Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Ja, wegen der Drogen im Kofferraum." ist eine dumme Antwort, aber in dem Fall war es ja klar.
Auf meinem Arbeitswz an der Niederländischen Grenze sind Donnerstag Nachmittags Drogenkontrollen entlang der B54.

Meine Idee, auf die Frage "Haben Sie was dabei" (mit vorbereiteten Kofferraum) zu antworten: "ja, zwei Kilo Koks, anderthalb Pfund Grassamen, eine Tüte Pappen und reichlich Stoff" hätte mir vermutlich vor Augen geführt, dass nicht jeder meinen Humor teilt...
 
Auf meinem Arbeitswz an der Niederländischen Grenze sind Donnerstag Nachmittags Drogenkontrollen entlang der B54.

Meine Idee, auf die Frage "Haben Sie was dabei" (mit vorbereiteten Kofferraum) zu antworten: "ja, zwei Kilo Koks, anderthalb Pfund Grassamen, eine Tüte Pappen und reichlich Stoff" hätte mir vermutlich vor Augen geführt, dass nicht jeder meinen Humor teilt...
Zöllner vom Vollzug abhalten auf der A4
 
Radwegparken = ruhender Verkehr = hat die Polizei nix mit zu tun, sondern das Ordnungsamt. Das ist wieder eine ganz andere Kiste.
Aber das "auf-den-Nichtparkplatz-drauffahren" ist ja bewegter Verkehr.
Da könnte die Polizei dann schon einen vorsätzlichen Verkehrsverstoß 'drin erkennen.
Das ruhende Fahrzeug nach dem vorsätzlichen Verkehrsdelikt wäre dann zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr.

Wenn ich also zur Bollezei gehe und jemanden nicht anzeige, weil er auf dem Radweg steht, sondern weil er gerade auf einen Radweg draufgefahren ist, müssen die eigentlich tätig werden.
 
Der kluge Mann sorgt vor. 1kg fällt im Milan doch gar nicht auf, wenn Du das Werkzeug mal aufräumst.
 
Ich frag mich bei Radwegparkern immer, ob Thermit auch in gebrauchsfertigen, SUV-gerechten Portionierungen angeboten wird. :unsure:
Warum so martialisch ? Es reicht doch schon ein einfacher Grillanzünder.
Und wenn es nicht ganz so illegal werden soll: eine (oder gleich vier) Tellerlinse aus der Küche:
Und nein! Aus! Pfui! So etwas tun wir nicht.
 
Warum so martialisch ? Es reicht doch schon ein einfacher Grillanzünder.
Ein popeliger Grillanzünder auf der Haube brennt sich aber nicht durch den Motorblock... (wo ist der evil-smily wenn man ihn braucht?)
Und wenn es nicht ganz so illegal werden soll: eine (oder gleich vier) Tellerlinse aus der Küche:
Nu bring mich doch nicht auf dumme Ideen! :eek:
Und nein! Aus! Pfui! So etwas tun wir nicht.
Nie nich! :whistle:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frag mich bei Radwegparkern immer, ob Thermit auch in gebrauchsfertigen, SUV-gerechten Portionierungen angeboten wird.
Warum so martialisch ? Es reicht doch schon ein einfacher Grillanzünder.
Dabei fällt mir wieder ein, ungewöhnlich, aber schon vor ein paar Jahren passiert:
Nach einem Spiel der lokalen Herren-Tretballmannschaft in der obersten Landesliga liefen mir auf meinem Heimweg (mit dem Liegrad, passt alles zum Thema) ein paar jüngere Fans auf dem Fussweg entgegen. Aus dem Augenwinkel im Vorbeifahren sah ich noch, dass die einen frisch entzündeten Pyro unter ein dort parkiertes (Hinweis auf den Ort) Auto kickten.
Wenige Minuten später erzählten mir Freundin und Tochter dann aufgeregt vom Feuerwehreinsatz wegen einem fast ausgebrannten Auto, den sie auf dem Weg zu mir gesehen haben.

Also geschickt platzierte Feuerwerkskörper reichen auch. Klar, die haben nicht das ganze Jahr Saison...
Insofern ist der Grillanzünder praktikabler.
 
Mal eine Frage… vielleicht kann mich jemand direkt auf die Stelle verweisen, weil ich den Austausch dazu nicht gefunden habe.

Ich fahre 30 km zur Arbeit und 30 km wieder zurück. Dabei fahre ich einige Zeit über eine Bundesstraße. Rechts und links gibt es einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad und Fußweg. Also in beide Fahrt Richtung. Dieser ist nicht wie in der verkehrsverordnung durchgängig 1,50 m breit. Ich habe nachgemessen. Ebenso sind diverse enge Kurven aufgrund von Buseinmündungen, zudem geht es an der Seite runter in einen Graben. Der Weg ist an den Stellen meist etwas schief so dass eine kippgefahr besteht. Man muss krass herunter bremsen. In den bauernschaften sind ebenso Ausfahrten und Einmündungen, wo man nicht rechtzeitig gesehen werden kann. Überholen ist auch nicht möglich.

Nun bin ich heute das dritte Mal von der Polizei angehalten worden und mündlich verwarnt worden, dass ich bitte den Radweg zu benutzen hätte. (2x von ein und dem gleichen, heute 1x mal von einem anderen jüngeren. Der Kollege hätte mich nicht verwarnt, er ist bereits zwei mal vom Rennrad aus den Gründen genietet worden)Ich stelle eine Gefährdung des Autoverkehrs da, weil man mich überholen müsse, ebenso hätte ich ja keinen Motor und und und Schutz der Autofahrer.
Die Tatsache, dass es die Ausnahme für mehrspurige Fahrräder gäbe lassen sie nicht gelten, da der Weg zumutbar sei. Hinweise meinerseits auf die Gefahren für mich werden nicht beachtet und der Autoverkehr und sein Fluss wird hervorgehoben und soll gesichert werden.

Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und macht mich wahnsinnig. Die überholgefahren resultieren durch die Fahrweise der Autofahrenden, wie hier schon so häufig berichtet. Dabei spielt mein Tempo keine Rolle. Zumal ich leichter zu überholen bin als ein Traktor, der meist langsamer ist als ich. Die Straße bietet übrigens ausreichend Raum zum überholen.

Jetzt meine Frage - was kann ich machen? Kann man sich eine Befreiung von der Pflicht irgendwo noch holen?

Achso ich bin 38 Jahre und weiblich, dass kann bei Polizisten vielleicht auch noch etwas auslösen.
 

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Achso ich bin 38 Jahre und weiblich, dass kann bei Polizisten vielleicht auch noch etwas auslösen.
Das ist leider nicht auszuschließen

"Wir lassen die Verwaltungsvorschrift nicht gelten" ist ja mal eine Interessante Reaktion der Beamten. So offen kommunizieren sie ihre Willkür ja nur selten. Ich glaube nicht, dass die sich das einfach so aussuchen können.

Stehen Verwarngelder oder Drohungen im Raum? Hast du bereits etwas schriftliches gegen das du vor gehen kannst? Falls nicht kannst du gegen die Schikane der Polizisten leider nicht viel unternehmen. Aber dann musst du es vielleicht auch nicht weil sie ja schon Verwarngelder o.ä. verhängt hätten wenn sie sich sicher wären mit ihrem Standpunkt.

Hast du schon eine Dashcam? Wenn es auf dem Teilstück zu einem Unfall kommt wird die Polizei nicht auf deiner Seite sein. Dann wäre es vielleicht hilfreich den Überholabstand usw. der PKWs in der Situation nachweisen zu können.
 
Mal eine Frage… vielleicht kann mich jemand direkt auf die Stelle verweisen, weil ich den Austausch dazu nicht gefunden habe.

Ich fahre 30 km zur Arbeit und 30 km wieder zurück. Dabei fahre ich einige Zeit über eine Bundesstraße. Rechts und links gibt es einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad und Fußweg. Also in beide Fahrt Richtung. Dieser ist nicht wie in der verkehrsverordnung durchgängig 1,50 m breit. Ich habe nachgemessen. Ebenso sind diverse enge Kurven aufgrund von Buseinmündungen, zudem geht es an der Seite runter in einen Graben. Der Weg ist an den Stellen meist etwas schief so dass eine kippgefahr besteht. Man muss krass herunter bremsen. In den bauernschaften sind ebenso Ausfahrten und Einmündungen, wo man nicht rechtzeitig gesehen werden kann. Überholen ist auch nicht möglich.

Nun bin ich heute das dritte Mal von der Polizei angehalten worden und mündlich verwarnt worden, dass ich bitte den Radweg zu benutzen hätte. (2x von ein und dem gleichen, heute 1x mal von einem anderen jüngeren. Der Kollege hätte mich nicht verwarnt, er ist bereits zwei mal vom Rennrad aus den Gründen genietet worden)Ich stelle eine Gefährdung des Autoverkehrs da, weil man mich überholen müsse, ebenso hätte ich ja keinen Motor und und und Schutz der Autofahrer.
Die Tatsache, dass es die Ausnahme für mehrspurige Fahrräder gäbe lassen sie nicht gelten, da der Weg zumutbar sei. Hinweise meinerseits auf die Gefahren für mich werden nicht beachtet und der Autoverkehr und sein Fluss wird hervorgehoben und soll gesichert werden.

Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und macht mich wahnsinnig. Die überholgefahren resultieren durch die Fahrweise der Autofahrenden, wie hier schon so häufig berichtet. Dabei spielt mein Tempo keine Rolle. Zumal ich leichter zu überholen bin als ein Traktor, der meist langsamer ist als ich. Die Straße bietet übrigens ausreichend Raum zum überholen.

Jetzt meine Frage - was kann ich machen? Kann man sich eine Befreiung von der Pflicht irgendwo noch holen?

Achso ich bin 38 Jahre und weiblich, dass kann bei Polizisten vielleicht auch noch etwas auslösen.
ist der Weg auch an den entsprechen Stellen korrekt als Radweg gekennzeichnet? Jede nicht Kennzeichnung wäre eine Schlupfloch ...
 
Es ist meines Erachtes ein schlechter Witz auf einen solchen Weg zu verweisen...
Ich bin kein Jurist für Verkehrsrecht, aber war die Mindestbreite nicht 1,5 m?
Wenn der Weg diese Breite nicht hat, kann er doch eigentlich gar nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert werden?
Bei uns haben sie tatsächlich schon solche Wege "entschildert", weil sie festgestellt haben dass sie gar nicht als Radweg ausgeschildert werden dürfen...
Da würde ich auch mal die Gemeinde ansprechen - wobei das bei Bundes- und Landesstrassen ins Leere führen kann, weil die Kommunen da meines Wissens keine Entscheidungsgewalt haben, bei Kreisstrassen bin ich mir nicht sicher, das müsste dann theoretisch die Kreisbehörde sein?

Zum einen würde ich das recherchieren, die Breite sauber mit Fotos dokumentieren, die man immer dabei hat, und ausserdem die Verwaltungsvorschrift immer dabei haben, die wurde hier ja schon mehrfach zitiert, gab es nicht sogar eine Version zum ausdrucken?
Im Zweifelsfall den Namen von dem Kollegen geben lassen und das mal an höherer Stelle ansprechen um das zu klären?

Wenn einem auf so einem Weg jemand mit einem Trike, breiteren Lastenrad, Anhänger oder anderem Velomobil entgegenkommt, dann muss man praktisch zwangsläufig anhalten...
Und wenn das Bankett nicht in Ordnung ist, dann ist man auch ganz schnell mal weg vom Fenster wenn man mal nur geringfügig zu weit rechts fährt...
Ist mir leider schon 4x passsiert, drei Mal Glück gehabt, bei 4. Mal nicht zu verachtender Karosserieschaden...

Der grösste Witz ist natürlich die Aussage dass man eine Gefahr für die Autofahrer sei.
Die grösste Gefahr für Autofahrer in Deutschland sind Autofahrer... sie gefährden sich selbst und andere oft deutlich mehr als es zu verantworten ist, nicht nur einzelne, sondern leider sehr viele, oft sicherlich einfach nur gedankelos, aber das macht es nicht besser.
Stehen geduldig stundenlang an zig Ampeln und in Staus, aber mal eine halbe Minute hinter einem (schnellen) Fahrrad herfahren, das geht für viele, wenn nicht die meisten, über ihre Phantasie hinaus.

Vielleicht solltest Du den jeweiligen Polizisten mal fragen wie oft er diesen Weg mit dem Rad fährt, und wie oft davon mit einem mehrspurigen das mindestens so breit ist wie Dein Milan?
Einspurer zählen nicht, da kann man ja mit einem Teil der Fahrzeugbreite über dem Grünzeug fahren wenn es knapp wird.

Achso ich bin 38 Jahre und weiblich
Das ist ausdrücklich zu begrüssen, dass nicht nur alte weisse Männer Velomobil fahren!
Ändert aber nichts daran dass dieser Weg für ein Velomobil offenbar unzumutbar ist.
Und vermutlich gar nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert sein darf mangels Breite.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Wir lassen die Verwaltungsvorschrift nicht gelten" ist ja mal eine Interessante Reaktion der Beamten. So offen kommunizieren sie ihre Willkür ja nur selten. Ich glaube nicht, dass die sich das einfach so aussuchen können.
Jein, denn die RdNr. 23 zu §2(4) StVO hebt die Radwegbenutzungspflicht für mehrspurige Fahrräder nicht generell auf, sondern betont den jeweiligen Einzelfall (hier detaillierter ausgeführt). Man muss argumentieren, bei Verwarngeldern entscheidet dann ein Richter. Ist leider so.
Zwei valide Argumente könnten beispielsweise sein:
  • Du befährst die Strecke regelmäßig und in der Vergangenheit ist es an dieser Stelle im Begegnungsverkehr mit Kinderanhängern trotz niedriger Geschwindigkeit und aller gebotenen Vorsicht mehrfach zu gefährlichen Situationen gekommen (ein paar unübersichtliche Kurven und eine Kita wären gut).
  • Das Fehlen von Querungshilfen stellt beim Einfahren und Verlassen des linksseitigen Radwegs ein Risiko dar, das stark über das der allgemeinen Verkehrsteilnahme hinausgeht.
Dieser ist nicht wie in der verkehrsverordnung durchgängig 1,50 m breit. Ich habe nachgemessen.
Zusammen mit dem Lichtraumprofil ist der Rad_weg knapp unter 2m breit. Stichwort "lichte Breite.:cry:. Fehlen 4 cm. Ob das reicht?Leider gibt es auch noch
Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.
,die gern sehr großzügig ausgelegt wird.
Es ist meines Erachtes ein schlechter Witz auf einen solchen Weg zu verweisen...
Absolut. Eine Frechheit.
 
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