Wer hat Vorfahrt

Da steht nur das das folgen der abknickenden Vorfahrt kein Abbiegen im rechtlichen Sinne ist, ohne Begründung. Die Begründung liefert das BayObLG am 8.3.1972. Argumentation u.a.: die abknickende Vorfahrt steht nicht im Abbiege-Paragraf, sondern extra. Wenn das Abbiegen sein soll müsste das mit im § 9 stehen.
Zumindest wird die Vorfahrt der Fußgänger bestätigt und gleichzeitig dargestellt wie man sie unterbindet.

Auf gut deutsch.
Vorfahrtsregelung so schwachsinnig, daß sie baulich verhindert werden muß. Ansonsten droht Gefahr für den Vorfahrtsberechtigten.
 
Mhm, man traut dem ungelernten Verkehrsteilnehmer (Fussgänger) nicht zu dem Auto anzusehen, dass es jetzt gleich abbiegt (oder die Richtung ändert) selbst wenn es blinkt.
 
Man traut wohl eher den meisten Autofahrern (und Radfahrern) nicht zu, zu wissen, dass sie Fußgänger, die nach der Biegung einer Abknickenden Vorfahrt die Straße queren, durchlassen und Notfalls anhalten müssen (der eine oder andere Post hier im Faden bestätigt diese Befürchtung). Bevor man jetzt haufenweise Fußgänger unter KFZ hervorkratzt halt der Vorschlag (mehr ist es nicht und es ist auch nur SEHR selten tatsächlich so gemacht) Fußgänger an diesen Stellen die Querung unmöglich zu machen.
 
Hab ich schonmal erwähnt, dass eine abknickende Vorfahrt nicht "EINE" Vorfahrtstraße ist, sondern zwei, die aufeinanderstoßen und man deswegen von einer in die andere abbiegt? ;-)
 
Hab ich schonmal erwähnt, dass eine abknickende Vorfahrt nicht "EINE" Vorfahrtstraße ist, sondern zwei, die aufeinanderstoßen und man deswegen von einer in die andere abbiegt? ;-)
Ich hab's ja jetzt auch kapiert.
Nur wenn ich Bremse habe ich zu > x0% einen Autofahrer im Hinterrad der dies gar nicht kapieren will.
(x darf jeder selbst schätzen. Ich tippe >7)
 
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