Was wollen uns diese Schilder sagen?

Wenn beim Motor und Auspuff nicht irgendetwas gemacht wurde,damit es extra laut ist,dann sind die breiten Reifen das lauteste am Auto. Das ist doch selbst beim Rad extrem, sobald es irgendwelche Stollenreifen für das Gelände hat.
Und ab Tempo 30 ist ein Verbrenner und E -Auto akustisch nicht zu unterscheiden.
 
Kann es sein, dass das die Einfahrt zu einer Quartiersgarage ist und das es nach dem Tor in die Tiefe geht?
So ist es. Wollte das auch gar nicht verheimlichen, ich dachte, dass die rote Warnleuchte rechts vom Tor darauf schließen läßt, dass es sich um eine Tiefgarage handelt. Hier nochmal unmissverständlich:

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Interessant finde ich halt, dass man diese wichtige Info "im Kleingedruckten" versteckt, anstatt z.B. mit VZ 265 deutlich darauf hinzuweisen. Das "Kleingedruckte" wäre dann für nachmessende Besserwisser ;) sinnvoll.
Edit: Oder ist die Ausfahrt woanders? :)

Hab ich mir auch schon gedacht. Werde mich bei Gelegenheit dort mal genauer umschauen, habe das Ensemble erst vorgestern entdeckt. Vielleicht finde ich aber auch ein Hinweisschild "Tiefgarage wegen beständiger Überfüllung bis auf weiteres geschlossen" :D
 
Das hat mich derart ins Grübeln gebracht, dass ich - nach geleisteter Fotodokumentation - völlig perplex einfach durchgefahren bin (d.h. rechts/links Schlenker und dann ab durch die Mitte);)


IMG_0908.JPEG

[NB Luitpoldpark München, Blick aus Angererstraße auf Karl-Theodor-Straße, riesige Baustelle (im Bild nach links hin), weil da ein fetter Radweg/Radstreifen auf/an der Karl-Theodor-Straße hingebaut wird - bin ja mal gespannt, was da rauskommt]
 
Und nachvollziehbar, weil Tempo 30 von 22–6h vermutlich wegen Lärmschutz verordnet wurde. Da Fahrräder nicht sehr laut sind, braucht es für die auch keine
Wenn die nächste Kreuzung eine Radwegefurt hat, würde ich auf eine andere Interpretation der Verkehrsbehörde tippen.

Radfahrer frei ist die vorgesehene Beschilderung für linksseitige nicht benutzungspflichtige Radwege.
Für rechtsseitige gibt's keine Beschilderung, trotzdem stellen einige Behörden "Radfahrer frei" gerne rechts auf.
 
Aber eigentlich kann sich das "Rad frei" Schild (sowie jedes andere ergänzende Zusatzschild) nur auf das Verkehrszeichen oben drüber beziehen. Alles andere wäre auch nicht mehr eindeutig nachzuvollziehen und zuordenbar.
 
Ihr habt meiner Meinung nach beide Recht. Das Zusatzzeichen 1022-10 bezieht sich in der Regel auf das darüber angebrachte Zeichen. Wäre hier etwas kurios die Geschwindigkeitsbeschränkung.

Es kann aber wie von @jaap1969 erläutert alleine stehen.

Wenn letzteres hier die Intention des Aufstellers war, so ist es halt falsch ausgeführt. Ich würde mit 50 Sachen nachts durchradeln (wenn ich es könnte).
 
Aber eigentlich kann sich das "Rad frei" Schild (sowie jedes andere ergänzende Zusatzschild) nur auf das Verkehrszeichen oben drüber beziehen.
Die StVO schreibt dazu (in §39 (3), Hervorhebung von mir):
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Also muss sich das 'Radfahrer frei' auf das unmittelbar darüber angebrachte '22-6h' beziehen und damit gilt Tempo 30 den ganzen Tag für Radfahrer...

Edith sagt: den guten alten Link vergessen...
 
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