"Wildes" Campen in Schleswig-Holstein

Wo finde ich dazu den Gesetzestext?

Wenn Du dem link in meinem posting am Anfang dieses threads folgst, landest Du auf einer Seite von www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de, die den § 37 zeigt. Oberhalb des Textes siehst Die die Möglichkeit „Blättern im Gesetz“ mit einem Pfeil nach links und einem nach rechts. Direkt darüber befindet sich der Reiter „Aktuelle Gesamtausgabe“. Wenn Du darauf klickst, kommst Du zum Volltext des Landesnaturschutzgesetzes S.-H.

Im oben verlinkten steht nur etwas von campen mit privatrechtlicher Befugnis. So weit ich es verstehe, ist das schon immer überall in Deutschland erlaubt gewesen.

Was das Wildcampen mt privatrechtlicher Erlaubnis angeht, ist es keineswegs so, daß es in ganz Deutschland erlaubt ist; man muß jedes Bundesland einzeln betrachten, nicht nur in Bezug auf Corona gilt das föderalistische Prinzip.

Die Auskünfte, die man auf Internetseiten findet, sind nicht immer richtig: So führt www.bergfreunde.de z.B. Niedersachsen unter den Bundesländern auf, in denen Wildcampen ohne Ausnahme verboten ist, wie es auch im § 27 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung steht, übersieht dann aber den § 28 desselben Gesetzes, in dem die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen und begrenzt auf wenige Tage in Privatwäldern und auf privaten Grundstücken zu campieren; das gilt dann auch für Wohnwagen und Wohnmobile.

Daß das Biwakieren, d.h. Übernachten ohne Zelt, erlaubt sei, weil es nicht ausdrücklich verboten ist, halte ich für einen Trugschluß. Ich bin kein Jurist, aber aus langjähriger Zusammenarbeit mit Juristen weiß ich, daß es eine wichtige Auslegungsmethode gibt (die teleologische A.), bei der der Zweck der Gesetzesnorm zugrunde gelegt wird, und da dürfte es, streng genommen, keinen Unterschied machen, ob man eine geschlossene oder eine offene Zeltplane über sich hat oder eben auch gar keine.

Was lernen wir daraus? Nicht alles, was im Internet zu finden ist, stimmt auch und der Teufel liegt im Detail. Und für Niedersachsen und Schleswig-Holstein stimmt es, daß man mit privatrechtlicher Genehmigung mit Zelt übernachten darf, in S.-H. für eine Nacht, in Niedersachsen für mehrere Tage und sogar mit Wohnwagen bzw. Wohnmobil, in S.H. nur mit Fahrrad oder zu Fuß.

Und ich lerne daraus, daß ich dem ADFC heute vorschlagen werde, eine differenzierte juristische Analyse zur Frage Wildcampen in Deutschland in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen, bisher finden sich dort keine Hinweise.
 
Und ich lerne daraus, daß ich dem ADFC heute vorschlagen werde, eine differenzierte juristische Analyse zur Frage Wildcampen in Deutschland in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen,
:sleep:mach dir keinen Stress...fahr doch ein bisschen an der guten und frischen Luft SH´s und genieße das Fahren mit deinem Trike. Grad dieser Tage ist es sehr schön...:)
Ahoi,
Dirk
 
Ist alles etwas müßig. Dass man dort wo man nächtigen möchte eine Erlaubnis des Eigentümers bekommt, ist extrem unwahrscheinlich. Weil man diesen Eigentümer nämlich meist nicht zeitnah finden wird.
Und das alles vorher zu planen geht am Kern der Sache vorbei.

Letztlich muss jeder für sich selbst das Risiko abwägen, erwischt zu werden. Hier im Schwarzwald steigt dieses Risiko anscheinend gerade, weil die Forst-Leute sensibilisiert sind.
 
gelöscht.....den Hinweis gab es schon...überlesen! Sorry
 
Zuletzt bearbeitet:
heute vorschlagen werde, eine differenzierte juristische Analyse zur Frage Wildcampen in Deutschland in Auftrag zu geben
Bis die Studie vorliegt, gibt es wahrscheinlich schon wieder neue Vorschriften...
Ein kleines Zelt für eine Nacht ist ein juristischer Graubereich, der so oder so ausgelegt werden kann: Ist das noch biwakieren (erlaubt), oder schon zelten bzw. campieren (üblicherweise nicht erlaubt)?

Interessant finde ich die Tatsache, dass jeder Wohnmobil-Fahrer seine Karre auf einem beliebigen Parkplatz hinstellen darf mit der Begründung, er müsse sich ausruhen. Wer ein Zelt aufbaut außerhalb eines Campingplatzes aufbaut, hat genau genommen eine Ordnungswidrigkeit begangen.
 
Interessant finde ich die Tatsache, dass jeder Wohnmobil-Fahrer seine Karre auf einem beliebigen Parkplatz hinstellen darf mit der Begründung, er müsse sich ausruhen. Wer ein Zelt aufbaut außerhalb eines Campingplatzes aufbaut, hat genau genommen eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Ich denke es kommt im Einzelfall immer drauf an wo man das Zelt aufschlägt und wie man das begründet.
 
Nervig ist das nächtliche gefunden und vertrieben werden...
Ansonsten: Go camping.
Gruß Krischan
 
Die Dosis macht das Gift. Ich werde wieder losziehen, wenn die Naturlagerplätze und / oder Campingplätze wieder offen sind. Die Natur muss auch vor mir geschützt werden, warum darf ich und nicht die 1000 Anderen? Verzicht der Anderen zu fordern ist irgendwie billig.

rwd, der am Sonntag wandern war, und sich gewundert hat, das alle angetroffenen Hunde (natürlich?) Auch im Wald nicht angeleint waren.
 
@alex123 hat von einem palecamperen in Niederlande erzählt, Plätze mit Pumpe und Erlaubnis zum kostenloses campen... Ich finde das genial, irgendwo ein Plätzchen zu wissen, wo mal keiner nervt...
Die Schleswig-Holsteiner zählen sich an der Stelle endlich zu den Skandinaviern, nur die Dichte der Plätz muss noch steigen ;)
Ich kuck immer auf Google maps nach einem Waldsaum am Feldrand/ Wiese, der von der Straße nicht direkt einsehbar ist. Nur vor Wildschweinen hab ich immer n bisschen Schiss. Aber nach 180-220km dauert das nicht lange. Da ich mir auf Touren die warme Mahlzeit kaufe, hab ich weder Kochstress, noch Vorratssicherungsprobleme. Bis auf die Mettwurrst fürs Frühstück...
Gruß Krischan
 
Passend zum Thema:
Kunst: Camping- Kontinent- Konuren (die Niederlande stechen wieder positiv hervor):
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Will sagen: Beim Bauern fragen*, und wenn das beim 2. nichts wird, ist ein Camping in Reichweite.
Ich würde das ganz entspannt angehen.

Gruß
Christoph

*in den Niederlanden betreibt dieser Bauer dann mit ziemlicher Sicherheit einen "Minicamping" am Hof
 
Aktuell im Spiegel:
Leider etwas unergiebiger Artikel zu Wildcamping, aber mit vielen links und Verweisen zu Regeln in bestimmten Regionen.

LG,
Thomas
 
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