Wo finde ich die Betriebserlaubnis für Fahrräder?

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Jag

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Hallo,
heute eine Polizeikontrolle gehabt. Die wollten mir mein V stilllegen und ich wollte wissen, aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage. So genau konnten sie mir das auch nicht sagen, aber zumindestens bräuchte ich eine Betriebserlaubnis. Das stünde im §19 der STVZO. Ich versteh den Text da aber nicht und von Fahrrädern finde ich da auch nix. Angeblich bekomme ich jetzt eine Strafanzeige.
Hm, alles sehr seltsam. Ob das echte Polizisten waren? Irgendwie schon komisch, dass beide Namensschilder an der Uniform zugedeckt waren und erst auf Nachfrage freigeräumt wurden.
Sie wollten wissen, wie schnell ich damit fahre und ich alter Angeber sage "Bis 80 kann ich mittreten". Dann bestünde sowieso Versicherungspflicht.
Und da ich gerne wissen wollte, aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage sie mich nicht weiterfahren lassen wollen, wollten sie mal im Internet googeln. Und zu diesem Zwecke wollten sie wissen, wie das Ding denn heißt. Meine Mutter hat eine individuelle Bezeichnung für mein V und da mir das Wort auch sehr gut gefällt, benutze ich es auch. Und das hab ich den beiden mitgeteilt. Und dann haben sie nix im Internet gefunden. Ich versteh das nicht. Ich hab das Wort auch schon gegoogelt und es kommen exakt 2 Ergebnisse: Das eine verweist auf eine finnsche Webseite und das andere auf ein sorbisches Wörterbuch.

Tja, und was ist nun mit der Betriebserlaubnis? Beim ADFC hab ich für Pedelecs gefunden, dass man die nicht braucht, aber es ist ja kein Pedelec. Was mach ich denn jetzt?
 
Ach so, wir haben uns dann geeinigt, dass ich nachhause schiebe. Was ich natürlich nicht gemacht habe, angesichts der Tatsache, dass ich über 60 km von zu hause wegwar und außer Radschuhen keine weiteren Schuhe mit hatte. Aber wenn sie mich beim fahren erwüschen würden, dann würden sie es sofort einziehen. Hab dann weiträumig die kleine Stadt umfahren.
 
Welches Land? Fahrräder brauchen in Deutschland keine Betriebserlaubnis.
Falls Du mit "V" Velomobil meinst, dann sag das doch, so heißen die Dinger nun mal.
Wer lässt sich gerne verdingsen? Du etwa? Oder wir?
 
Was für ein Fahrzeug bist Du denn gefahren? Und hatte das einen Motor?
Velomobil. Nein, hatte keinen Motor.
Falls Du mit "V" Velomobil meinst, dann sag das doch, so heißen die Dinger nun mal.
Die Dinger heißen auch Fahrräder und das hab ich gesagt.
Aber komm, wenn sich die Polizei im Internet über die rechtliche Lage schlau googeln muss - Also ich schmeiß mich weg.

Alles, was schneller als 25 km/h ist braucht eine Betriebserlaubnis, sagte der freundliche Polizist.
Ich dachte bis lang, alles was schneller als 6 km/h ist, braucht eine Betriebserlaubnis, außer es wird mit Muskelkraft angetrieben.
Wenn dem aber so ist, wie der Polizist sagt, dann müssten auch Inlineskates eine Betriebserlaubnis haben.
 
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Also wenn Du den Milan meinst, das ist ein Fahrrad, und die brauchen in Deutschland eben keine Betriebserlaubnis
Du musst zwei voneinander unabhängige Bremsen haben, in dem Fall können sie sicher auch eine Beleuchtung verlangen die eine Zulassung besitzen muss, diverse Reflektoren (vor allem die an den Pedalen :sneaky: ...) und lauter so ein Zeug, diese Anforderung müssen auch Velomobile grundsätzlich erfüllen.
Aber mehr eben auch nicht.
Es sei denn Du hast einen Motor drin der nicht den Regularien für ein Pedelec entspricht, dann ist es ein KFZ, dann sieht das Ganze wieder anders aus.
behandelt übrigens Bahnübergänge.
Ergibt in dem Zusammenhang wenig Sinn...

Wenn sie nochmal kommen sollen sie es Dir doch bitte schriftlich geben was Du falsch gemacht hast ;) ...
 
Da hatten wieder mal zwei Sheriffs keine Ahnung von was sie da reden, wollten aber ihre Befugnisse raus kehren... Ein Fahrrad darf auch 1000km/h fahren ohne Betriebserlaubnis, denn es ist kein Kraftfahrzeug. Die 25km/h Regel bezieht sich NUR auf die Motorunterstützung bei Pedelecs. Auch die dürfen 1000km/h fahren, wenn diese nur per Muskelkraft erreicht wird und der Motor bei 25km/h abschaltet.
Bei einem Brief von der Polizei würde ich mir nen Anwalt besorgen und mit Diebstaufsichtsbeschwerde und Widerruf reagieren. Die sollen ihren Job machen und auch mal die backen halten, wenn man vom Thema weniger Ahnung hat, als der durchschnittliche Autofahrer...
 
He Leute. Ich hab beim Abschied eine Mängelliste bekommen. Und die hab ich nicht achtend in mein Täschchen gesteckt. Und gerade hab ich mir die angeguckt. Darauf steht:
"An die Straßenverkehrsbehörde!
An dem oben angeführten Fahrzeug wurden die durch X oder F F bezeichneten Mängel festgestellt. Dem Fahrzeugführer wurde anheimgegeben, die Mängelbeseitigung durch nachstehende Stelle bescheinigen zu lassen und diese Karte innerhalb von 7 Tagen der Straßenverkehrsbehörde zuzuleiten" Aber es ist kein einziger Mangel angekreutzt. Nur unten ist eine Kreuz: "durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr"
Nur unter Bemerkungen/ Ergänzungen steht handschriftlich: "§ 19 StVZO"
 
Bei der Dienststelle anrufen und nachfragen, warum man ein Fahrrad ohne Motor beim TÜV vorstellen soll.. Die können damit nämlich nix anfangen, da ein Fahrrad ein Fahrrad ist und kein Kfz.
 
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Guten Morgen,

vor allem aber sofort eine Sachaufsichtsbeschwerde einreichen, denn dann kommt es intern zu einer Prüfung der Maßnahme und das wiederum sollte eine interne Nachschulung der Kollegen bedeuten. Wenn dem der Fall wäre, dann wäre sowohl den Kollegen Polizisten, als auch den Velomobilfahrern geholfen.

Und diese Sachaufsichtsbeschwerde würde ich auch direkt vor Ort einreichen. ;-P
Dienststelle müsste ja draufstehen auf dem Wisch.

Wenn die Kollegen nicht frech zu dir waren oder du dich gekränkt fühlst, dann würde ich keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, sondern es bei der Sachaufsichtsbeschwerde belassen. Hierbei wird dann nur die Maßnahme (dich Anhalten & das Velo schieben lassen) geprüft.
 
Ich gehe der Schilderung nach einfach von einem Missverständnis aus. Scheint mir, als sind die Polizisten davon ausgegangen, dass das Fahrzeug motorisiert und eine exotische Form eines S-Pedelec o.ä. ist. Wenn man die im Eingangspost geschilderten Antworten auf die Fragen liest ("bis 80 kann ich MITtreten", Bezeichnung des Fahrzeugs nicht genannt), so wurde vom Kontrollierten auch nicht wirklich dazu beigetragen, den Sachverhalt aufzuklären.
 
ich wurde gestern 6 km von der Polizei "verfolgt", bis sie mich angehalten haben. Und nachdem das die letzten Kilometer meines Arbeitswegs waren, die ganz ausgezeichnet zum Schnellfahren geeignet sind, habe ich das auch gemacht (ich war für 2,3 Minuten knapp unter 70). Als ich angehalten wurde, war die Rede von allgemeiner Verkehrskontrolle, ich hab gleich gesagt, dass das ein Fahrrad ohne Motor ist, und der Akku nur fürs Licht und die Blinker ist. Dann waren die zwei jungen Polizisten zwar etwas baff, ich habe auf Ich habe auf die Aerodynamik als Grund für die hohe Geschwindigkeit verwiesen. Sie haben dann noch in die Kiste geschaut, ich hab Blinker und Bremslicht vorgeführt, aber damit war die Kontrolle vorbei.
Deine (zwei?) Polizisten waren wohl ob der Geschwindigkeit so verwirrt, dass sie es für unmöglich hielten, dass das ein aussschließlich muskelkraftbetriebenes Fahrzeug sein könnte. Naja, vielleicht waren meine auch deswegen überzeugt, weil ich in Unterhose und Sportunterhemd vor ihnen stand...
 
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Bislang kam ich mit geduldigem Erklären, kein Motor, nur Muskelkraft, Fahrrad, ja mit Fahrradkette und Gangschaltung :rolleyes: immer aus der Situation raus. Ist nicht jeder mit Hirn gesegnet bei der Truppe. Da muss man nachsichtig sein. Auch wenn sie aus dem Stehgreif neue Verkehrsregeln erfinden immer freundlich bleiben und nicht nachgeben. Anwürfe elastisch abfedern und zäh dämpfen. Ja nicht hart gegenhalten. Sie müssen das Gefühl haben dass ihre Meinung respektiert wird. Also immer "Ja, aber..." Bloss kein "Nein". Und wenn sie sich dann einmal aufgeregt und wieder abgeregt haben darfst dann weiterfahren. Geht meist 10 Minuten.

Den Spass mit der TÜV Vorladung würd ich mir gönnen. Ganz unschuldig vorfahren zur Fahrzeugüberprüpfung wegen Aufforderung durch die Polizei.
 
Deine (zwei?) Polizisten waren wohl ob der Geschwindigkeit so verwirrt,
Meine Geschwindigkeit war beim Anhalten vielleicht 30.
Ich gehe der Schilderung nach einfach von einem Missverständnis aus.
Nee, Missverständnis wirklich nicht. Ich hab eindeutig gesagt, da ist kein Motor (bzw. hab ich gesagt "Schauen Sie doch rein!")
Und sie haben auch ausdrücklich gesagt, dass es egal ist, ob ein Motor drin ist. Wenn es 80 fährt besteht eine Versicherungspflicht, und wenn es über 25 fährt, dann braucht man eine Betriebserlaubnis.
Ist nicht jeder mit Hirn gesegnet bei der Truppe. Da muss man nachsichtig sein.
Ich wollt es eigentlich nicht erzählen, nun aber doch:
Da ich nicht wusste, wo die Kollegen evetuell lauern (weil: "Wenn wir sie beim Fahren nochmal erwischen, wird es sofort eingezogen.") hab ich erstmal eine Weile geschoben. Und da komme ich an einem einzelnen Gehöft vorbei, wo einer im Vorgarten arbeitet. Und wir kommen ins Gespräch und er meint: "Waren das zwei? Dann haben die bestimmt zusammen 8 Klassen." - Nee, ich trau jedem von dem alleine 8 Klassen zu, vielleicht sogar 10. Ich mein, ich hab 13 und bin nicht der Hellste.

Die haben auch mindestens 30 Fotos gemacht und zum Schluss die Länge gemessen. Vielleicht gibt es da auch Maximalvorgaben für Fahrräder.
 
ja, (noch) können sie einem nichts, weil ja motorloses Fahrrad

das "ist ein Fahrrad, kein Motor" hat bis jetzt immer geholfen die sache sofort zu beenden
dann meist staunende Blicke, Blick ins innere, aha.. ja.. cool.... oder auch: "viel Glück (*damit*)"

noch: ich fürchte es braucht nur 2-3 medienwirksame Unfälle (vielleicht mit Beteiligung von Kindern) und
es wird die Frage aufkommen ob sowas denn sein kann: 50km/h, ohne Führerschein, usw. usf.

ja, das gibts auch bei REnnrädern: aber Rennräder sind seit 100 Jahren in den Köpfen und schauen nicht wie kleine Autos aus

also noch können sie einem nichts

@Jag:
Und zu diesem Zwecke wollten sie wissen, wie das Ding denn heißt. Meine Mutter hat eine individuelle Bezeichnung für mein V und da mir das Wort auch sehr gut gefällt, benutze ich es auch. Und das hab ich den beiden mitgeteilt. Und dann haben sie nix im Internet gefunden. Ich versteh das nicht. Ich hab das Wort auch schon gegoogelt und es kommen exakt 2 Ergebnisse: Das eine verweist auf eine finnsche Webseite und das andere auf ein sorbisches Wörterbuch.

Die Dinger heißen auch Fahrräder und das hab ich gesagt.
Aber komm, wenn sich die Polizei im Internet über die rechtliche Lage schlau googeln muss - Also ich schmeiß mich weg.
naja.. wenn der Besitzer selber nicht angeben kann, wie das Teil heißt bzw. bezeichnet wird,
wie soll das dann ein Polizist wissen, der sowas wahrscheinlich das erste mal in seinem Leben sieht und in seiner Ausbildung noch nie was davon gehört hat...
 
Und sie haben auch ausdrücklich gesagt, dass es egal ist, ob ein Motor drin ist. Wenn es 80 fährt besteht eine Versicherungspflicht, und wenn es über 25 fährt, dann braucht man eine Betriebserlaubnis.
Da hätte ich mal gefragt, ob das auch für Rennräder gilt. ;)
 
naja.. wenn der Besitzer selber nicht angeben kann, wie das Teil heißt bzw. bezeichnet wird,
wie soll das dann ein Polizist wissen, der sowas wahrscheinlich das erste mal in seinem Leben sieht und in seiner Ausbildung noch nie was davon gehört hat...
Ich mach es ihnen ja garnicht zum Vorwurf. Die freundliche Polizistin hat im Telefonat mit irgendeinem Kollegen gesagt, das sieht aus wie ein UFO. Hätt sie mal "UFO" gegoogelt, da hät sie bestimmt was gefunden.

Edith: Ich habs grade gemacht: "UFO + Betriebserlaubnis"
 
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