Kinderwagen?Da es keine 2-Richtungs-Wege sind ist das de jure auszuschließen und daher leider kein brauchbares Argument im aktuellen Fall.
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Kinderwagen?Da es keine 2-Richtungs-Wege sind ist das de jure auszuschließen und daher leider kein brauchbares Argument im aktuellen Fall.
hast du im Adfc nen Rechtsschutz? Aber frag da auf jeden Fall mal, ob und in welcher Form sie dich unterstützen.Ja, das hilft hoffentlich auch die Mitgliedschaft im ADFC reichen
Rechtsschutz ist mit drin. Aber ich frage vorher noch einmal nach wie viel.hast du im Adfc nen Rechtsschutz? Aber frag da auf jeden Fall mal, ob und in welcher Form sie dich unterstützen.
Kleiner Tipp: Ausdrücklich verlangen sich auszuweisen. Machen solche Kandidaten in der Regel natürlich nicht (rechtswidrig), lassen dann aber meistens von einem ab. Bürger, die sich wehren bedeuten in der Regel Stress und Ärger.Wir lassen die Verwaltungsvorschrift nicht gelten" ist ja mal eine Interessante Reaktion der Beamten. So offen kommunizieren sie ihre Willkür ja nur selten. Ich glaube nicht, dass die sich das einfach so aussuchen können.
Stehen Verwarngelder oder Drohungen im Raum? Hast du bereits etwas schriftliches gegen das du vor gehen kannst? Falls nicht kannst du gegen die Schikane der Polizisten leider nicht viel unternehmen. Aber dann musst du es vielleicht auch nicht weil sie ja schon Verwarngelder o.ä. verhängt hätten wenn sie sich sicher wären mit ihrem Standpunkt.
Ich habe auch gehört das Beschwerden jeder Art einer Beförderung im Wege stehen können. Daran haben die meisten, vor allem die jüngeren überengagierten natürlich kein Interesse.Kleiner Tipp: Ausdrücklich verlangen sich auszuweisen. Machen solche Kandidaten in der Regel natürlich nicht (rechtswidrig), lassen dann aber meistens von einem ab. Bürger, die sich wehren bedeuten in der Regel Stress und Ärger.
Den Tipp gab mir vor einigen Jahren mal ein Polizist, der gegenüber der Wohnstätte, in der ich damals gearbeitet hatte, wohnte.
Bei Häufung wird da mal ein Auge drauf geworfen, wenn es ein Diszi gibt auch. Ansonsten spielt das keine Rolle, außer dass die entsprechenden Beamten eine Stellungnahme schreiben müssen - primär ist es also nur nervig.Ich habe auch gehört das Beschwerden jeder Art einer Beförderung im Wege stehen können. Daran haben die meisten, vor allem die jüngeren überengagierten natürlich kein Interesse.
Aber ob das wirklich so ist weiß ich nicht.
Ob es sich um eine Bundesstraße handelt oder nicht spielt gar keine Rolle. Nicht mal im Ansatz. Keine Ahnung warum sich auf allen Seiten ständig auf die Baulast versteift wird, wer die Straße baut und unterhält ist hinsichtlich der zu fahrenden Geschwindigkeit komplett unerheblich (zumal ausgerechnet auf Bundesstraßen die tatsächliche Baulast je nach Landesgesetzen wild hin- und hergeschoben wird, und sich der Bund der Baulast der Nebengewerke im Rahmen von Ortsdurchfahrten generell entledigt hat).Nein. Auf der Bundesstraße darf "selbst unter den günstigsten Bedingungen nicht schneller als 100 gefahren werden". Das ist ne andere Aussage als "erlaubt". Dieser Zahl gehen voran die Verweise auf Sichtgeschwindigkeit, Fahrzeugzustand, Besondere Rücksichtnahme auf SChwächere usw.
Mach ggf. Bilder/Film davon. Es gibt mehrere Gerichtsurteile, die folgendes Bestätigen:geteilten Radweg für beide Seiten. Aber beide Seiten sind in keinem guten Zustand. Vor allem wenn die Eicheln gerade alle vom Baum runter fallen. Und an den Bushaltestellen ist der Weg dann noch mal schmaler.

Da wo?steht hier ein
Bei Häufung wird da mal ein Auge drauf geworfen, wenn es ein Diszi gibt auch. Ansonsten spielt das keine Rolle, außer dass die entsprechenden Beamten eine Stellungnahme schreiben müssen - primär ist es also nur nervig.
Mit etwas Glück hat sich der Beamte also schon in der Vergangenheit entsprechend verhalten, sodass der disziplinarische Vorgesetzte mal etwas deutlicher wird.
In der Regel passiert nichts bzw muss schon viel passieren bis es Konsequenzen gibt.Ich habe auch gehört das Beschwerden jeder Art einer Beförderung im Wege stehen können. Daran haben die meisten, vor allem die jüngeren überengagierten natürlich kein Interesse.
Aber ob das wirklich so ist weiß ich nicht.
das ist n anderes Thema. Mir geht es um das Wording der angeblich erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Der Paragraph 3 STVO schreibt als ERSTES die Wahl der Geschwindigkeit so vor, dass unter Beachtung von Fzg-Zustand, Fahrer-Fähigkeiten, Witterung usw. Das Fahrzeug sicher beherrscht wird (insb. Sichtfahrgebot). An zweiter Stelle steht dann die besondere Vorsicht ggü. Schwächeren und an DRITTER erst "Selbst unter günstigsten Umständen beträgt diese Geschwindigkeit nicht mehr als XY" (Für XY die jeweils auf den verschiedenen Streckentypen INnerorts / außerorts erlaubten Zahlen einsetzen).Ob es sich um eine Bundesstraße handelt oder nicht spielt gar keine Rolle. Nicht mal im Ansatz. Keine Ahnung warum sich auf allen Seiten ständig auf die Baulast versteift wird, wer die Straße baut und unterhält ist hinsichtlich der zu fahrenden Geschwindigkeit komplett unerheblich (zumal ausgerechnet auf Bundesstraßen die tatsächliche Baulast je nach Landesgesetzen wild hin- und hergeschoben wird, und sich der Bund der Baulast der Nebengewerke im Rahmen von Ortsdurchfahrten generell entledigt hat).
Relevant ist der Ausbauzustand, d.h. ob baulich getrennte Richtungsfahrbahnen vorliegen. Dann ist die Straße nämlich „autobahnähnlich“ ausgebaut, und es gilt erstmal gar kein Tempolimit, wenn nicht anders angeordnet. Beispiel: Landesstraße, autobahnähnlich ausgebaut, angeordnete Höchstgeschwindigkeit 120 km/h. Aus Gründen der Sicherheit ist das meist auch als Kraftfahrstraße angeordnet, d.h. sie darf ausschließlich von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden, zwangsläufige Voraussetzung ist das aber nicht.
P.S.: Als Kreis- oder gar Gemeindestraße wird man solche autobahnähnlichen Straßen eher nicht finden, weil auf diesen Ebenen schlichtweg die Gelder für solche dystopischen Protzbauten nicht existieren. Ausgerechnet hier im Osten ist das als Landesstraße noch relativ verbreitet, weil man große Teile des Geldes das nach der Wende dort plötzlich zur Verfügung stand natürlich in den Autoverkehr geballert hat (darum sehen hier auch meist die Straßen innerorts schlimmer aus als im Westen, während außerorts viele Landesstraßen mit feinstkörnigem Gussasphalt in Autobahnqualität gedeckt sind). Im Westen kann sich das meist nur der Bund leisten seine Straßen so auszubauen, weil niemand sonst jährlich 12 Milliarden verpulvern kann.
Solche Fahrer denken leider oft anders, nämlich "wie kann der durchfahren obwohl er doch sieht, dass ich hier wende?"Wie kann man einfach wieder auf die Fahrbahn ziehen, ohne zu schauen ob was kommt, obwohl man wenige Sekunden vorher gesehen hat, dass da Fahrzeuge sind?!
Darf ich Dir unser süßes kleines Kreissträßchen vorstellen?P.S.: Als Kreis- oder gar Gemeindestraße wird man solche autobahnähnlichen Straßen eher nicht finden,
Richtig, das sind so die wenigen Ausnahmen, die man dahingehend findet - in der Regel auch nur in Kreisfreien Städten (wo es keine Unterscheidung zwischen Kreis- und Gemeindestraßen gibt) oder in den Stadtstaaten. Meistens auch nur im Rahmen irgendwelcher Förderprogramme möglich, oder wenn das als ganz besonderes Wahlversprechen im Raum hing.
Ich verstehe nicht, warum die Leute immer in den Gegenverkehr ausweichen. Die Relativgeschwindigkeit ist erheblich höher! Und deshalb tödlicher.Ich konnte gerade so auf die Gegenfahrbahn, die zum Glück leer war, ausweichen.
Ja und? Dann merkt er wenigstens mal, daß er Scheiß gemacht hat. Den Rest regelt die Versicherung.Sonst hätte es gekracht.