[Wiki] Juristisches zu Licht

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Hallo zusammen!

Im Kompendium verlinkt bzgl. "Juristisches zu Licht" wurde vorläufig hierhin. Der Text ist ziemlich lang und könnte vielleicht nochmal gekürzt werden. Anyway, damit ich das Thema im Kompendium mal aus den Füssen habe:

Ein Fahrrad ist dem StVZO-Reglement entsprechend auszustatten, und darüber hinaus ... Alles persönliche Licht ist vollkommen beliebig, alles nicht fest angebaute Licht ... Wer will darf mit einer Taschenlampe im Mund fahren, es ist keine Ordnungswidrigkeit!

Wer es ganz genau wissen will:

22.1 Licht

22.1.1 StVO
Hierzulande geregelt wird der Verkehr in der StVO, zunächst grundsätzlich: ,,... Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. ...''. Zum Thema ,,Licht und Reflektoren'' sagt die StVO lediglich folgendes: ,, ... Beleuchtungstechnisch erlaubt ist nur, was der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt oder vorschreibt ...''. Also: FESTANGEBAUT UND BETRIEBSBEREIT IST ALLES LICHT ERSTMAL - GRUNDSÄTZLICH UND AUSNAHMSLOS - VERBOTEN.

Was der Gesetzgeber dann doch noch - ausdrücklich - erlaubt, findet sich in der StVZO.

22.1.2 Die StVZO zur Legalität lichttechnischer Einrichtungen

Was eine lichttechnische Einrichtung ist steht in den §§50-54 StVZO. Ein Beispiel:
  • Was drinnen leuchtet aber nicht nach draußen scheint ...... wird von ebengenannten Paragraphen nicht erfasst. Die Hintergrundbeleuchtung eines Tachos ist also keine lichttechnische Einrichtung. Hier gelten lediglich die Paragraphen §30 StVZO und §1 StVO!
  • Fest angebracht und betriebsbereit sind lichttechnische Einrichtungen nur dann erlaubt, wenn sie in diesen Paragraphen der StVZO explizit erwähnt worden sind. ,,Erlaubt'' läßt aber 2 Fragen offen:
  • Darf man denn nicht jedes x-beliebige Licht fest anbauen, nur: Nicht betriebsbereit?
  • Doch: Jedes x-beliebige Licht darf - auch fest - angebaut werden. Nicht betriebsbereit heißt z.B. das Licht ist abgeklemmt. Einfach ein offener Stecker, so einfach ist es: Nicht betriebsbereit ist jedes x-beliebige Licht legal. Aber Achtung: ,,Nicht betriebsbereit anbauen'' heißt zweifellos, betreiben - im öffentlichen Straßenverkehr - darf man es nicht!

22.1.3.2 ... betriebsbereit halten, nur: Nicht festangebaut?

Nicht festangebaut darf jedes x-beliebige Licht betrieben werden. Was beliebt ist also erlaubt, solange nicht festangebaut, alles Licht. Eingeschränkt aber durch ,,... niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt ...''.

22.1.4 Einfach mal drauf ankommen lassen?

Solange man niemanden blendet und die Beleuchtung einigermassen regelkonform ist, wird sich erfahrungsgemäß niemand über etwas zuviel Beleuchtung beschweren. Manche ,,Rennleitung'' zeigt sich dankbar über jede funktionierende Lampe am Rad. Solange Dritte durch Blendung nicht offensichtlich gefährdet werden, hat sie meist Verständnis für alles, was die Sichtbarkeit erhöht.

Die Polizei nimmt allerdings evtl. doch ein paar Euro, im Wiederholungsfall wird das Fahrrad evtl. sogar stillgelegt.

22.1.4.1 Ausreden

Faule Ausreden? Spätestens, wenn dieselbe Streifenwagenbesatzung zum 3. Mal anhält, wird jede Ausrede offensichtlich. Oder die erste es aufgrund der Kuriosität auf der Wache herumerzählte und eine andere anhält.
  • Unglaubwürdig z.B. bei Unter-Boden-Beleuchtung;): Handscheinwerfer im Kofferraum beleuchtet das Heck von innen. Bei Nachfrage "...Handlampe, ... für Reparaturen! War an? Oups, ...".
  • Es mag u.U. sein, dass Beamte sich - zähneknirschend - ob einer ordnungswidrigen lichttechnischen Einrichtung zurückhalten. Sie können aber den Radler über Lautsprecher ansprechen oder versuchen, ihn mit der Kelle anzuhalten.
22.1.4.2 Was darf die Polizei?

Was darf die Polizei tun, um jd. wegen einer Ordnungswidrigkeit zu stoppen?" vgl. http://www.liegeradforum.de/forum/sh...ahrer-verletzt , hier ein kleiner Auszug:
  • ... Beinchen stellen, wenn der Fußgänger bei Rot über die Ampel rennt?
  • ... Lasso werfen um Skater in der Fußgängerzone zu fangen?
  • ... Streifenwagen quer stellen um Radfahrer zum Anhalten/Stürzen zu bringen?
Umstritten ist also die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Es mag also u.U. sein, dass Beamte sich zähneknirschend zurückhalten. Eine Lösung des Problems ist das nicht.

22.1.4.3 Unfall?

Wenn man als Fahradfahrer gegen die StVZO verstoßen hast, als es zu einem Unfall kam, wird jeder Richter gegen den Fahradfahrer urteilen müssen. Man stelle sich vor: Ein Fahrad fährt UFO-mäßig beleuchtet, ein Autofahrer wird abgelenkt, verursacht einen Unfall und gibt zu Protokoll ,,... ein komisches Dings, ... erschreckt.'' Wahrscheinlich: Das UFO wird ermittelt, das Gericht gibt dem Fahradfahrer eine Mitschuld.

Wenn der Verstoß gegen die StVZO bei einem Unfall gegen Dich verwendet werden kann bedeutet das Schmerzensgeld & Schadenersatz, ggf. erhöhte Geldstrafe. Gefängnis - im Extremfall - ist nicht ausgeschlossen, wenn eine Mitschuld an Körperverletzung, u.U. mit Todesfolge, nachgewiesen werden kann.

22.1.5 Spezifische lichttechnische Einrichtungen

22.1.5.1 Stirn- & Helmlampen

Stirn-/Helmlampen am Kopf sind solange nicht verboten, wie sie niemanden blenden. Sie unterliegen der StVO und - weil nicht festangebaut - nicht der StVZO.
  • Ernsthaft umstritten sind Stirn- & Helmlampen nicht, aber sie lösen z.T. heftige und emotionale Reaktionen aus: ,,... rücksichtslos, ...unregelmäßige Bewegungen des Lichtkegels ... nerven ... ''.
  • Der Lichtkegel einer Stirnlampe ist gen Boden zu richten, und der Lichtkegelradius sollte ein angemessenes Maximum nicht überschreiten können. Gewisse Bauarten sind ungeeignet. Gut ist folgendes: Das Leuchtmittel sollte im Reflektormittelpunkt stufenlos versenkbar sein. Stirnlampen sind individuell genau abzutesten.
  • Dem Fahrad bzgl. Licht in der StVZO auferlegte Pflichten werden von Stirn- & Helmlampen NICHT erfüllt, es ist also - lächerlicherweise - so: Alibi-Dynamo! Alibi-Frontlicht! Eine Alibi-Lichtanlage incl. festangebautem Rücklicht! Ein komplettes Alibi, ansonsten begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, muss der Alibi-Dynamo nicht nur festangebaut sein sondern auch noch betrieben werden.

22.1.5.2 Innenraumbeleuchtung

Sobald eine Innenraumbeleuchtung außen zu sehen ist, fält sie unter die StVZO, und die sagt eindeutig NEIN. Man darf sie also nicht fest und betriebsbereit anbauen.​

22.1.5.3 Unterbodenbeleuchtung ( UBB )

Dezent! Die guten Absichten sollten erkennbar sein:
  • ... Man kann beim Fahren das Rad, die Fahrbahnbegrenzungen, Bordsteine und anderes besser sehen. Und ...
  • ... die Konturen des Gefährts können von anderen Verkehrsteilnehmern besser eingeschätzt werden. Und ...
  • ... am Strassenrand, bei Pannen-Reparaturen, kann man selber was sehen, und ...
  • ... man wird dort - frühzeitig - auch von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen.

Zum Thema UBB hier ein komplettes Posting:


  • eine tolle Idee, dies ist seit Jahren eines der Grundausrüstungsfeatures meiner Mobilitätsprojekte. :D
  • Legal ist es nicht, wenn Du es während der Fahrt nutzt. Jedoch bedenke immer: Wieviele Radlampen sind nicht legal auf öffentlichen Strassen nutzbar (weil z.B. zu leistungsstark oder nicht geprüft), dennoch verliert kaum jemand ein Wort darüber und die Hersteller bieten sie halt nicht explizit als Radlampen an, sondern als Campinglampen, Zeltlampen, Stirnlampen, ... dazu gesellen sich Blinker, Rücklichter ohne Zulassung und andere sinnvolle, jedoch nicht legal auf öffentlichen Strassen nutzbare Einrichtungen.
  • Eine UBB ist, richtig aufgebaut, absolut nicht blendend und erhöht sowohl die Sichtbarkeit bei Nacht, als auch den Umriss ( z.B. bei schwarzen Rädern ein sehr sinnvolles Feature ).
  • Wenn Du diese legal installieren, jedoch nur abgestellt oder auf Privatplätzen/Parkplätzen etc. als Showeffekt nutzen möchtest,
  • Verbinde die Stripes sowie die dazugehörige Elektronik via innenliegendem Stecker. Diesen ziehst Du heraus, wenn Du legal fahren möchtest (ausgeschaltet ist sie dann sowieso), sie ist nicht mehr funktionsbereit installiert und sämtliche Probleme lösen sich in Luft auf.
  • Angabe von z.B. 'Reparaturbeleuchtung bei Reifenplatzern während Nachtfahrten' bei einer Kontrolle verhindert Diskussionen.
  • Arealbeleuchtung' Erstens konnte ich somit vorzüglich im Dunkeln Konturen erkennen, zweitens blendete es absolut niemanden, drittens sind Hindernisse wenige cm vor dem Rad (gut, beim VM nicht) hierdurch perfekt einsehbar,
Das spricht in meinen Augen deutlich für eine derartige Beleuchtung, allerdings sollte die Nutzung auf öffentlichen Strassen mit KFZ-Verkehr sinnvoll abgewägt werden - wenn das VM blinkt und strahlt wie ein Tannenbaum lenkt es nahezu garantiert ab ( gerade in unübersichtlichen Situationen ) und gefährdet damit wiederum andere.''


22.1.5.4 Blinker

Auch Blinker sind am Fahrrad nicht legal. Aus §54 StVZO lässt es sich ableiten. Stattdessen müssten eigentlich Winker verwender werden, wie es sie früher zum Ausklappen oder Herausschieben an Autos gab.
  • §54(6) ,,Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.'' §54(6) sagt Fahrzeuge, und nicht Kraftfahrzeuge - ein Blinker oder Bremslicht mit Zulassungzeichen müßte also, bezogen auf die genannten Fahrzeuge bei denen Fahrtrichtungsanzeiger nicht vorgeschrieben sind, legal sein. Beim Fahrrad gibt es allerdings klare Aussagen, welche lichttechnischen Einrichtungen ausschließlich verbaut sein dürfen. Blinker sind dort zwar nicht vorgeschrieben, aber eben auch mit Prüfzeichen nicht erlaubt.
22.1.5.5 Bremslicht

Auch Bremslicht ist am Fahrrad nicht unbedingt legal. Es gibt aber zulässige, die aber wohl nur an Nabendynamos funktionieren.

22.1.5.6 Rücklicht

,,Unter anderem wurde mein Rücklicht ( Das StringLED-Rücklicht ) gerügt, weil es so dunkel ist. Als ich gesagt hatte daß es ein zugelassenes Moped-Rücklicht von Louis ist, war Ruhe!''

22.2 Quellen bzgl. StVO und Beleuchtung

So das wars.

Freundliche Grüße

Frox
 
Schreib sowas bitte ins Wiki und diskutiere danach evtl. die Infos hier. Zig Wiki-Themen will ich hier jedenfalls nicht haben ...
 
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