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Hallo,
"könnte das Gesetz Anfang November in Kraft treten"
Gruß, Klaus
"könnte das Gesetz Anfang November in Kraft treten"
Gruß, Klaus
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Darauf wollte ich hinaus. @Nobbi hat natürlich recht, man könnte das Thema aus dem Thread ausgliedern. Grundsätzlich geht es ja um die Rechtssicherheit ein Velomobil auf der Straße zu fahren und nicht per se Teilschuld zu bekommen, falls irgendetwas passiert.
Das ist dezent ausgedrückt. 1986 wurde mir so etwas als Fußgänger befohlen:Ich bin nicht so richtig glücklich mit der in den Urteilen ausgedrückten Idee, daß Vorfahrt ein Prinzip ist, das nur gegenüber gut sichtbaren Verkehrsteilnehmern - also "normalen Autos" - funktioniert.
Das sehe ich leider auch so: In unserem Dorf hat man einen Schülerlotsen mit Warnweste und Warnkelle "übersehen".Der Tag rückt nahe, an dem ich es wieder empfohlen bekomme...
Gruß
Christoph
Auf meinem Arbeitsweg gibt's ein paar Ampeln, an denen die auch für mich immer die Furt absperren.Schülerlotsen
Der Lerneffekt wäre sicherlich höher, wenn sie den entsprechenden Autos direkt den Außenspiegel abtreten dürften, aber das geht nicht mit dem Gewaltmonopol des Staates zusammen und hat daher null Aussicht auf Umsetzung.