Glück gehabt hast Du auch deshalb, weil es nicht beanstandet wurde. Denn die Beförderungsbedingungen der DB Verkehrsunternehmen schließen 3-rädrige Liegeräder von der Beförderung aus.
Die Radmitnahmeregelungen bei Nicht-DB Verkehrsunternehmen sind bundesweit nicht einheitlich. Ich hatte hier...