen und hat mich böse zu Sturz gebracht. Dabei wurde mein rechtes Bein unter dem Rad eingeklemmt, das Sprunggelenk ist gebrochen (musste mehrmals operiert werden...zusammengeschraubt) und die Fußhebersehne ist gerissen.
Fahrgeschwindigkeit ca.16-18km/h. Nun will die Versicherung des Hundehalters nicht bezahlen, da der biomechanische Gutachter behauptet, dass bei solch einem Unfall die biomechanischen Kräfte nicht ausreichen, um so eine Verletzung entstehen zu lassen. Der Gutachter nutzte zur Berechnung seines "Unfall-Modell's" gängige Berechnungssoftware eines "normalen Fahrrads".
Kann mir hoffentlich jemand sagen, ob die Biomechanik differenziert zu betrachten ist bei "Liegerad vs.normales Fahrrad", oder ob beim Liegerad andere Kräfte bzgl. Aufprallwucht etc. wirken?
Auch wichtig für mich wären Infos, ob bei ähnlichen Liegeradunfällen Sprunggelenke im Fuß gebrochen sind.
Vielen Dank im voraus für eure Nachrichten...beste Grüße Erwin
hört sich an, als ob Du anwaltliche Beratung brauchst!
 
Natürlich ist das anders als beim Aufrecht-Fahrrad, da die Körperhaltung und damit die Geometrie beim Sturz, somit die einwirkenden Hebelkräfte, Winkel etc., völlig anders sind.

Unbedingt einen Anwalt einschalten.
 
Ich bin mit 6km/h mit einem tiefen Liegerad um eine Ecke gefahren, weggerutscht und hatte mir das Schienbein gebrochen. Kam nicht durch die Fallhöhe, sondern durch das Rutschen, dabei war Fuß zwischen Pedal und Fahrbahn eingeklemmt und hat sich verdreht, bis das Schienbein brach. War ein Torsionsbruch.

Fazit. Schon niedrige Geschwindigkeit reicht für einen Bruch. E = mc^2. Dreifache Geschwindigkeit = Neunfache Energie. Reicht locker für größere Schäden an Knochen. Hast Du ja bereits bewiesen.

Software: Falsche Annahme = falsche Modellierung = falsches Ergebnis.
Oder auch Garbage in = Garbage out
 
@z.erwin, Du bist doch sicherlich mit Rettungswagen zur Notaufnahme. Dann gibt es Unfallmeldung u. -hergang mit ärztlichem Bericht. Das sind nun mal Fakten. Und mit welchem Rad spielt überhaupt keine Rolle (sofern dessen Nutzung auf öffentlichen Wegen nicht in irgendeiner Weise grob fahrlässig gewesen sein könnte). Und dann mit so einer lächerlichen Berechnung zu kommen... Man kann sich schon sehr wundern. Also:
Unbedingt einen Anwalt einschalten.
 
Erinnert mich an den Physiklehrer, der mir erklärt hatte, das es physikalisch unmöglich sei auf einem Liegerad zu fahren. Ich bin dann auf mein Liegerad gestiegen und weggefahren…
 
der Gutachter hat einen offensichtlichen Fehler gemacht, den soll er erstmal richtig stellen. Oder?
Viel Erfolg, Gruß Krischan
Das kannst Du natürlich so verlangen, aber die Versicherung, die diesen Gutachter beauftragt hat, wird das nicht interessieren. Dass der einen Fehler gemacht hat, ist ja erstmal nur eine Behauptung von Dir. Vor Gericht zählen aber nur Beweise, die kann nur ein guter Anwalt und ggfs. ein Gegengutachter bringen.

@z.erwin : ich hoffe, Du bist rechtsschutzversichert, z.B. über den ADFC? Ich wünsche viel Glück.

Gruß Fetzer
 
Der Gutachter nutzte zur Berechnung seines "Unfall-Modell's" gängige Berechnungssoftware eines "normalen Fahrrads".
Ich höre gerade das erste Mal von der Existenz solcher Software... sicher, dass die Versicherung sich dieses Argument nicht einfach aus dem Ar... äh Ärmel gezogen hat?

In jedem Fall Anwalt einschalten.
 
Zumal: was will er damit beweisen? Das du dir die Verletzung noch fix im Krankenhaus zugefügt hast? Oder am besten gleich so mit dem Rad unterwegs warst? Anwalt besorgen und Einspruch erheben gegen diesen Quatsch
 
Vielen Dank im voraus für eure Nachrichten...beste Grüße Erwin
Ich hab mir das Sprunggelenk auf dem MTB bei 13 Km/h gebrochen.s.u. Video

Offensichtlich stimmt dem seine Software nicht. so es die überhaupt gibt.
Frag ihn doch mal nach dem Namen der Software und den eingestellten Parametern…
Er müßte ja exakt dein Rad nachbauen.
Ich denke das nimmt jeder Anwalt sofort auseinander.
Vor allem wäre das ja ein Bestreiten der Tatsache was vor Ort geschehen ist.


 
Er müßte ja exakt dein Rad nachbauen.
... und den genauen Sturzablauf rekonstruieren.

Beim Auseinanderrnehmen der "Argumente" der gegnerischen Versicherung passt ein bisschen mit der Strategie auf, sonst krähen die als nächstes nach einer Teilschuld wegen eines besonders verletzungsträchtigen Fahrrads. Das ist zwar auch Unfug, macht aber Arbeit und kostet Nerven - und würde in die mutmaßliche Strategie passen, @z.erwin mit Bullshit zu zermürben. Wenn möglich, daher auch meine Empfehlung, das einen Anwalt machen zu lassen.
 
Zumal: was will er damit beweisen? Das du dir die Verletzung noch fix im Krankenhaus zugefügt hast? Oder am besten gleich so mit dem Rad unterwegs warst? Anwalt besorgen und Einspruch erheben gegen diesen Quatsch
Spekulatius: Vermutlich soll eher "bewiesen" werden, das der Unfall sich so nicht zugetragen haben könne und nur durch höhere / überhöhte Geschwindigkeit erklärbar sei. Demnach also den Fadenstarter mindestens eine Teilschuld am Geschehen träfe.
Die Komplette Zahlungsverweigerung würde ich als Verhandlungstaktik interpretieren - man erschreckt das gegenüber und hofft darauf, so zu erreichen, daß das Opfer sich schlußendlich mit einer teilweisen Schadensbegleichung zufrieden gibt.
 
... und den genauen Sturzablauf rekonstruieren.

Unmöglich, dafür gibt es zuviele Einflüsse: Genaue Geschwindigkeit vom Hund und Rad? Hat der Radfahrer noch gebremst und oder versucht auszuweichen? Wo ist der Radfahrer getroffen worden (VR, HR, Ausleger, Lenker)? Hat der Radfahrer noch versucht sich mit dem Fuß abzustützen? usw…

Es geht um viel Geld: Lohnfortzahlung, Krankenhaus, Operationen, Reha, ggf. lebenslange Rente, lebenslange Zahlungen für Hilfsmittel, Schmerzensgeld, Rechtsanwalt. Da wird verzögert ohne Ende und viel Blödsinn geschrieben.
 
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Es geht um viel Geld: Lohnfortzahlung, Krankenhaus, Operationen, Reha, ggf. lebenslange Rente, lebenslange Zahlungen für Hilfsmittel, Schmerzensgeld, Rechtsanwalt. Da wird verzögert ohne Ende und viel Blödsinn geschrieben
Oder der Sachbearbeiter ist immer wieder wegen Krankheit nicht erreichbar.
Ruckzuck sind drei Jahre um und die Klagefrist abgelaufen.

Diesen Eindruck haben wir zumindest bei der Versicherung, welche den Schaden meiner Mutter begleichen muss, welche nach einem ähnlichen Unfall mit Hund, wohl nie wieder aufrecht fahren wird.
Mit dem Kettwiesel wird sie leider auch nicht wirklich glücklich.
 
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