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Hmmm. Aber worauf bezieht sich das 'Radfahrer frei'? Soll es heißen, man darf nur zwischen 22 - 6 Uhr mit dem Rad durch die Straße fahren?Das ist doch mal eine Beschilderung, die unseren Interessen entgegen kommt!
Ich kenn Strecken da ist ein Limit auch für Velomobile statthaft. Aus Lärmschutzgründen.Und nachvollziehbar, weil Tempo 30 von 22–6h vermutlich wegen Lärmschutz verordnet wurde. Da Fahrräder nicht sehr laut sind, braucht es für die auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Wären die Höhenangaben für rückwärts fahrende Autos umgekehrt? Nein, kein Witz, vielleicht sieht ja das Mess-Auto für solche Angaben vorn und hinten nicht gleich aus.
Dach-Antennen-Problem: Vorwärts klappt es, Rückwärts hängt es (sich fest)Wären die Höhenangaben für rückwärts fahrende Autos umgekehrt? Nein, kein Witz, vielleicht sieht ja das Mess-Auto für solche Angaben vorn und hinten nicht gleich aus.
Kann es sein, dass das die Einfahrt zu einer Quartiersgarage ist und das es nach dem Tor in die Tiefe geht?Dach-Antennen-Problem: Vorwärts klappt es, Rückwärts hängt es (sich fest)
... und die Decke direkt über oder nur sehr kurz hinter dem Beginn des Fahrbahngefälles nach unten abknickt?Kann es sein, dass das die Einfahrt zu einer Quartiersgarage ist und das es nach dem Tor in die Tiefe geht?
So ist es. Wollte das auch gar nicht verheimlichen, ich dachte, dass die rote Warnleuchte rechts vom Tor darauf schließen läßt, dass es sich um eine Tiefgarage handelt. Hier nochmal unmissverständlich:Kann es sein, dass das die Einfahrt zu einer Quartiersgarage ist und das es nach dem Tor in die Tiefe geht?

Edit: Oder ist die Ausfahrt woanders?![]()

Auf welchen Beitrag bezieht sich das?Wenn beim Motor und Auspuff nicht irgendetwas gemacht wurde,damit es extra laut ist,dann sind die breiten Reifen das lauteste am Auto.
Wenn die nächste Kreuzung eine Radwegefurt hat, würde ich auf eine andere Interpretation der Verkehrsbehörde tippen.Und nachvollziehbar, weil Tempo 30 von 22–6h vermutlich wegen Lärmschutz verordnet wurde. Da Fahrräder nicht sehr laut sind, braucht es für die auch keine
Die StVO schreibt dazu (in §39 (3), Hervorhebung von mir):Aber eigentlich kann sich das "Rad frei" Schild (sowie jedes andere ergänzende Zusatzschild) nur auf das Verkehrszeichen oben drüber beziehen.
Also muss sich das 'Radfahrer frei' auf das unmittelbar darüber angebrachte '22-6h' beziehen und damit gilt Tempo 30 den ganzen Tag für Radfahrer...(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Stellt sich die Frage, ob ein Zusatzschild ein Zusatzschild einschränken kann oder nur das eigentliche Verkehrsschild.damit gilt Tempo 30 den ganzen Tag für Radfahrer...
Ah! Beachte die geniale Logik der StVO (nochmal §39 (3)):Stellt sich die Frage, ob ein Zusatzschild ein Zusatzschild einschränken kann oder nur das eigentliche Verkehrsschild.
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. (...snip...)