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AW: Beleuchtung nach stvo
Hallo zusammen,
Batteriebeleuchtung ist außer an unter-11-kg-Renneierfeilen nur als Zusatzbeleuchtung zulässig, darf also nur betrieben werden, wenn die Dynamobeleuchtung in Betrieb ist. Außerdem ist sie nur für hinten zulässig.
Und das tagsüber besser gesehen zu werden ist sowieso ein Irrtum, ich weiß es aus schmerzhafter Erfahrung, damals hatte ich zwei Scheinwerfer an.
Gruß, Klaus
Wie bekommt man einen rosa Elefanten unsichtbar? Pedale dranschrauben!
Hallo zusammen,
Also, um sicher zu gehen währe eine Beleuchtung mit Dynamo Pflicht. Da ich aber keine Unsummen für ein anständiges Son-Nabendynamo ausgeben möchte, aber auch am Tage aus Sicherheitsgründen dauerhaft mit Licht fahren möchte, wäre wohl die einzigste Lölsung, eine preiswerte Dynamobeleuchtung anzubauen, um den Gesetzgeber genüge zu leisten. Und zusätzlich noch eine batteriebetriebene Lampe zu installieren um auch tagsüber besser gesehen zu werden, ohne gegen das Dynamo antreten zu müssen.
Batteriebeleuchtung ist außer an unter-11-kg-Renneierfeilen nur als Zusatzbeleuchtung zulässig, darf also nur betrieben werden, wenn die Dynamobeleuchtung in Betrieb ist. Außerdem ist sie nur für hinten zulässig.
Und das tagsüber besser gesehen zu werden ist sowieso ein Irrtum, ich weiß es aus schmerzhafter Erfahrung, damals hatte ich zwei Scheinwerfer an.
Gruß, Klaus
Wie bekommt man einen rosa Elefanten unsichtbar? Pedale dranschrauben!