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Das müssen andere beantworten, die eben die Art der Erhebung kennen.Zum Beispiel den, das der ggf. vorhandene technische Mängel bei der Unfallaufnahme nicht als Ursächlich oder mitursächlich oder überhaupt erkannt wurde und somit nicht seinen Weg in den statistischen Fragebogen gefunden hat.
Zum Beispiel den, das der ggf. vorhandene technische Mängel bei der Unfallaufnahme nicht als Ursächlich oder mitursächlich oder überhaupt erkannt wurde und somit nicht seinen Weg in den statistischen Fragebogen gefunden hat.
Vor 35 Jahren war es auch gang und gäbe, Radfahrern ohne Licht die Weiterfahrt zu untersagen (und das mit einer Extrarunde der Streife auch zu überprüfen).
Die Polizei hätte auch direkt Bußgeldbescheide verteilen können, schwer zu sagen, ob das besser angekommen wäre.
Übrigens war es in den wilden 80ern durchaus üblich, frisierte Mofas vor Ort stillzulegen, die illegalen Teile demontieren zu lassen und zu beschlagnahmen und den Mofafahrer mitsamt den Mofaresten zurückzulassen. Da hat kein Hahn nach gekräht, wie der dann die Kiste nach Hause bekommen hat.
Bei einer ähnlichen Aktion z.B. bei Radwegeparkern würden hier alle Beifall klatschen,
bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist eben auch immer interessant, ob man selbst gerade betroffen ist
Im vorliegenden Falle ging es doch darum, die Weiterfahrt zu untersagen und das Verbot wirkungsvoll umzusetzen. Hätte die Polizei an alle beanstandeten Räder ein Schloss gemacht wäre der Aufwand um ein Erhebliches größer gewesen.
Vielleicht bedarf es deswegen solcher medienwirksamer Aktionen damit auch die nicht unmittelbar Betroffenen davon in Kenntnis gelangen dass es sie sehr wohl auch treffen könnte.
Mit der richtigen Beleuchtung kann man auch schnell fahren ........und unsichtbare Dinge sind sichtbar.
Wenn deine Lampe nur 20m ausleuchtet ist in der Tat bei knapp über 30km/h Schluss, aber es gibt ja auch welche die wesentlich weiter leuchten, 50m und mehr.Schön wärs, ich fahre den Edelux II bei 8,4 Volt (deutlich heller als normal) und habe einen schwarz gekleideten Jogger erst auf 20m Entfernen gesehen, da seine Metallknöpfe an der Jacke kurz aufblitzten.
Wenn deine Lampe nur 20m ausleuchtet ........
In NL geht das definitiv - ich habe in meiner Utrechter Zeit mehrere Aktionen gesehen (im Vorbeifahren natürlich ), wo die Leute vor die Wahl gestellt wurden "Bußgeld oder Lampenset kaufen". Wo ich jetzt wohne habe ich noch nie eine Kontrolle gesehen - es muß sie aber geben, da unser Lokalblatt neulich entrüstet darüber berichtete, dass die Hälfte der kontrollierten Schüler unbeleuchtet fuhr.Sicherlich wäre es eine gute Idee gewesen, billige Lampen anzubieten (dürfte aus rechtlichen Gründen nicht gehen).