Gebrauchtrahmen Scorpion Fs26

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Dürfte eigentlich nicht viel sein. Mir ist es über Monaten und anderen vorherigen Fahrradmechaniker, die das Rad hatten, nicht aufgefallen. Soweit ich es telefonisch verstanden habe soll es wohl einfach gerichtet werden, alles was dabei oder danach passieren kann, geht auf meine Kappe.
 
Servus,
ganz so schlimm ist es bei leichten Deformationen bei Alu auch nicht..
Kerben und Risse sind aber schlimm, da es dann schnell weiter einreißt.

Die gezeigte Lasche gehört zur Querlenkeraufnahme. Ich frage mich wie das verbiegen kann? Da kommt nur Zug/Druckkraft drauf.. Um es damit zu verbiegen muss es einen gewaltigen Rums gegeben haben.
Schau mal ob noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wurde.. Kann mir schwerlich vorstellen das das die empfindlichste Stelle der Radaufhängung ist.
 
Wie gesagt, ich habe es noch nicht mal bemerkt und alle Fahrradmechaniker zuvor auch nicht. Auf einmal heißt es bei einem professionelleren Mechaniker, dass die Geometrie nicht stimmt und diese Annahme sei verbogen. Ich habe es noch nicht mal zu Gesicht bekommen. Erst ist der Laden wegen Urlaub dicht und jetzt dauert die Reparatur ohne Gewähr noch mal eine Woche. Die Abwicklung und Absage von HP kostet mir auch alleine mal fast einen Hunderten. Hauptsache ich kann wieder fahren und werde darauf achten, dass die vermeintliche Annahme keine Risse bekommt und nicht ganz weg bricht, wie mir schwarz gemalt wird. Einen einwandfreien Rahmen wäre mir sicherer.
 
Hauptsache ich kann wieder fahren und werde darauf achten, dass die vermeintliche Annahme keine Risse bekommt und nicht ganz weg bricht, wie mir schwarz gemalt wird.
Dann lass das mit dem Richten doch lieber sein - vor allem wenn es bisher nicht aufgefallen ist (wie sagte ein Arzt neulich zu meiner Mutter: "Wir behandeln Krankheiten, keine Labormesswerte!"). Wenn das Blech verbogen ist, dann wohl vor allem nach oben, und das kannst Du bei Bedarf korrigieren, indem Du eine längere Schraube nimmst und den Gelenkkopf mit etwas mehr Abstand zum Blech montierst.

Viele Grüße,
Stefan
 
Servus,
bei einer leichten Deformation kann man die Achsgeometrie einfach über die Gelenklager einstellen :)
Man sollte aber hin und wieder die Radaufhängung auf Risse usw. überprüfen.
Denke aber nicht das es da wirklich zu einen ernsthaften Schaden gekommen ist.
 
Da denkt der Fahrradhändler anders Haftungsausschluß der Reparatur. Abraten das Fahrrad wieder zu benutzen wegen Unfallgefahr oder dessen notdürftigen Reparatur, Garantieausfall, Austausch des Gelenkkopfes, 450 Euro Kosten, etc. Wird mir auch nicht ausgehändigt wenn ich nicht unterschreibe.
 
Bei Deinen Beschreibungen läuten bei mir langsam alle Alarmglocken ob der Seriösität! (wenn der Kunde schon mit vermeintlichen Sicherheitsaspekten unter Druck gesetzt/ optimal mundtod gemacht wird)
Es wirkt langsam so, als wollte man gegenüber dem Kunden nicht (mehr) nachvollziehbare Tatsachen schaffen, bzw. ihn bzgl. eigener Beurteilungen möglichst konsequent außenvor halten!

Wie gesagt, das beziehe ich rein aus Deinen Aussagen!

Vielleicht wäre ein direkter Kontakt mit HP angebracht, auch um ggf. abgleichen zu können, was der Händler denen kommunizierte.

In dieser Denkrichtung haben andere hier aber ev. konkretere Ansätze aus eigener Erfahrung zu liefern.
Ich beurteile es aus der Sichtweise / der Werkstatterfahrung eines gelernten KFZ-Schlossers, meiner ersten Ausbildung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ich das jetzt richtig verstanden - er will für viel Geld an deinem Fahrrad herumbiegen, aber übernimmt keinerlei Gewährleistung für seine Arbeit?

Überleg kurz mal, was Du durch das Richten gewinnst und was Du verlierst. Ich komme unter dem Strich nicht auf was Positives:
Fahrverhalten? Es ist doch vorher auch nicht aufgefallen - was sollte also besser werden?
Garantie, Gewährleistung? Bekommst Du durch das Zurückbiegen nicht mehr zurück.
Unfallgefahr, Stabilität? Vermutung dazu: Starke Verbiegungen macht der Gelenkkopf nicht mit, und dessen Defekt wäre wahrscheinlich aufgefallen. Wenn's aber nur wenig ist, macht das Zurückbiegen hier meiner Meinung nach mehr Schaden als Nutzen.

Frag doch den Händler mal, welchen Punkt er anders beurteilt, bzw. was Du durch das Richten eigentlich gewinnst, und warum dir das so viel Geld wert sein sollte. Wenn's nur ein "Labormesswert" ist, der dir beim Fahren überhaupt nicht auffällt, würde ich es bleibenlassen.

Was ich übrigens nicht verstehe: Wie kann diese Aufnahme verbiegen, ohne dass andere Teile ebenfalls betroffen sind? Oder ist es aufgefallen, weil die "Spurstange" aus deinem Bildausschnitt ebenfalls verbogen war?


Viele Grüße,
Stefan
 
Ein Großteil der Kosten (450.-?!) dürften mit den bereits gesetzten des Händlers abgedeckt sein, wenn ich seine Beschreibungen genauer verfolge! (insbes. #28)
 
Auszug des Haftungsausschusses:

Die am Rahmen angeschweisste Aufnahme zur Befestigung des Schubstange-Gelenkopfes ist verbogen.
Dies hat zur Folge, dass der Gelenkopf beim Einlenken und auch beim Einfedern des Fahrwerkes unter Spannung gerät und brechen kann, was unmittelbar zum Ausfall der Lenkung führen würde.
Der Hersteller erkennt diesen Schaden nicht als Gewährleistungsfall an.
Da ein fachmännisches Richten dieser Annahme nicht möglich ist (thermisch problematische Schweißnaht, da sehr dünnes Blech an dickerem Rundrohr), bedeutet dies den Totalschaden des Rahmens. Haftungsausschluss: Die Arbeiten an Rahmen und den zur Lenkung gehörenden Bauteile wurde nach Aufklärung des Kunden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen mein fachmännisches Anraten durchgeführt. Die Manipulation der Bauteile kann einen schwerwiegenden Unfall zur Folge haben und somit eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Deshalb kann für diesen Werkstattauftrag keine Haftung übernommen werden.

[Kennzeichne bitte Fremdzitate zukünftig als Zitat! - Reinhard -]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast keine Bilder bekommen. Kann es sein, dass sie schon versucht haben zu richten und der Schafen schon entstanden ist? Ich würde das Rad ohne Reparatur abholen. Obulus zahlen und wie schon mehrfach geschrieben wurde alles neu ausrichten und das verbogene Auge so belassen und beobachten, wenns bricht, sie meine Vorschläge von gestern.
Gruss Edgar
 
OK, da hatte ich was verkehrt verstanden. Dem Haftungsausschluss nach wurde also nichts gerichtet, sondern nur drumherum gebaut?

Dass der Händler keine Haftung übernehmen will für Teile, die bereits verbogen waren, ist verständlich. Aber der Haftungssausschluss betrifft nach meinem Textverständnis nicht diesen Vorschaden, sondern seine Werkstattarbeit.

Viele Grüße,
Stefan
 
Dass der Händler keine Haftung übernehmen will für Teile, die bereits verbogen waren, ist verständlich. Aber der Haftungssausschluss betrifft nach meinem Textverständnis nicht diesen Vorschaden, sondern seine Werkstattarbeit.

Viele Grüße,
Stefan

Genauso habe ich das auch gelesen. Die Werkstatt will keine Haftung übernehmen für eine Reparatur die sie nur gemacht haben - entgegen ihrer ausdrücklichen Empfehlung - weil der Kunde das ausdrücklich so wollte! Ich verstehe das so, das die Reparatur ausgeführt wurde, aber die Werkstatt den Haftungsausschluß unterschrieben haben möchte bevor sie das Rad aushändigen, unter den gegebenen Bedingungen völlig verständlich sonst sind sie dran falls die Lenkung den Geist aufgibt. Ich habe da Verständnis für den Händler.
 
Ich habe bei mir einmal nachgesehen: Die Lasche, wo der Schraubendreher /-schlüssel hinzeigt, gehört zur Lenkung, wäre austauschbar, ist aber anscheinend nicht gemeint. Die Lasche darüber ist tatsächlich am Rahmen angeschweißt, gehört aber eher zur Radaufhängung. Ich würde mich auch mit HP in Verbindung setzen, da es ja 10 Jahre Gewährleistung auf den Rahmen gibt (sofern die Wartung über einen autorisierten Händler regelmäßig durchgeführt wurde). In dem Zitat ist die Rede davon, daß fightthenewdrug die Richtarbeiten bereits in Auftrag gegeben hat! Ich würde mir das Rad schnellstmöglich aushändigen lassen und wenn HP ablehnt (was gut sein kann), mir einen fähigen Aluschweißer suchen, der die Lasche (oder eine neue) anschweißt. Jeder Handwerksbetrieb muß auf seine Arbeit meines Wissens Gewährleistung geben (diese später geltend machen ist wieder eine andere Sache, denn der Kunde hat den Rahmen als Basis zur Verfügung selbst beigestellt).
 
Die Werkstatt will keine Haftung übernehmen für eine Reparatur die sie nur gemacht haben - entgegen ihrer ausdrücklichen Empfehlung - weil der Kunde das ausdrücklich so wollte! Ich verstehe das so, das die Reparatur ausgeführt wurde, aber die Werkstatt den Haftungsausschluß unterschrieben haben möchte bevor sie das Rad aushändigen, unter den gegebenen Bedingungen völlig verständlich sonst sind sie dran falls die Lenkung den Geist aufgibt. Ich habe da Verständnis für den Händler.
Das hätte ich von der Werkstatt gern etwas differenzierter. Der Vorschaden betrifft einen Teil der Achse, daher kann ich gut nachvollziehen, dass sie keine Haftung für daraus resultierende Schäden an der linken Radaufhängung (und ggf. die Unfallfolgen) übernehmen wollen.
Die Lenkung hat damit nichts zu tun, insofern ist das für mich vergleichbar mit einem Tausch eines Rades oder der Hinterradschwinge: Da kann die Werkstatt zwar von einer Reparatur abraten, weil's wegen des Totalschadens am Rahmen unwirtschaftlich ist, und sie kann reinschreiben, dass sie das nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gemacht hat. Aber ich sehe keine Basis für einen so weitreichenden Ausschluss.
Klärungsbedarf sehe ich auch noch bei der "Manipulation der Bauteile". Geht es um manipulierte (verbogene?) Bauteile, die am Fahrzeug verblieben sind? Oder war es Bestandteil des Auftrags, Teile zu verbiegen, damit sie zur verbogenen Achsaufnahme passen?

Viele Grüße,
Stefan
 
Liebe Trikers, vielen Dank nochmal für all eure Kommentare ! Meine ich wirklich ernst ! Fahrt schön vorsichtig, obwohl der große Spaßfaktor dazu neigt, damit meine ich mich selber hauptsächlich, den Verstand auszuschalten und ein viel zu grosses Risiko für den Erhalt des Materials in Kauf zu nehmen. Ihr sieht ja, dass obwohl man viel Geld hinblättern, man im Ernstfall, ziemlich dumm alleine da steht !
 
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