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Heute Morgen wurde ich gerade noch Zeuge, wie ein Mercedes, der auf freie Fahrt zum Einbiegen wartete, quer über den Radweg stand und einen Radfahrer dazu zwang, um die Mercedes-Motorhaube herum auf die Fahrbahn auszuweichen.
Es ist meines Wissens völlig legal, zunächst zu schauen, ob ein Radfahrer kommt, und wenn dem nicht so ist, an die Sichtlinie vorzuziehen und den Radweg so lange zu blockieren, bis man fahren kann. Auch das spricht ganz klar gegen innerörtliche, bauliche Radwege, insbesondere in Kombination mit Buschwerk oder Parkstreifen..