Massiv gefährdendes und grob StVO-widriges Fahrverhalten des Fahrers eines FES-Schadstoffmobiles heute in Rödermark
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde es sehr gut dass die FES mit Ihren Schadstoffsammelmobilen in die Gemeinden des Umlandes fährt und dort Sonderabfälle annimmt.
Diesen Service habe ich auch selbst schon genutzt.
Noch viel besser wäre meine Meinung über die FES aber wenn deren Mitarbeiter im Strassenverkehr nicht das Leben anderer Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig massiv gefährden würden.
Heute befuhr ich zwischen 17.35 und 17.40 Uhr mit dem Fahrrad die B459 (Hauptstrasse) in Rödermark-Waldacker in Richtung Norden, sprich Richtung Frankfurt.
Als ich auf Höhe der Fussgängerampel kurz vor der Jägerstrasse war überholte mich ein relativ grosser LKW mit geschätzt einem knappen halben Meter Seitenabstand zu meinem Lenker.
Während dieser Zeit herrschte auf der Gegenfahrbahn dichter PKW-Verkehr, so dass er beim überholen die Gegenfahrbahn nicht nutzen konnte.
Leider konnte ich nicht lange das Kennzeichen suchen und lesen, da ich zu sehr mit dem Versuch zu überleben beschäftigt war.
Allerdings ist das in meinen Augen ansprechende „Dekor“ der Aufbauten dieser Schadstoffmobile der FES ja kaum zu übersehen – angelehnt an Cartoons oder Graffiti.
Das nächste darauffolgende Fahrzeug war ebenfalls ein grösserer LKW aus der Flotte der FES-Schadstoffsammelmobile.
Dessen Fahrer hielt sich ganz im Gegensatz zum oben genannten allerdings an die StVO.
Für Sie sollte es allerdings möglich sein die Fahrzeuge und Fahrer zu ermitteln – ich gehe davon aus dass es Dienstpläne für diese Mitarbeiter bzw. Arbeiten und Fahrzeuge gibt.
Nachdem heute, am 25.11.2020, ein Sammeltermin für Schadstoffe in 63322 Rödermark-Messenhausen in der Dietzenbacher Strasse von 16.30-17.30 Uhr stattfand, würde ich sagen dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist dass es sich bei den oben genannten Fahrzeugen um jene handelt die diesen Termin bedient haben.
Ich weis nicht ob der betreffende Mitarbeiter eine Fahrerlaubnis besitzt – auf jeden Fall kennt er offenbar die StVO nicht, oder er ignoriert sie sehr, sehr, sehr grosszügig:
Auszug aus StVO §5 „Überholen“:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
- bei unklarer Verkehrslage oder
- wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen.
Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Quelle:
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-ueberholen
Nur am Rande:
Das Fahrrad das ich zu besagtem Zeitpunkt fuhr ist ca. 2 Jahre alt und recht hochwertig, es verfügt über alle vorgeschriebenen Reflektoren und gleich zwei hochwertige ordnungsgemäss montierte StVZO-konforme Rückleuchten des Herstellers Busch und Müller.
Ich trug zu diesem Zeitpunkt eine komplett neongelbe Softshell-Warnjacke mit zahlreichen Reflexstreifen auf Armen und Rücken – nichts davon war durch einen Rucksack oder ähnliches verdeckt – und direkt über den Schuhen trug ich beidseitig reflektierende Schnappbänder um die Hosenbeine.
Sollte sich der Fahrer darauf berufen dass er mich übersehen hat, so sollte er wirklich ganz dringend aus gesundheitlichen Gründen den Führerschein abgeben, denn dann übersieht er wohl sehr vieles.
Da ich den Vorgang selbst so unglaublich fand bin ich zu späterer Stunde bei weniger Verkehr noch einmal an besagte Stelle gefahren und habe nachgemessen:
Die Fahrbahn ist an dieser Stelle ca. 3,75 m breit – von Mitte Mittelstreifen bis zum Bordstein, inklusive der Entwässerungsrinne, diese ist allein über 30 cm breit.
Der Lenker meines Fahrrades ist ca. 70 cm breit.
Da es wohl kaum zuzumuten ist dass ich in der Entwässerungsrinne oder auf dem Übergang zwischen gepflasterter Rinne und asphaltierter Fahrbahn fahre, kann man wohl sagen dass ich mindestens 1 m ab Bordstein zum Fahren benötige.
Ein KFZ-Fahrer muss – siehe oben – mindestens (!) 1,5 m Abstand beim überholen halten, macht schon 2,5 m ab Randstein.
Nachdem ich selbst Inhaber einer Fahrerlaubnis Klasse 2 bin schätze ich dass der LKW ohne Aussenspiegel vermutlich 2,5 m breit war – zumindest aber nicht deutlich schmäler.
Sprich der Platzbedarf des LKW (ohne Aussenspiegel) beim überholen wären ca. 5 m bis zum Randstein gewesen, die Fahrbahn ist aber nur 3,75 m breit.
Also hätte der Fahrer des LKW mindestens 1,25 m auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen um mich StVO-konform überholen zu können.
Gehen wir auch dort von 3,75 m Fahrbahnbreite bis Randstein aus (da die Strasse vor wenigen Jahren erst grundsaniert wurde gehe ich auch davon aus) wären dem Gegenverkehr noch ca. 2,5 m geblieben – inklusive Entwässerungsrinne.
Da die PKW im Gegenverkehr bei voller Fahrt ganz sicher nicht bis in die Entwässerungsrinne nach rechts gefahren sind und ein Grossteil der PKW heute mit Aussenspiegeln breiter als 2 m sind – viele auch ohne – können wir wohl davon ausgehen dass ich mit meinem oben geschätzten Seitenabstand beim überholen richtig liege.
Das bestätigt auch meine Wahrnehmung dass der LKW nicht oder nur marginal über die Mittellinie auf die Gegenfahrbahn fuhr.
Da ich jedes Jahr einige tausend Kilometer Fahrrad fahre bin ich schon einiges gewohnt an Gefährdungen und massiven Verstössen von KFZ-Fahrern gegen die StVO.
Aber so stark wie heute werde ich zum Glück nur äusserst selten gefährdet.
Wenn Sie eine Zeitung lesen oder anderweitig regelmässig Nachrichten verfolgen können Sie sich vielleicht vorstellen wie Unfälle zwischen LKW und Radfahrern oft ausgehen… und das passiert leider nicht gerade selten.
Bei 1 m Seitenabstand beim Überholen würde ich nicht so viel Aufhebens machen – ich sage immer wenn ich dafür jedes Mal 10 Euro bekommen würde bräuchte ich gar nicht mehr arbeiten gehen… aber in diesem Fall war der Abstand definitiv erheblich geringer.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn Sie eine entsprechende Schulung Ihrer Fahrer – ganz speziell und besonders dringend dieses Fahrers – veranlassen könnten.
Schon aus Datenschutzgründen erwarte ich übrigens nicht dass Sie mir Details zum Fahrer mitteilen oder ähnliches.
Ich möchte Sie aber doch bitten mir eine angemessene Rückmeldung auf diese Nachricht zukommen zu lassen.
Nachdem einer Ihrer Mitarbeiter mich heute fast getötet hätte wäre ich Ihnen zumindest dafür sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver XXX