Was wollen uns diese Schilder sagen?

as genau ist da das Problem aus wessen Sicht?
Da kommt man mit ca: 30Km/h aus einem Kreisverkehr die Rampe hoch ( nat. nicht auf dem Radweg) um dann nach Links abzubiegen.
Was da so an Überholvorgängen abläuft ist dann doch klar. Aus den 50m mit 50er Beschränkung werden dann schon mal 30m mit 70km/h und dann Vollgas.
Währe vielleicht etwas besser wenn die 50km/h für 100m gelten würde.
 
nicht ganz
Gemäß VwV StVo zu den §§39 bis 43:

48
Entfernungs- und Längenangaben sind auf- oder abzurunden. Anzugeben sind z. B. 60 m statt 63 m, 80 m statt 75 m, 250 m statt 268 m, 800 m statt 750 m, 1,2 km statt 1235 m.



bei 73 bzw. 75 m hätte ich zwar auf 70, und nicht auf 50 m abgerundet, aber naja... ;)

Aber es hat mich irgendwie hauptsächlich getriggert, dass dort das Gefahrenzeichen und ein Anordnungszeichen zusammen am selben Mast hängen, und dazwischen das Zusatzzeichen. Das hat nun etwas gedauert die Stelle zu finden (Rot):


Häufung von Verkehrszeichen

33
Weil die Bedeutung von Verkehrszeichen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit zweifelsfrei erfassbar sein muss, sind Häufungen von Verkehrszeichen zu vermeiden. Es ist daher stets vorrangig zu prüfen, auf welche vorgesehenen oder bereits vorhandenen Verkehrszeichen verzichtet werden kann.

34
Sind dennoch an einer Stelle oder kurz hintereinander mehrere Verkehrszeichen unvermeidlich, muss dafür gesorgt werden, dass die für den fließenden Verkehr wichtigen besonders auffallen. Kann dies nicht realisiert werden oder wird ein für den fließenden Verkehr bedeutsames Verkehrszeichen an der betreffenden Stelle nicht erwartet, ist jene Wirkung auf andere Weise zu erzielen (z. B. durch Übergröße oder gelbes Blinklicht).

35

Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über- oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden; bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann bei besonderem Bedarf abgewichen werden.


36
aa)
Gefahrzeichen stehen grundsätzlich allein (vgl. Nummer I zu § 40, Randnummer 1).

37
bb)
Mehr als zwei Vorschriftzeichen sollen an einem Pfosten nicht angebracht werden. Sind ausnahmsweise drei solcher Verkehrszeichen an einem Pfosten vereinigt, dann darf sich nur eins davon an den fließenden Verkehr wenden.

38
cc)
Vorschriftzeichen für den fließenden Verkehr dürfen in der Regel nur dann kombiniert werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und wenn sie die gleiche Strecke oder den gleichen Punkt betreffen.

39
dd)
Verkehrszeichen, durch die eine Wartepflicht angeordnet oder angekündigt wird, dürfen nur dann an einem Pfosten mit anderen Verkehrszeichen angebracht werden, wenn jene wichtigen Zeichen besonders auffallen.



Zu § 40 Gefahrzeichen

1
I.
Gefahrzeichen sind nach Maßgabe des § 45 Absatz 9 Satz 4 anzuordnen. Nur wenn sie als Warnung oder Aufforderung zur eigenverantwortlichen Anpassung des Fahrverhaltens nicht ausreichen, sollte stattdessen oder bei unabweisbarem Bedarf ergänzend mit Vorschriftzeichen (insbesondere Zeichen 274, 276) auf eine der Gefahrsituation angepasste Fahrweise hingewirkt werden; vgl. hierzu I zu den Zeichen 274, 276, 277 und 277.1.


Also ist das eigentlich möglich: Ich kann anordnen, dass dort infolge der Gefahrenstelle "Radverkehr" ein VZ hin muss, das ist sinnvoller Weise auch mit einer Entfernungsangabe (Zusatzzeichen) zu versehen. Wenn ich aber glaube, dass das nicht ausreicht, um das Verhalten des Verkehrs ausreichend zu beeinflussen, kann dort auch noch ein Vorschriftszeichen (zulässige Höchstgeschwindigkeit) hinzu.

Nun würde ich jedoch als unbescholtener Bürger davon ausgehen, dass die Tempo 50 infolge der Gefahrenstelle angeordnet sind, und demnach nach Passieren der Gefahrenstelle wieder aufgehoben sind. Wenn die Tempo 50 weiterhin gelten sollen, dann würde ich die entweder an einen eigenen Pfosten hängen, oder nach der Gefahrenstelle wiederholen. So, wie es dort vorhanden ist, empfinde ich das als höchst unbefriedigend. (Ich habe aber, ehrlicherweise, auch nichts gefunden, das besagt, dass die Tempo 50 nach der Gefahrenstelle automatisch aufgehoben sind. Ich würde es halt nur so nicht anordnen / planen wollen.)
 
?! Tempo 50 gilt dort, bis diese Anordnung wieder aufgehoben wird, nicht nur n Meter.
Stimmt schlichtweg nicht, dort ist eine Anordnung in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen. Die StVO sagt dazu in der lfd. Nr. 55 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
Das Entfernungszeichen existiert dort lediglich, weil die Gefahrenstelle weniger als 250 bzw. 150 m nach dem Schild folgt, es handelt sich auch nicht um eine Streckenangabe, da letztere mittels Zusatzzeichen 1001-30-X (X in diesem Fall 50) gekennzeichnet würde, nicht mit 1004-30-X.
 
Die bei den Ämtern Beschäftigten sind Dosentreiber, daraus erklärt sich die falsche Streckenangabe.
Das nehme ich jetzt persönlich, du darfst doch Dave (mein DF) nicht einfach so als "Dose" bezeichnen... o_O

Ich glaube eher, die falsche Streckenangabe erklärt sich eher daraus, dass es den meisten ziemlich wurscht ist, ob das nun 50, 70 oder 100 m sind. Und das 50 m Schild war halt angeordnet, dummerweise hatte keiner den Arbeitern vor Ort angezeigt, wo die 50 m zu Ende sind. :X3::ROFLMAO:

Oder noch besser: Das waren 2 Kolonnen (durchaus üblich). Die erste "wusste nicht", dass da ein 50-m-Schild dran kommt, und hat den Pfosten, ungefähr nach Plan dort hin gebaut, wo grad für das Fundament ausreichend Platz war, und die zweite hat dann erst im Nachgang die Schilder dran montiert, und wollte natürlich den Pfosten nicht wieder raus rupfen. :rolleyes:
 
Das nehme ich jetzt persönlich, du darfst doch Dave (mein DF) nicht einfach so als "Dose" bezeichnen... o_O

Ich glaube eher, die falsche Streckenangabe erklärt sich eher daraus, dass es den meisten ziemlich wurscht ist, ob das nun 50, 70 oder 100 m sind. Und das 50 m Schild war halt angeordnet, dummerweise hatte keiner den Arbeitern vor Ort angezeigt, wo die 50 m zu Ende sind. :X3::ROFLMAO:

Oder noch besser: Das waren 2 Kolonnen (durchaus üblich). Die erste "wusste nicht", dass da ein 50-m-Schild dran kommt, und hat den Pfosten, ungefähr nach Plan dort hin gebaut, wo grad für das Fundament ausreichend Platz war, und die zweite hat dann erst im Nachgang die Schilder dran montiert, und wollte natürlich den Pfosten nicht wieder raus rupfen. :rolleyes:
Wieso? VM-Fahrer SIND eingedoste Radfahrer. Und da der durchschnittliche VM-Pilot ohne Motor fährt, sprich seine Dose antreibt (und innen nicht mehr Platz als in ner Sardinendose ist) SIND VM-Fahrer die eigentlichen Dosentreiber.

Die anderen sind Dosenbediener.

[SCNR]
 
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