Beleuchtung nach StVO

AW: Beleuchtung nach stvo

Hallo zusammen,

Also, um sicher zu gehen währe eine Beleuchtung mit Dynamo Pflicht. Da ich aber keine Unsummen für ein anständiges Son-Nabendynamo ausgeben möchte, aber auch am Tage aus Sicherheitsgründen dauerhaft mit Licht fahren möchte, wäre wohl die einzigste Lölsung, eine preiswerte Dynamobeleuchtung anzubauen, um den Gesetzgeber genüge zu leisten. Und zusätzlich noch eine batteriebetriebene Lampe zu installieren um auch tagsüber besser gesehen zu werden, ohne gegen das Dynamo antreten zu müssen.

Batteriebeleuchtung ist außer an unter-11-kg-Renneierfeilen nur als Zusatzbeleuchtung zulässig, darf also nur betrieben werden, wenn die Dynamobeleuchtung in Betrieb ist. Außerdem ist sie nur für hinten zulässig.

Und das tagsüber besser gesehen zu werden ist sowieso ein Irrtum, ich weiß es aus schmerzhafter Erfahrung, damals hatte ich zwei Scheinwerfer an.

Gruß, Klaus

Wie bekommt man einen rosa Elefanten unsichtbar? Pedale dranschrauben!
 
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Moin,
Warum steht dann auf meiner Trelock LS 600 ~ K 407 ???
(auf der LS 610 (Rücklicht) steht ~ K 419)
Das ist doch die StVZO Nummer oder?
die K-Nummer samt Wellenlinie besagt nur, daß dieses Teil für die Benutzung am Fahrrad zugelassen ist. Sprich, die LS 600 darf benutzt werden, aber eigentlich nur am Rennrad, wenn ich diesen ganzen Paragraphenkram verstanden habe.
Im z.B. Rose - Katalog sind dann Sternchen an den Leuchten, mit dem Hinweis, daß sie nur an Rennrädern unter 11 kg benutzt werden dürfen.

Viele Grüße,

Ulle, der sehnsüchtig auf seine Edelux wartet :(
 
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Batteriebeleuchtung ist außer an unter-11-kg-Renneierfeilen nur als Zusatzbeleuchtung zulässig, darf also nur betrieben werden, wenn die Dynamobeleuchtung in Betrieb ist.
M. W. darf sie betrieben werden, wenn die Dynamobeleuchtung vorhanden ist. Die StVZO regelt die Ausrüstung, nicht den Betrieb.
Außerdem ist sie nur für hinten zulässig.
Woher diese Erkenntnis?
 
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Hallo,

M. W. darf sie betrieben werden, wenn die Dynamobeleuchtung vorhanden ist. Die StVZO regelt die Ausrüstung, nicht den Betrieb.Woher diese Erkenntnis?

Die StVZO nennt ausdrücklich nur einen Scheinwerfer, ein zweiter ist damit nicht erlaubt (im Gegensatz zum Rücklicht). Da die Dynamobeleuchtung betrieben werden muss, ergibt sich daraus, dass ein Batteriescheinwerfer nicht betrieben werden darf. Das weiß kaum jemand, nach Murphy aber der gegnerische Anwalt. Perverserweise darfst Du Dir aber einen an die Stirn pappen, solange er niemanden blendet.

Gruß, Klaus
 
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Das weiß kaum jemand, nach Murphy aber der gegnerische Anwalt.
Und wie soll ein Unfallhergang gewesen sein, daß er ursächlich mit einer möglicherweise unzulässig montiert und betriebenen zweiten Leuchte zusammenhängt? Daß der Fahrer ohne die Zusatzlampe schon vor einer Kollision gegen ein anderes Hindernis geprallt wäre?

Die Tatsache, daß etwas am Fahrrad nicht der StVZO entsprochen hat, hilft dem gegnerischen Anwalt nicht automatisch etwas. Soo schlimm ist die Rechtsprechung in D (zumindest in den höheren Instanzen) nun auch wieder nicht!
 
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ganz einfach,
wenn eine nicht STVZO-konforme Lampe an war und den Fahrer geblendet hat und dadurch einen Unfall verursacht hat.....
Dann wird bestimmt geschaut was für eine Beleutung montiert ist /war .

Gruß Fabian
 
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wenn eine nicht STVZO-konforme Lampe an war und den Fahrer geblendet hat und dadurch einen Unfall verursacht hat ...
Wenn dieselbe Lampe an einem anderen Fahrzeug zulässig geblendet hätte, ist es wieder kein Argument.
Und natürlich sollman mit seiner Lampe keine anderen Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar blenden, das sollte sich von selbst verstehen!
 
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Die StVZO nennt ausdrücklich nur einen Scheinwerfer, ein zweiter ist damit nicht erlaubt (im Gegensatz zum Rücklicht). Da die Dynamobeleuchtung betrieben werden muss, ergibt sich daraus, dass ein Batteriescheinwerfer nicht betrieben werden darf.

Heißt demnach, dass BigBang und ähnliche Scheinwerfer doch nicht stvro-konform sind?! :confused:

Gruß
Heiko
 
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Hallo,

bin neu hier :)

Habe mal eine Frage: wo kann man günstig 20"-Nabendynamo-Laufräder beziehen? Ich stelle die Frage für einen Verwandten, der das Klapprad seiner Frau verkehrssicher machen will.

Wie könnte man denn eigentlich ein Rücklicht anschließen, um das Klappen nicht so arg durch das Kabel zu behindern?

Vielen Dank im Voraus.

Gru/3

Erich
 
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Hallo,

Habe mal eine Frage: wo kann man günstig 20"-Nabendynamo-Laufräder beziehen? Ich stelle die Frage für einen Verwandten, der das Klapprad seiner Frau verkehrssicher machen will.

Vielleicht reicht für diesen Zweck dieses Vorderrad
Falls du es tatsächlich kaufst, schreib mal deine Erfahrungen mit dem Shop auf. Ich überlege dort für mein Winterrad ein 28" Laufrad mit Nabendynamo zu erwerben.

Wie könnte man denn eigentlich ein Rücklicht anschließen, um das Klappen nicht so arg durch das Kabel zu behindern

Ganz einfach: das Kabel auf der Achsseite des Klappgelenkes entlang führen, evtl. noch etwas Isolierband o.ä. als Schutz auf Höhe des Gelenkes darum wickeln.

viele Grüße

Christoph
 
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Hallo Heiko,

Heißt demnach, dass BigBang und ähnliche Scheinwerfer doch nicht stvro-konform sind?! :confused:

Gruß
Heiko

zunächst:
StVO = Straßenverkehrsordnung
StVZO = Straßenverkehrszulassungsordnung

Der BigBang ist nach TA24 (Mess- und Prüfanleitung) für Fahrradscheinwerfer zulässig, d. h. Beleuchtungsstärke, Lichtverteilung entsprechen der TA24

Nach §67 StVZO hat Klaus tatsächlich recht, die redet nur von einem Scheinwerfer, das muß ein Dynamoscheinwerfer sein, es sei denn es handelt sich um Rennräder unter 11 kg.
Deine Konfusion wird sich dadurch nicht legen, es sagt ja auch niemand, daß diese Regeln sinnvoll, logisch oder angemessen wären.
§67 und teilweise TA24 sind schon lange >schrottreif<, sie sind irgendwann vor dem letzten Krieg entstanden und wurden seitdem nur unwesentlich verändert.

Regelungstechnischer Unfug in dieser Vollendung gibt es meines Wissens nach nur in D....

Grüße

Michael
 
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Heißt demnach, dass BigBang und ähnliche Scheinwerfer doch nicht stvro-konform sind?! :confused:

Schau mal hier: http://www.florian-janssen.de/content/view/37/1/1/1/ bzw. frag selber beim BMVBS (am bester per Papier, so das Du auch eine Papierantwort bekommst) nach.

Bei mir am Trike habe ich auch eine StVZO konforme "Spielzeug-"beleuchtung mit Dynamo, Licht bringt aber die zusätzliche IQ Front und 4D Rück-Beleuchtung mit "K-Nummer" (Zugelassen für die Verwendung am Fahrrad und im Geltungsbereich der StVO).

Insgesamt ist der ganze Murks den man beachten muß, kann, etc. nicht mehr trivial. Speziell auch deswegen, da ja auch ganz viel (Fahrrad-) Murks verkauft wird, der in der Verwendung im Geltungsbereich der StVO nicht zulässig ist, ohne das es explizit dabei steht.

Gruß,

H.C.
 
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Hallo zusammen,

ja, die StVZO ist sch****. Aber man sollte sie kennen, bevor man gegen sie verstößt, damit man damit nicht blauäugig prahlt und sich ggf. Ausreden bereit legt. Wenn man das Beste nimmt, was die StVZO am Alltagsrad zulässt (Nabendynamo, Diodenrücklicht z. B. von Bumm, Diodenscheinwerfer der neuesten Generation z. B. Bumm IQ Fly oder SON Edelux), kommt man im Stadtverkehr gut zurecht. Um auf unbeleuchteter Landstraße oder Feld- und Waldwegen durch die Nacht zu knallen reicht die sicher nicht aus, dann kann man aber auch unzulässige Beleuchtung nehmen, denn
1. Die Polizei akzeptiert normalerweise alles, was ordentlich leuchtet, und wenn nicht, ist es halt ein kleines Bußgeld.
2. Wenn man zersemmelt wird, bekommt man eh eine Mitschuld wegen unangepasster Geschwindigkeit (ja, die lauten Autos dürfen 50, 100 oder 130 fahren, leise Fahrräder grundsätzlich nicht, sondern vondenen erwartet der gemeine Dosentreiber in Richterrobe gerade einem 20 km/h), da macht die falsche Beleuchtung den Kohl nicht fett. Nur eine Mitschuld wegen Blendung sollte man vermeiden, und damit wären wir bei den Scheinwerfern mit KBA-Zulassunggemäß StVZO wie Big Bang und den ganzen Dioden-Akkuleuchten.

Gruß, Klaus
 
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Ist der Laufwiederstand bei einem Nabendynamo zb. beim I-Light von SRAM abhängeg davon ob das Licht eingeschaltet ist, und ist der Laufwiederstand deutlich zu spüren?

gibt es den I-Light auch für 20" laufräder, ich hab auf der Seite von sram dazu keine Infos finden können.

An meiner Stadtliege habe ich einen SRAM D330 (?) im 20" Rad, die Beleuchtung schluckt so 3-4W. Verglichen zum Vorderrad ohne Dynamo kostet der mich bei Reisegeschwindigkeit 25..30 km/h geschätzt 1km/h, mehr sicher nicht. Ich habe mit Schalter experimentiert und kann keinen Unterschied beobachten zwischen Lampe an und aus. Also bleibt die Lampe immer an.
 
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