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Wozu äußern sich Gesetze und Verordnungen schon deutlich?
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Tja, da musst du das Oberlandesgericht Hamm fragen. Das hat dazu Urteile gefällt, die seither von anderen Gerichten als Referenz genutzt werden.Wie ist denn
Definiert?
Ich z.B. kenne nicht mal alle Straßen unserer Stadt!
Im Text steht, daß dem Autofahrer nachgewiesen wurde, daß er häufiger die Strecke so gefahren ist, daß er das Tempolimit kenne mußte.Wie ist denn
"Ortkundiger"
Definiert?
Autofahrer nachgewiesen wurde
Wir sind in Deutschland, dem Land, in dem die (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung fast schon zur Basisabsicherung gehört.so kann man Gerichte natürlich auch beschäftigen
Wieso? In der StVO steht genau dies. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss durch ein Aufhebungsschild oder ein Ortsschild beendet werden, sonst gilt sie weiterhin. Die Gerichtsurteile spiegeln lediglich den Umstand wider, dass ortsfremde Autofahrer eine Begrenzung ggf. nicht kennen können, weil sie kein entsprechendes Schild passiert haben. Das ändert aber nix an der Kernaussage in der StVO. Im Gegenteil, sie wird dadurch bestärkt, denn die Urteile sagen ja auch, dass ein ortskundiger Autofahrer sich auch ohne passiertes Schild an Begrenzungen halten muss.Und die Behauptung, die StVO würde sich deutlich dazu äußern, ist damit wohl widerlegt.
Da hast du mich falsch verstanden das war vielmehr ungläubiges staunen über die Logik der Juristen als Kritik an einer AussageUrteile gelesen? Ja,
Wo???In der StVO steht genau dies.
Der letzte Satz ist entscheidend, denn er besagt: Ohne Zeichen 278 bis 282 und ohne die zuvor gegebenen Umstände ist das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung NICHT gegeben.
55 Erläuterung
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
Nein, er muss sie schon irgendwann gesehen haben, indem er den Abschnitt mit Limit-Schild auch regelmäßig befährt (oder zu Fuß vorbei läuft oder radelt ...), sonst hat er auf dem Abschnitt mit Schild ja keine Ortskunde ...Ja, auch ohne sie jemals gesehen zu haben
Nicht unbedingt. Er muss nur wissen, dass er in dem Gebiet ist. Gilt z.B. bzgl. innerorts oder bei Tempo-30-Zonen, insbesondere innerorts versucht sich (soweit mir bekannt) keiner rauszureden er hätte es nicht gewußt, weil er an keinem Schild vorbei kam...Nein, er muss sie schon irgendwann gesehen haben
Danke, genau das hatte ich gesucht!Ohne Zeichen 278 bis 282 und ohne die zuvor gegebenen Umstände ist das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung NICHT gegeben.
hat gefehlt.Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
Vielleicht sollte man die Bedeutung des Schildes nochmal genauer anschauen. Das gibt lediglich den Verwaltungsakt zur Kenntnis.Da hast du mich falsch verstanden das war vielmehr ungläubiges staunen über die Logik der Juristen als Kritik an einer Aussage
Jain, formal ja, inhaltlich stand der entsprechende Text nebst den Bildern direkt in §41. Er gilt laut meiner alten Durckausgabe der StVO seit spätestens dem 27.12.1993 (an dem Tag trat die dort 1994 abgedruckte Fassung in Kraft).(Habe ich das richtig verstanden, daß es die Anlage 2 erst seit 2009 gibt?)
Ich hoffe doch, dass nur für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer relevanten Schilder als bekannt vorausgesetzt werden. Ich merke mir doch nicht, wo an einer Landstraße Schilder mit Überholverbot oder 70 stehen, wenn ich da entlang radel. Und als Fußgänger interessieren mich die allermeisten Schilder überhaupt nicht - und müssen sie auch nicht.oder zu Fuß vorbei läuft oder radelt
Jain, formal ja, inhaltlich stand der entsprechende Text nebst den Bildern direkt in §41. Er gilt laut meiner alten Durckausgabe der StVO seit spätestens dem 27.12.1993 (an dem Tag trat die dort 1994 abgedruckte Fassung in Kraft).(Habe ich das richtig verstanden, daß es die Anlage 2 erst seit 2009 gibt?)
ohne den Hinweis auf die Zeichen 278 bis 282, richtig?Der entsprechende Text
ohne den Hinweis auf die Zeichen 278 bis 282, richtig?Der entsprechende Text