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welchen Sinn haben Verkehrs- u.ä. Schilder in Deutschland, wenn es in anderen Ländern auch mit einem Bruchteil der Schilder klappt?
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Du meinst, das Fahrzeug muss dem Piktogramm entsprechen, ansonsten gilt das Schild nicht?...jetzt haben die den Lastenrad-Umriss so schön auf den Asphalt gepinselt und ihr diskutiert drüber was ein Lastenrad ist?
Wird dann ein Fahrrad, dass kein Lastenfahrrad ist, nicht zum Transport von Gütern oder Personen verwendet? Ich wüsste nicht, was man sonst damit machen sollte.Ich finde nur "Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad".
Man muss wahrscheinlich "außer dem Fahrer" gedanklich ergänzen.Wird dann ein Fahrrad, dass kein Lastenfahrrad ist, nicht zum Transport von Gütern oder Personen verwendet?
Dann bleibt immer noch Transport von Gütern. Also beispielsweise wenn ich meine Einkäufe nach Hause transportieren.Man muss wahrscheinlich "außer dem Fahrer" gedanklich ergänzen.
Bei der Recherche nach der Definition bin ich auf (mögliche) Zusatzschilder gestoßen, die sehr genau in diesen Tread passen:
Anhang anzeigen 399119
Wenn ein Lastenrad ein spezielles Fahrrad ist, welchen Sinn haben dann diese Schilder?
Ich darf dort mit dem Lastenrad fahren (bzw. beim 3. nicht fahren), aber nicht (bzw. doch) mit einem
https://www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/lastenradverkehr.htmlDas Lastenrad ist eine umweltfreundliche Alternative für die Abwicklung bestimmter Wege mit entsprechenden Lasten. [...]
Lastenfahrräder sind Fahrräder im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Für Lastenfahrräder gelten die gleichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit wie für ein herkömmliches Fahrrad. Da Lastenfahrräder oft zur Beförderung schwererer Lasten oder mehrerer Kinder verwendet werden, sind sie oftmals mit einer elektrischen Tretunterstützung ausgestattet.
Genau das ist die Frage. Auf die unsere Sesselpup.... - äh - Politiker die Antwort natürlich schuldig bleiben.Da die StVO Definition von Lastenrad laut dem Artikel sehr allgemein ist.
Wird jedes normale Fahrrad mit Gepäckträger oder Kindersitz damit automatisch zum Lastenrad.
Keinen? Zumindest keinen sinnvollen Sinn.Wenn ein Lastenrad ein spezielles Fahrrad ist, welchen Sinn haben dann diese Schilder?
Also in der StVO findet sich das nicht (wäre am ehesten in § 39 zu finden, wo das Piktogramm erklärt wird ...), jedenfalls nicht in der deutschen, österreichische evtl. erwischt? (ohne da nachgeschaut zu haben, aber die definieren glaub mehr ...)Maße sind einfach zu finden:
Im Sinne der StVO gilt ein Lastenrad als Fahrrad, solange es als einspuriges Fahrzeug die zweieinhalb Meter Höhe und vier Meter Länge und als zweispuriges Rad die zwei Meter Breite nicht überschreitet.
Ohne Anhänger. Ein einzelner LKW darf auch max. 12 m lang sein, als Gespann sind bis 25 m erlaubt.Ich frage mich auch, ob die 4m Länge mit oder ohne Anhänger oder Auflieger oder beides gerechnet werden:
Die StVO definiert ein Fahrrad gar nicht, das findet sich lediglich in der StVZO. Und dort gelten dieselben Maße wie für alle anderen allgemeinen Fahrzeuge, d.h. maximal 2,55 m Breite - und damit sogar 5 cm mehr als für PKW(!) - während Länge und Höhe für Fahrräder gar nicht definiert ist, und selbst mit Anhänger dieselben Vorgaben wie für KFZ (4 m Höhe und maximal 12 m) gelten.Maße sind einfach zu finden:
Im Sinne der StVO gilt ein Lastenrad als Fahrrad, solange es als einspuriges Fahrzeug die zweieinhalb Meter Höhe und vier Meter Länge und als zweispuriges Rad die zwei Meter Breite nicht überschreitet. Gewichtsbeschränkug: keine. (also 40 t)
Also in der StVO findet sich das nicht
lediglich in der StVZO. Und dort gelten dieselben Maße wie für alle anderen allgemeinen Fahrzeuge, d.h. maximal 2,55 m Breite - und damit sogar 5 cm mehr als für PKW(!) - während Länge und Höhe für Fahrräder gar nicht definiert ist, und selbst mit Anhänger dieselben Vorgaben wie für KFZ (4 m Höhe und maximal 12 m) gelten.
Im Rahmen der Maschinenrichtlinie wurde deswegen schon geklagt. Daher müssen harmonisierte Normen (Gesetzescharakter) der Maschinenrichtlinie jetzt kostenlos zugänglich gemacht werden. (Zur Zeit per Einzelanträgen).Eigentlich ist das ein Unding: im Gesetz wird auf den "Stand der Technik" hingewiesen und den erfährt man nur gegen Zahlung eines (hier) vierstelligen Betrages.
Da Fahrräder zulassungsfreie Fahrzeuge sind, muss mich als Nutzer aber das was in irgendwelchen Regeln der Technik steht gar nicht interessieren. Ich kann mir jederzeit selbst ein Fahrrad bauen, das 3 Tonnen wiegt, und dann damit durch die Weltgeschichte gurken - wenn ich es gleich mehrspurig und mit um die zwei Meter Breite baue, kann ich damit auch überall auf der Fahrbahn herumgondeln (lustigerweise wäre das ein enormer Sicherheitsgewinn, weil ich auf einmal gegen die meisten PKW im Falle eines Unfalls gewinnen würde)...Leider sind da noch die untergesetzlichen Normen, die den aktuellen "Stand der Technik" definieren und die nur gegen viel Geld einzusehen sind:
seit 2020 gibt es die DIN 79010 „Fahrräder - Transport- und Lastenfahrrad - Anforderungen und Prüfverfahren für ein- und mehrspurige Fahrräder“, die beispielsweise das maximale Gesamtgewicht auf 250 kg beschränken.
Viel ärgerlicher ist eigentlich, dass direkte Vorschriften nicht frei einsehbar sind. Viel Spaß beim Herankommen an die aktuellen TA aus der StVZO, wenn Du Dir selbst einen Scheinwerfer bauen willst...Eigentlich ist das ein Unding: im Gesetz wird auf den "Stand der Technik" hingewiesen und den erfährt man nur gegen Zahlung eines (hier) vierstelligen Betrages.
Aber die Suche danach, was genau ein Lastenrad ist
Aber auch:Der Bund prüft eine Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder.
Der Bund überprüft die Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder
Nein, denn die Bügel sind nicht explizit für eine Fshrradart, ußer vielleicht, wenn Du zwei Bügel.Kann mein Lastenrad abgeschleppt werden, wenn ich hier weiter vorn an einem Bügel parke?
Im Prinzip ja, denn Du parkst behindernd.(Oder alternativ mein Liegerad, wenn es in der Lastenrad-Parkzone steht)
Kannst Dir hilfsweise die Föderrichtlinien für Lastenräder durchlesen.Genau das ist die Frage. Auf die unsere Sesselpup.... - äh - Politiker die Antwort natürlich schuldig bleiben.
Ich frage mich auch, ob die 4m Länge mit oder ohne Anhänger oder Auflieger oder beides gerechnet werden:
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