Bierbikes künftig verboten

AW: Bierbikes künftig verboten

Schade. Erfüllen Bierbikes nicht alle Kriterien eines Volks-Velomobils? :D
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Schade. Erfüllen Bierbikes nicht alle Kriterien eines Volks-Velomobils? :D

Na ich sehe das Problem woanders:

Hier wird ein unbequemes Gefährt einfach mit einer Fadenscheinigen Begründung verboten...
In seiner Entscheidung kam das Gericht zu dem Entschluss, dass die mit mehreren Personen besetzten Räder "über den Gemeingebrauch hinaus" gehen.

Mit obiger Begründung kann man nicht alle 'normgerechten' Fahrzeuge verbieten.
Sprich auch Velomobile, Liegeräder. Kutschen und Rikschas natürlich auch.

Ich darf ja schliesslich auch mit meinen Sportwagen dumm wie brot die Kö laufend rauf und runter fahren, aber mit nem Rad soll das nicht gehen?

Ich würde zu gern mal die richterliche Begründung lesen....

Tschö
René
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Na ich sehe das Problem woanders:

Hier wird ein unbequemes Gefährt einfach mit einer Fadenscheinigen Begründung verboten...
In seiner Entscheidung kam das Gericht zu dem Entschluss, dass die mit mehreren Personen besetzten Räder "über den Gemeingebrauch hinaus" gehen.

Mit obiger Begründung kann man nicht alle 'normgerechten' Fahrzeuge verbieten.
Sprich auch Velomobile, Liegeräder. Kutschen und Rikschas natürlich auch.

Ich darf ja schliesslich auch mit meinen Sportwagen dumm wie brot die Kö laufend rauf und runter fahren, aber mit nem Rad soll das nicht gehen?

Ich würde zu gern mal die richterliche Begründung lesen....

Tschö
René

Ja, stimmt irgendwie, aber auch irgendwie nicht. Ich finde die Teile auch etwas hinderlich, wenn sie hier in Berlin auf der Busspur rumkriechen. Aber andererseits dürfen auch Touri-Gruppen, denen man die mangelnde Raderfahrung ansieht dort langschleichen. Und aus Autofahrersicht sind die natürlich dir reine Zumutung, kann man die Bierbikes doch schließlich nicht einfach ohne Spurwechsel mit 20cm Abstand überholen. Es stellt sich halt die Frage, was ist noch Gemeinbrauch. Angesichts der Platzverschwendung für öffentlich finanzierten Parkraum kommt mir die Beeinträchtigung noch vertretbar vor.
 
AW: Bierbikes künftig verboten

wenn das ding nur max. 6 km/h fährt, braucht es dann überhaupt eine genehmigung dafür ? bei PKWs brauchts doch auch keine zulassung / versicherung wenn man nicht schneller fährt oder ?

ansonsten, mein ding wär so ein bierradl sowieso nicht, aber wenn sich solche "ich setz mal meinen kopf durch"-urteile auf andere ungewöhnliche fahrzeuge abfärben ist das natürlich mist ...
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Immer mal langsam. Die Begründung war, das die Fortbewegung nur ein Nebeneffekt bei diesen Partyrädern ist, nicht der Hauptzweck. Und damit liegt eine Genehmigungspflichtige Nutzung der Straße vor. Und die Genehmigung will man nicht erteilen.
Dieses Urteil kann keinerlei Auswirkung auf Fahrzeuge haben, deren Zweck die Fortbewegung ist. Das betrifft uns nicht...
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Na ich sehe das Problem woanders:
Hier wird ein unbequemes Gefährt einfach mit einer Fadenscheinigen Begründung verboten...

Was erwartest Du, René? Als alter Pöttler war mir auf Anhieb klar, dass aus der im zitierten Artikel genannten Stadt (deren Namen ich hier nicht wiederhole, falls zartfühlende Seelen mitlesen) nichts Vernünftiges kommen kann. :)))

Gute Fahrt, Peter
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Was erwartest Du, René? Als alter Pöttler war mir auf Anhieb klar, dass aus der im zitierten Artikel genannten Stadt (deren Namen ich hier nicht wiederhole, falls zartfühlende Seelen mitlesen) nichts Vernünftiges kommen kann. :)))

Gute Fahrt, Peter
Alt ist doch OK,


besser jedenfalls als das schale Zeugs aus dem Nachbarsdorf mit der viel zu großen Kirche....
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Ich würde zu gern mal die richterliche Begründung lesen....

Ich würde gerne überhaupt etwas mit Substanz dazu lesen. Der verlinkte Artikel sagt eigentlich nur aus, dass das VG Düsseldorf eine wie auch immer geartete eine Verfügung der Stadt bestätigte, die "Bierbikes" (was auch immer das sei) verbietet. Das Zitat ist im Artikel dermaßen verstümmelt, dass es im Original alles oder nichts sein kann.

Grüße,
André
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Ne, ne , mit Kölsch wäre das Urteil nicht passiert :D
Gruß Frank

Ich kann hier mit STRG das ALT ENTFernen...

Solltet Ihr auch mal versuchen ;)

In M fahren die auch rum, da stört das keinen, sonst müsste man ja auch die Bierkutschen verbieten ...
(Fahrzeug + Bier = Genehmigt :D)
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Immer mal langsam. Die Begründung war, das die Fortbewegung nur ein Nebeneffekt bei diesen Partyrädern ist, nicht der Hauptzweck.

So stand es auch bei uns in der Zeitung.
Ich verstehe auch nicht, wie sich Radfahrer durch dieses Urteil bedroht fühlen können.
Auch wenn sich die Dinger so nennen, es sind keine Fahrräder. Sondern mobile Theken.

Ich sehe das sogar andersherum: Ich als Radfahrer habe doch Interesse daran, dass ich auch unmotorisiert als VERKEHRSTEILNEHMER ernst genommen werde.
Und nun wollen ausgerechnet ambitionierte Radfahrer mich mit den saufenden Benutzern solcher Gefährte in einen Topf werfen?:eek:

Schlimm genug, wenn Leute das tun, die nur Auto fahren. (Alles gleichzusetzen, was keinen Motor hat.) Aber ihr doch bitte nicht.
 
AW: Bierbikes künftig verboten

So stand es auch bei uns in der Zeitung.
Ich verstehe auch nicht, wie sich Radfahrer durch dieses Urteil bedroht fühlen können.
Auch wenn sich die Dinger so nennen, es sind keine Fahrräder. Sondern mobile Theken.

Ich sehe das sogar andersherum: Ich als Radfahrer habe doch Interesse daran, dass ich auch unmotorisiert als VERKEHRSTEILNEHMER ernst genommen werde.
Und nun wollen ausgerechnet ambitionierte Radfahrer mich mit den saufenden Benutzern solcher Gefährte in einen Topf werfen?:eek:

Schlimm genug, wenn Leute das tun, die nur Auto fahren. (Alles gleichzusetzen, was keinen Motor hat.) Aber ihr doch bitte nicht.

Natürlich ist es kein Fahrrad.
Aber ein lustiges Spassgefährt. Ich finde, man muss nicht alles verbieten, was Spass macht.
Die Behörden sollten das nicht so Bierernst nehmen, ist doch eine lustige Gaudi ;)
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Immer mal langsam. Die Begründung war, das die Fortbewegung nur ein Nebeneffekt bei diesen Partyrädern ist, nicht der Hauptzweck.

na das hört sich doch gleich ganz anders an - zumindestens hab ich beim radfahren nix mit party am hut ;) eigentlich war ich bisher immer der meinung, dass solche fahrzeuge eher gags für messen oä sind und hätte nicht gedacht, dass man damit im öffentlichen straßenverkehr fahren darf.
 
AW: Bierbikes künftig verboten

N
Ich darf ja schliesslich auch mit meinen Sportwagen dumm wie brot die Kö laufend rauf und runter fahren, aber mit nem Rad soll das nicht gehen?

Ich würde zu gern mal die richterliche Begründung lesen....

Zumindest beim Sportwagen braucht es keine richterliche Begründung, StVO, Paragraph 30, Absatz 1 reicht da völlig:

(1) ...
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


Kanntest Du nicht?
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

kann mich dunkel aus fahrschulzeiten daran erinnern, aber laut meinem fahrlehrer kommt das eigentlich nur zum tragen, wenn "ingo" mit seinem aufgebohrtem hobel und voll aufgedrehten bassboxen stundenlang runden vorm haus seiner perle dreht und ihre eltern sich genervt an die rennleitung wenden. ohne beschwerde oder echte gefährdung wird sich da vermutlich kein polizist drum kümmern.
 
AW: Bierbikes künftig verboten

Moin René, ... und natürlich auch andere Interessierte...

um Urteile und Entscheidungen der Gerichte des Landes NRW lesen zu können könnte man vielleicht diese Suchseite des NRW-Justizportals mit dem Suchbegriff "Partybike", oder durch Eingabe der Aktenzeichen, nutzen: http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php .
Die Klage wird bereits seit dem 28.09.09 unter dem Aktenzeichen 16 K 6710/09 beim VG Düsseldorf geführt (es gibt hier noch kein Urteil und ist daher auch nicht auffindbar).
Es folgten noch zwei Beschlüsse vom 29.10.09 unter dem Aktenzeichen: 16 L 1595/09 des VG Düsseldorf und vom 15.12.09 unter dem AZ: 11 B 1616/09 des OVG. Letzterer läßt für die Betreiber der "Bierbikes" hoffen, dass eine Entscheidung zu ihren Gunsten ausfallen könnte, da die wirtschaftlichen Interessen überwiegten und es in den letzten drei Jahren zu keinen Beanstandungen der Fahrzeuge/Fahrzeugbetreiber gekommen war (Gewohnheitsrecht?, Duldung und somit stillschweigende Genehmigung eines begünstigenden Verwaltungsaktes durch nicht früheres Einschreiten seitens der Stadt?), zudem gäbe es noch Gesetze und Verordnungen, die eine umweltverträgliche Betreibung der Fahrzeuge regeln können, daher wurde das ausgesprochene Verbot seitens der Stadt bis zur Entscheidungsfindung des Gerichts mit einer aufschiebenden Wirkung belegt.
Viel Spaß beim Lesen.
Warum diese Geschichte nun wieder ans Tageslicht gefördert wurde, kann (vermutet) nur daran liegen, dass eine Entscheidung seitens des Gerichts in naher Zukunft aussteht.

Gruß
Heinz
PS: die verwendete Begrifflichkeit der "pedalbetriebenen Abnormität" finde ich allerdings schon etwas gewagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten