Was wollen uns diese Schilder sagen?

@Spulenfiepen, diese Beschilderung ist ja wirklich phänomenal, das ist die Traumstraße des Ostens, die Route 96 äh... B96. Wie man sieht, lässt das, was man da am Wegesrand so finden kann, bis heute die Herzen der Reisenden höher schlagen :sneaky:

Ich hab mich gestern gefragt, was diese (künftige) Baustellenbeschilderung, die ich sicherheitshalber von beiden Richtungen angeschaut und fotografiert habe, mir sagen soll:
IMG_20250222_125121.jpgIMG_20250222_124931.jpg

Einheitliches Erscheinungsbild von beiden Richtungen? Ist gelungen!

Gruß,
Martin
 
Hmm, okay, vielleicht will man damit Geisterradler ausschließen. Kurios, aber hat man schon mal gesehen.
Tatsächlich hab ich angesichts der örtlichen Gegebenheiten ein grobes Gefühl, was das werden könnte, aber "rechte Straßenseite", "linke Straßenseite" finde ich schon bisschen ulkig, wenn der Radverkehr bisher vor allem auf dem freigegeben Hochbordweg in der T30-Zone stattfindet. Aber wirklich skurril fand ich eigentlich, dass sie es nach beiden Richtungen geschafft haben, den selben Schreibfehler einzubauen - Respekt!

Gruß,
Martin
 
Und wenn er einen weg plättet beim Rangieren,ist dieser selbst schuld?
Klar, genau wie bei dem "Achtung Ausfahrt, langsam fahren" hier um die Ecke auf einem Geh- und Radweg mit Freigabe für Anlieger und Landwirtschaft (früher KFZ-Durchfahrtsverbot mit denselben Ausnahmen).
Man könnte auch einen Spiegel anbringen oder die Büsche so weit zurückschneiden, dass man beim Rausfahren was sieht, aber wozu wenn's so ein Schild auch tut?
 
Was meint ihr zu folgender Beschilderung HIER, ist dies als VZ254 (Verbot für Radverkehr) zu betrachten oder nur eine "Vorankündigung", die dann nicht umgesetzt wird? Man beachte auch die später folgende "Radweg" Beschilderung auf der linken Seite...
1740553644994.png 1740553662265.png

Die folgende Beschilderung sieht dann so aus:
1740553711150.png1740553762141.png
Erst an der folgenden Ampel muß man den Radweg links von der Autobahn nehmen.
1740562154399.png
Und seit dem Umbau der Kreuzung kommt man auch nicht mehr auf der Fahrbahn geradeaus auf die Autobahn. Aus meiner Sicht ist der Vorwegweiser einfach nur dämlich/falsch und spätestens seit dem Umbau der folgenden Kreuzung obsolet.
 

Richtlinien für die wegweisende Beschilderung (RWB 2000)

1.1 Allgemeine Anforderungen an die Wegweisung

(1) Die wegweisende Beschilderung ist eine systematische Anordnung von Richtzeichen nach § 42 StVO mit Informationen für die geografische Orientierung im Straßennetz. Sie dient im wesentlichen:

  • der richtigen Wegfindung zu einem Ziel,
  • der Ortsbestimmung und
  • der Verteilung des Verkehrs im Straßennetz und innerhalb von Teilnetzen.
(2) Die Wegweisung hat eine besondere Bedeutung für die Verkehrssicherheit; sie muß dem Verkehrsteilnehmer einen frühzeitigen Hinweis für seine zu treffenden Fahrentscheidungen geben, so daß verkehrsgefährdende Fahrmanöver wie abrupte Fahrstreifenwechsel oder starkes Bremsen unterbleiben.

Die Wegweisung muß
  • begreifbar und leicht verständlich sein; den Anforderungen im internationalen Verkehr entsprechen;
  • eindeutig sein und einen sicheren und flüssigen Verkehrsablauf gewährleisten;
  • ausreichend erkennbar und lesbar sein; im fließenden Verkehr bei den vorherrschenden Geschwindigkeiten schnell erfaßt und verstanden werden;
  • mit der Fahrbahnmarkierung im Einklang stehen; die von ihr ausgehenden Fahrtempfehlungen dürfen den mit den Zeichen der Fahrbahnmarkierung verbundenen Geboten und Verboten nicht widersprechen.
Die Informationen sind auf die wesentlichen Inhalte zu beschränken.

5.2.1 Grundfarben

  • Ausschließlich innerörtliche Zielangaben bedeuten eine weiße Grundfarbe.

5.8 Verkehrszeichen in Wegweisern

(1) Verkehrszeichen, auf die ein Hinweis zwingend erforderlich ist, können als verkleinerte Wiedergabe in den Schildern nach Zeichen 434, 438 und 439 StVO dargestellt werden (vgl. Kapitel 6.2 (2), 6.3 (2), 6.4 (2), 7.3 (3)). Die Anzahl ist in eine Richtung auf ein Zeichen und im ganzen Schild auf zwei Zeichen beschränkt. Bei Bedarf von mehr als zwei Zeichen müssen separate Schilder aufgestellt werden. Zusätze anderer Art sind nicht zulässig.
Oben mal einige relevante Auszüge aus der RWB. Also dem Grunde nach haben wir hier einen Wegweiser, der dich als Radfahrenden darauf hinweist, dass du nach der Abzweigung Sandkamp nichts mehr auf der Straße (ich schreibe bewusst Straße) nach Weyhausen verloren hast, da dort ein Radfahrverbot bestehen soll. Das Ding ist ein (Vor-)Wegweiser. Nicht mehr. Unter 1.1.(2) sieht man, wozu er dient. Das dort abgebildete Radfahrverbotszeichen hat für sich genommen keine Aussagekraft, kann also nicht geahndet werden.

Weiterhin zeigt dieser Vorwegweiser ganz klar 2 "Straßen", die parallel verlaufen an. Diese sind kurz vor der Abzweigung Sandkamp mittels einer Abbiegung nach links verbunden. Daraus lässt sich ableiten, dass die "Straße" links von der Hauptstraße der K115 abgekoppelt ist, und diese keine bauliche Einheit (also einen Straßenbegleitenden Radweg) darstellt. Oder nicht? Also egal was uns der Künstler hiermit sagen wollte, 1.1.(2) "Die Wegweisung muß begreifbar und leicht verständlich sein;..."
Ist nach meinem Verständnis nicht erfüllt.

Und da auch kein VZ 254 kommt, das ohnehin alles "nur" 50 km/h ist und der linksseitige Gehweg nicht für Radfahrer geeignet (wenn auch für diese "freigegeben" ist), würde ich dort ganz geflissentlich auf der Fahrbahn fahren. :)

Und wenn du ganz viel Lust und Zeit hast, kannst du ja mal den Straßenbaulastträger (Kreis) freundlich darauf hinweisen, dass das Schild Mumpiz ist. ;)
 
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