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Schade. Erfüllen Bierbikes nicht alle Kriterien eines Volks-Velomobils?
Na ich sehe das Problem woanders:
Hier wird ein unbequemes Gefährt einfach mit einer Fadenscheinigen Begründung verboten...
In seiner Entscheidung kam das Gericht zu dem Entschluss, dass die mit mehreren Personen besetzten Räder "über den Gemeingebrauch hinaus" gehen.
Mit obiger Begründung kann man nicht alle 'normgerechten' Fahrzeuge verbieten.
Sprich auch Velomobile, Liegeräder. Kutschen und Rikschas natürlich auch.
Ich darf ja schliesslich auch mit meinen Sportwagen dumm wie brot die Kö laufend rauf und runter fahren, aber mit nem Rad soll das nicht gehen?
Ich würde zu gern mal die richterliche Begründung lesen....
Tschö
René
Nein, man kann die Kindersitze nicht befestigen!Schade. Erfüllen Bierbikes nicht alle Kriterien eines Volks-Velomobils?
Na ich sehe das Problem woanders:
Hier wird ein unbequemes Gefährt einfach mit einer Fadenscheinigen Begründung verboten...
Alt ist doch OK,Was erwartest Du, René? Als alter Pöttler war mir auf Anhieb klar, dass aus der im zitierten Artikel genannten Stadt (deren Namen ich hier nicht wiederhole, falls zartfühlende Seelen mitlesen) nichts Vernünftiges kommen kann. ))
Gute Fahrt, Peter
Ich würde zu gern mal die richterliche Begründung lesen....
Ne, ne , mit Kölsch wäre das Urteil nicht passiert
Gruß Frank
Immer mal langsam. Die Begründung war, das die Fortbewegung nur ein Nebeneffekt bei diesen Partyrädern ist, nicht der Hauptzweck.
So stand es auch bei uns in der Zeitung.
Ich verstehe auch nicht, wie sich Radfahrer durch dieses Urteil bedroht fühlen können.
Auch wenn sich die Dinger so nennen, es sind keine Fahrräder. Sondern mobile Theken.
Ich sehe das sogar andersherum: Ich als Radfahrer habe doch Interesse daran, dass ich auch unmotorisiert als VERKEHRSTEILNEHMER ernst genommen werde.
Und nun wollen ausgerechnet ambitionierte Radfahrer mich mit den saufenden Benutzern solcher Gefährte in einen Topf werfen?
Schlimm genug, wenn Leute das tun, die nur Auto fahren. (Alles gleichzusetzen, was keinen Motor hat.) Aber ihr doch bitte nicht.
Immer mal langsam. Die Begründung war, das die Fortbewegung nur ein Nebeneffekt bei diesen Partyrädern ist, nicht der Hauptzweck.
N
Ich darf ja schliesslich auch mit meinen Sportwagen dumm wie brot die Kö laufend rauf und runter fahren, aber mit nem Rad soll das nicht gehen?
Ich würde zu gern mal die richterliche Begründung lesen....
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.