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Ironiedetektor neu justieren
Dieses. Martin hatte mir nur ein schlechtes Gewissen gegenüber der Polizei einreden wollen.
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Ironiedetektor neu justieren
Wie sieht es bei Euch aus mit Polizeierfahrungen beim Velomobilfahren auf der Straße?
Hallo MeToo,Wie sollte in so einem Fall argumentiert werden??
Wie sollte in so einem Fall argumentiert werden??
Genau darauf ist der Beamte (nach Dienstschluß, aber noch in Uniform) im letzten Jahr im McPomm auch herumgeritten.Das würde nur für mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger gelten.
So hatte ich auch aurgumentiert, hat aber nichts geholfen. Er ist wie ein Rumpelstilschen rumgehüpft und hat geschriehen (der ist wirklich völlig abgedreht ): "Das ist kein Fahrrad, das ist kein Fahrrad, ...". Seit Juni habe ich meinen Zettel (siehe Anlage) mit der VV mit der neu in die StVZO aufgenommenen Definition eines Fahrrades erweitert und mit zwei (zugegebenermaßen etwas rausgepickten ) Urteilen zur Argumentationsunterstützung ergänzt.bis ich auf das kleine Wörtchen "WIE" in dem Text zeigte ... Es ist eine unvollständige Aufzählung und Velomobile sind halt nur nicht mit aufgeführt weil sie so selten sind.
Eigentlich kann man durch viele Landkreise problemlos mit dem VM fahren, nur um Weida sollte man glaube ich einen grösseren Bogen machen.Perfekt! Jetzt traue ich mich auch durch Bramsche zu fahren.
entließ er mich mit dem Satz: "Meines Erachtens sollten Sie auf dem Radweg fahren, aber wenn es für Sie unzumutbar ist, dann bleiben Sie halt auf der Straße. Einen schönen Tag noch."
Also ich bin damals beim Holzfelgen-Workshop mehrfach zwischen Gera und Weida gependelt und hatte nicht die geringsten Probleme. Die Leute haben nur geguckt als waer ein Ufo gerade vorbeigefahren...Eigentlich kann man durch viele Landkreise problemlos mit dem VM fahren, nur um Weida sollte man glaube ich einen grösseren Bogen machen.
Das ist aber eine Weile her. Inzwischen ist etliches geschehen dort.Also ich bin damals beim Holzfelgen-Workshop mehrfach zwischen Gera und Weida gependelt und hatte nicht die geringsten Probleme. Die Leute haben nur geguckt als waer ein Ufo gerade vorbeigefahren...
Du meinst die VoPos haben da eher noch ein Auge zugedrücktDas ist aber eine Weile her. Inzwischen ist etliches geschehen dort.
Sollte man mal auf einen schlecht gelaunten Polizisten treffen, der meint, eine Verwarnung oder ein Bußgeld verhängen zu müssen, würde ich auf einem schriftlichen Bescheid bestehen und dann den Einspruch mit den VV zum StVG begründen. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der Amtsrichter das Verfahren lieber einstellt, als sich Gedanken un weitere Regelbeispiele zu machen. Und sich zeitaufwendig mit VM auseinandersetzen uu müssen.
Gruß Ludger
Da ist noch ein Grammatikfehler drin ("besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht").und mit zwei (zugegebenermaßen etwas rausgepickten ) Urteilen zur Argumentationsunterstützung ergänzt
Copy&Paste...Da ist noch ein Grammatikfehler drin
Du meinst die VoPos haben da eher noch ein Auge zugedrückt