Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Wir lassen die Verwaltungsvorschrift nicht gelten" ist ja mal eine Interessante Reaktion der Beamten. So offen kommunizieren sie ihre Willkür ja nur selten. Ich glaube nicht, dass die sich das einfach so aussuchen können.

Stehen Verwarngelder oder Drohungen im Raum? Hast du bereits etwas schriftliches gegen das du vor gehen kannst? Falls nicht kannst du gegen die Schikane der Polizisten leider nicht viel unternehmen. Aber dann musst du es vielleicht auch nicht weil sie ja schon Verwarngelder o.ä. verhängt hätten wenn sie sich sicher wären mit ihrem Standpunkt.
Kleiner Tipp: Ausdrücklich verlangen sich auszuweisen. Machen solche Kandidaten in der Regel natürlich nicht (rechtswidrig), lassen dann aber meistens von einem ab. Bürger, die sich wehren bedeuten in der Regel Stress und Ärger.
Den Tipp gab mir vor einigen Jahren mal ein Polizist, der gegenüber der Wohnstätte, in der ich damals gearbeitet hatte, wohnte.
 
Kleiner Tipp: Ausdrücklich verlangen sich auszuweisen. Machen solche Kandidaten in der Regel natürlich nicht (rechtswidrig), lassen dann aber meistens von einem ab. Bürger, die sich wehren bedeuten in der Regel Stress und Ärger.
Den Tipp gab mir vor einigen Jahren mal ein Polizist, der gegenüber der Wohnstätte, in der ich damals gearbeitet hatte, wohnte.
Ich habe auch gehört das Beschwerden jeder Art einer Beförderung im Wege stehen können. Daran haben die meisten, vor allem die jüngeren überengagierten natürlich kein Interesse.
Aber ob das wirklich so ist weiß ich nicht.
 
Ich habe auch gehört das Beschwerden jeder Art einer Beförderung im Wege stehen können. Daran haben die meisten, vor allem die jüngeren überengagierten natürlich kein Interesse.
Aber ob das wirklich so ist weiß ich nicht.
Bei Häufung wird da mal ein Auge drauf geworfen, wenn es ein Diszi gibt auch. Ansonsten spielt das keine Rolle, außer dass die entsprechenden Beamten eine Stellungnahme schreiben müssen - primär ist es also nur nervig.
Mit etwas Glück hat sich der Beamte also schon in der Vergangenheit entsprechend verhalten, sodass der disziplinarische Vorgesetzte mal etwas deutlicher wird.
 
Nein. Auf der Bundesstraße darf "selbst unter den günstigsten Bedingungen nicht schneller als 100 gefahren werden". Das ist ne andere Aussage als "erlaubt". Dieser Zahl gehen voran die Verweise auf Sichtgeschwindigkeit, Fahrzeugzustand, Besondere Rücksichtnahme auf SChwächere usw.
Ob es sich um eine Bundesstraße handelt oder nicht spielt gar keine Rolle. Nicht mal im Ansatz. Keine Ahnung warum sich auf allen Seiten ständig auf die Baulast versteift wird, wer die Straße baut und unterhält ist hinsichtlich der zu fahrenden Geschwindigkeit komplett unerheblich (zumal ausgerechnet auf Bundesstraßen die tatsächliche Baulast je nach Landesgesetzen wild hin- und hergeschoben wird, und sich der Bund der Baulast der Nebengewerke im Rahmen von Ortsdurchfahrten generell entledigt hat).

Relevant ist der Ausbauzustand, d.h. ob baulich getrennte Richtungsfahrbahnen vorliegen. Dann ist die Straße nämlich „autobahnähnlich“ ausgebaut, und es gilt erstmal gar kein Tempolimit, wenn nicht anders angeordnet. Beispiel: Landesstraße, autobahnähnlich ausgebaut, angeordnete Höchstgeschwindigkeit 120 km/h. Aus Gründen der Sicherheit ist das meist auch als Kraftfahrstraße angeordnet, d.h. sie darf ausschließlich von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden, zwangsläufige Voraussetzung ist das aber nicht.

P.S.: Als Kreis- oder gar Gemeindestraße wird man solche autobahnähnlichen Straßen eher nicht finden, weil auf diesen Ebenen schlichtweg die Gelder für solche dystopischen Protzbauten nicht existieren. Ausgerechnet hier im Osten ist das als Landesstraße noch relativ verbreitet, weil man große Teile des Geldes das nach der Wende dort plötzlich zur Verfügung stand natürlich in den Autoverkehr geballert hat (darum sehen hier auch meist die Straßen innerorts schlimmer aus als im Westen, während außerorts viele Landesstraßen mit feinstkörnigem Gussasphalt in Autobahnqualität gedeckt sind). Im Westen kann sich das meist nur der Bund leisten seine Straßen so auszubauen, weil niemand sonst jährlich 12 Milliarden verpulvern kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
geteilten Radweg für beide Seiten. Aber beide Seiten sind in keinem guten Zustand. Vor allem wenn die Eicheln gerade alle vom Baum runter fallen. Und an den Bushaltestellen ist der Weg dann noch mal schmaler.
Mach ggf. Bilder/Film davon. Es gibt mehrere Gerichtsurteile, die folgendes Bestätigen:
- Nichtbenutzung des Radwegs, wenn der Radweg nicht geeignet ist (schlechter Zustand, Unfallgefahr weil nicht geräumt, etc)
- kurzfristige Verengungen sind hinzunehmen
- Anmerkung: Radwege sind für Ups gebaut, nicht für VM . Grund für die Nichtbenutzung können praktisch nur Sicherheitsbedenken sein aufgrund baulicher Zustand bzw Ausführung/ Verschmutzung.

Die Anordnung den Radweg zu benutzen ggf. mit Ort (GPS daten und Datum vermerken). Die Anordnung der Polizei gilt immer nur für den aktuellen Streckenabschnitt. Wenn man nach 200m zu einer anderen Einschätzung zur sicheren Radwegbenutzung kommt, darf man wieder auf die Straße. Natürlich sind absichtlich gemachte Ton und Bildaufnahmen nicht zulässig von solchen Kontrollen .... und du bist leider auch nicht tollpatschig :cool:.

Buch "Recht für Radfahrer" (wenn auch inzwischen ein wenig älter), Verkehrsrecht-Seiten im Netz und Abdeckung einer Rad/Verkehrsrechtspflicht über zB VCD/ADFC ist empfehlenswert.

Es gibt dazu zahlreiche Fäden, die das sehr genau erklärten (@Christoph S verwies auf einen), inwiefern Straße fahren erlaubt sein könnte.
 
Gestern Abend mal etwas (naja nicht wirklich) kurioses als Fussgänger.
Auf dem Weg vom Sport zum Autoparkplatz steht hier
Auto WK.JPG

ein Auto auf der Fahrbahn. Der Fahrer sieht mich und fährt vor und bleibt so auf dem Gehweg stehen, dass dieser komplett blockiert ist. Ich muss also auf die Fahrbahn ausweichen. Auf mein recht deutliches Kopfschütteln hin geht die Scheibe runter und es genervtes "WAS?!" dringt aus dem Inneren. Ich dreh mich um und erkläre ihm, dass er den gesamtem Gehweg blockiert und ich auf die Fahrbahn musste, obwohl er mich gesehen hat. Das kostet, wenn ich mich recht erinnere €70 und gibt wegen der Behinderung auch noch einen Punkt.
Reaktion: "Wenn ich hier auf der Fahrbahn stehen bleibe, behindere ich ja den ganzen Verkehr!"
Ich: "Fussgänger sind auch Verkehr und 50 Meter weiter ist ein grosser Parkplatz."
Er: "Ich will ja nur kurz schauen, wann das Restaurant (auf der anderen Strassenseite) öffnet."
Ich: " Dann können sie ja auch auf der Fahrbahn stehen. Andere Autofahrer haben da bestimmt Verständnis! Ist ja nur kurz."
Reaktion: Er steigt aus und lässt mich stehen. Da ich mein Handy nicht dabei hatte, habe ich mich dann auch verabschiedet.
Ich fand das ein perfektes Beispiel für autozentriertes Denken neh, aber mir fällt gerade kein passendes Wort ein... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Häufung wird da mal ein Auge drauf geworfen, wenn es ein Diszi gibt auch. Ansonsten spielt das keine Rolle, außer dass die entsprechenden Beamten eine Stellungnahme schreiben müssen - primär ist es also nur nervig.
Mit etwas Glück hat sich der Beamte also schon in der Vergangenheit entsprechend verhalten, sodass der disziplinarische Vorgesetzte mal etwas deutlicher wird.
Ich habe auch gehört das Beschwerden jeder Art einer Beförderung im Wege stehen können. Daran haben die meisten, vor allem die jüngeren überengagierten natürlich kein Interesse.
Aber ob das wirklich so ist weiß ich nicht.
In der Regel passiert nichts bzw muss schon viel passieren bis es Konsequenzen gibt.
Einerseits werden mit Sicherheit auch ungerechtfertigte Beschwerden eintreffen, andererseits, und so ist es bei der Polizei halt auch regelmäßig, hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.
 
Ob es sich um eine Bundesstraße handelt oder nicht spielt gar keine Rolle. Nicht mal im Ansatz. Keine Ahnung warum sich auf allen Seiten ständig auf die Baulast versteift wird, wer die Straße baut und unterhält ist hinsichtlich der zu fahrenden Geschwindigkeit komplett unerheblich (zumal ausgerechnet auf Bundesstraßen die tatsächliche Baulast je nach Landesgesetzen wild hin- und hergeschoben wird, und sich der Bund der Baulast der Nebengewerke im Rahmen von Ortsdurchfahrten generell entledigt hat).

Relevant ist der Ausbauzustand, d.h. ob baulich getrennte Richtungsfahrbahnen vorliegen. Dann ist die Straße nämlich „autobahnähnlich“ ausgebaut, und es gilt erstmal gar kein Tempolimit, wenn nicht anders angeordnet. Beispiel: Landesstraße, autobahnähnlich ausgebaut, angeordnete Höchstgeschwindigkeit 120 km/h. Aus Gründen der Sicherheit ist das meist auch als Kraftfahrstraße angeordnet, d.h. sie darf ausschließlich von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden, zwangsläufige Voraussetzung ist das aber nicht.

P.S.: Als Kreis- oder gar Gemeindestraße wird man solche autobahnähnlichen Straßen eher nicht finden, weil auf diesen Ebenen schlichtweg die Gelder für solche dystopischen Protzbauten nicht existieren. Ausgerechnet hier im Osten ist das als Landesstraße noch relativ verbreitet, weil man große Teile des Geldes das nach der Wende dort plötzlich zur Verfügung stand natürlich in den Autoverkehr geballert hat (darum sehen hier auch meist die Straßen innerorts schlimmer aus als im Westen, während außerorts viele Landesstraßen mit feinstkörnigem Gussasphalt in Autobahnqualität gedeckt sind). Im Westen kann sich das meist nur der Bund leisten seine Straßen so auszubauen, weil niemand sonst jährlich 12 Milliarden verpulvern kann.
das ist n anderes Thema. Mir geht es um das Wording der angeblich erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Der Paragraph 3 STVO schreibt als ERSTES die Wahl der Geschwindigkeit so vor, dass unter Beachtung von Fzg-Zustand, Fahrer-Fähigkeiten, Witterung usw. Das Fahrzeug sicher beherrscht wird (insb. Sichtfahrgebot). An zweiter Stelle steht dann die besondere Vorsicht ggü. Schwächeren und an DRITTER erst "Selbst unter günstigsten Umständen beträgt diese Geschwindigkeit nicht mehr als XY" (Für XY die jeweils auf den verschiedenen Streckentypen INnerorts / außerorts erlaubten Zahlen einsetzen).
Mediale Rezeption ist dann oft "Hier darf (immer) XY gefahren werden." oder gar bei vielen Autofahrern, dass es hier ein Recht darauf gäbe, mindestens XY zu fahren. Dieses Narrativ-Problem ist erst mal unabhängig von der konkreten STrecke und der darauf jeweils gültigen Vmax.
 
Heute etwas korios, weil ich auf SOLCHE Blindheit nicht gefasst war.

Ein mir entgegenkommendes Fahrzeug biegt nach links in eine Einfahrt ab. Ich bin noch etwa 30m entfernt (Innerorts, 50km/h). Kurz bevor ich vorbei fahre, zieht der Geländewagen rum und will wieder auf die Straße. Das war anscheinend ein Wendemanöver von einer Person mit einem Kurzzeitgedächtnis von weniger als 2Sekunden. Ich konnte gerade so auf die Gegenfahrbahn, die zum Glück leer war, ausweichen. Sonst hätte es gekracht.

Wie kann man einfach wieder auf die Fahrbahn ziehen, ohne zu schauen ob was kommt, obwohl man wenige Sekunden vorher gesehen hat, dass da Fahrzeuge sind?!

PS. das war mit dem Auto. Mit Tagfahrlicht. Im VM hätte mans sicher wieder auf "Man sieht sie ja gar nicht!" geschoben. Billige Ausreden.
 
Gerade, ich habe endlich den Ü-Träger für den Velomobilkalender eingeworfen und hinterher eingekauft, kurbele dann genussvoll nach Hause.
In einem kleinen Dorf höre ich ein leises Rumpeln aus einer schmalen Seitengasse und gehe vorsichtshalber etwas nach links. Im nächsten Moment kommt die Vorderkante einer Schubkarre hinter der Mauer hervor, geschoben von einer jungen Frau.
Ich weiß nicht, wer größere Augen gemacht hat: Sie oder ich. Gegrinst haben wir jedenfalls beide.
 
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