Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Und wenn, dann wechseln sie eher die Positionen, als auf eine Seite zu gehen.
Aus d.r.f.:
Anhang anzeigen 380396
leider nur zu realistisch. Palavernde hören wenigstens (vielleicht) was... bei Kopfhörenden hilft nur eine laute Hupe:
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Hab zwei Stück davon gekauft, warten auf Einbau an meinen Rädern... :sneaky:
AirZound ist flüsterleise dagegen :LOL:
:
 
War auch mein Gedanke. Nur in Verbindung mit Ohropax.
Dann lieber abbremsen. Bei der Anzahl an Zombie-Fußgängern bist du sonst innerhalb von einer Woche taub.

Mein kurioses Erlebnis heute:
Ich rolle gerade mit dem Trekkingrad aus auf dem Weg nach Hause, schaue nach links und schalte gleichzeitig zwei Mal vorne beim Tretlager runter, zum Anfahren beim nächsten Losfahren.
Ihr wisst, dass die XT-Schaltung beim Runterschalten ein ziemlich lautes, metallisches "Klack" macht, das man sicher auch noch 200 m weiter hören kann. Die Schaltung habe ich in der Vergangenheit sogar öfter dafür benutzt, um auf mich aufmerksam zu machen, wenn ich plötzlich "Menschenwechsel" vor mir hatte - also querende Fußgänger ohne vorher geguckt zu haben, ob da jemand kommt.
Jedenfalls - als ich nach links sehe, sehe ich ein Eichhörnchen links am Rand des Fußgängerwegs in meine Fahrtrichtung flüchten. Und ich habs ja schon oben geschrieben - in dem Moment, als ich nach links schaue, schalte ich auch zwei Mal runter. Besonders tierlieb ist die Schaltung jedenfalls nicht. Das Hörnchen hat sich bei beiden "Klack"s massiv erschrocken, bevor es danach durch die nächste Hecke entkam.
 
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Heute ein Klassiker neu inszeniert:
Ich fahre auf einem Wirtschafts-, Rad- und Fussweg und laufe langsam auf zwei Radfahrende auf die nebeneinander fahren, sie schienen mir auch nicht sonderlich alt, aber eigentlich auch nicht so jung dass man von erheblichem Erfahrungsmangel ausgehen würde.

Ich also geklingelt, weiter nichts passiert, ist ja normal, also nochmal geklingelt...
Natürlich warte ich darauf dass die Person auf der linken Seite nach rechts fährt... aber das will einfach nicht passieren... also heruntergebremst und knapp hinter ihnen hergefahren.

Bis mir auffällt, dass die Lücke zwischen ihnen etwas breiter geworden ist... aber immer noch recht schmal, das war mir einfach zu haarig... ich fahre also weiter hinterher...
Sie eiern immer weiter, fahren dabeu immer weiter auseinander, und jeweils in den Grünstreifen...

Ich schaue abwechselnd links, rechts, links, rechts wie sie sich verhalten...
Sie eiern weiter durchs Grünzeug...

Irgendwann bin ich dann doch dazwischen durchgefahren, bevor wir das noch 200 m durchziehen...

Hätte man auch einfacher haben können, ich hoffe sie sind von selbst drauf gekommen ;) ...
 
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Am Anfang denke ich noch, wen misst den die vor mir mit 8km/h. Da ist doch keiner.
Je näher ich komme umso höher wird die angezeigte Geschwindigkeit.
Um auf einmal schlagartig 35km/h und unfreundlich mir ein rotes Gesicht anzuzeigen.
Ich kenne das nur so, dass eine eine bestimmte Messtafel mit Solarspeisung entweder funktioniert, und auch meine Geschwindigkeit exakt anzeigt, oder aber kaputt ist, was meistens der Fall ist…
 
Tja, die blöden Fußgängerinnen.
Nein, mein Bericht beinhaltet keinen Vorwurf gegen die Fußgängerinnen - die dürfen dort laufen und reden wie sie wollen.
Der Weg ist sehr breit und übersichtlich (grenzt an Ackerland) und hat nur wenige Seitenzugänge, daher erlaube ich mir (eher selten) dort etwas höhere Geschwindigkeiten: so habe ich früher schon einen Trecker (40 km/h) überholt.
Auch ein 45 km/h-Roller ist dort realistisch mit dem VM überholbar.
Wenn aber Fußgänger in der Nähe auftauchen, ist selbstverständlich Schluss mit den hohen Überholgeschwindigkeiten,
vor allem, wenn Sie mich nicht vorher sehen und darauf reagieren.
 
Gestern auf dem Heimweg.
Ein Nordicwalker vor mir, mitten auf dem Weg.
Im ausreichenden Abstand ein Ping, damit er Zeit hat zu reagieren.
Der NW geht in Fahrtrichtung auf die linke Seite, ich nehme an, das er mich wahrgenommen hat, als er dann wieder Richtung Mitte tendiert.
Also Ping, Ping, immer noch ausreichend Abstand um ihm die Möglichkeit zu lassen um zu reagieren. Diesmal sogar den Kopf gedreht und in meine Richtung geschaut. Geht auch an den rechten Wegesrand.
Da mir die erste Situation schon zu denken gegeben hat, habe ich abgewartet.
Und der Herr tendiert wieder zur Mitte.
Ping, Ping, Ping.
Jetzt dreht er sich um und ruft, ich solle nicht so drängeln, er habe mich schon beim ersten Ping gehört und wahrgenommen.
Habe mir die Diskussion erspart, warum er dann wild von Mitte- nach Links- nach Mitte- nach Rechts- nach Mitte gewackelt ist.
 
Diese kombinierten Fuß-/Radwege sind einfach :mad::sick:(n), für Fußgänger (mit und ohne Hund) und Radler gleichermaßen. Am gefährlichsten finde ich da Familientouren mit Kids, die gerade erst angefangen haben zu radeln und fröhlich-stolz Schlangenlinien auf die Piste legen, weil sie es eben erst lernen.
Mir helfen da nur Engelsgeduld, nicht-eilig-haben und konzentriert freundlich bleiben.
 
Ich meine gelesen zu haben, dass auf diesen Kombi-Wegen offiziell Schrittgeschwindigkeit gilt (sonst werden 15 Euronen fällig). Von daher sind die für mich mit dem VM eh tabu. Die nutze ich einfach gar nicht. Muss man ja auch nicht.
 
Schrittgeschwindigkeit gilt auf Gehwegen, die für Radfahrer freigegeben sind (VZ 239 + ZZ 1022-10), nicht aber für kombinierte Geh- und Radwege (VZ 240), dort gilt § 3 StVO.
 
Meine Pendelstrecke hat ein kleines Stück Schotterweg vor einer Querungshilfe mit Rampe über eine stark befahrene Straße.
Dort ärgere ich mich öfter, weil an dem starken Rampenabsatz hin und wieder der Milan-Kettentunnel aufsetzt
(dachte schon öfter ans "Nachschottern").

Heute kam mir an genau dieser Stelle eine Lastenradfahrerin mit ihren 2 kleinen Kindern vorne drin entgegen -
die Kinder wurden am Absatz stark durchgeschüttelt, aber sie quietschten, lachten und klatschten deshalb vor Vergnügen.
Das wiederum war so ansteckend, dass ich diese Stelle heute auch lachend überquerte :D
 
ich habe zum ersten mal fremden Müll um VM vorgefunden. Abgestellt vor dem Firmengebäude, weil ich gegen Mittag wo hinfahren musste, hat jemand seine Glasbrauseflasche auf meinem Sitz entsorgt.
 
Schrittgeschwindigkeit gilt auf Gehwegen, die für Radfahrer freigegeben sind (VZ 239 + ZZ 1022-10), nicht aber für kombinierte Geh- und Radwege (VZ 240), dort gilt § 3 StVO.
Das ist so nicht ganz korrekt.

Auf "Gehwegen, Rad frei" gilt IMMER Schrittgeschwindigkeit, egal ob Fußgänger in der Nähe sind oder ob nicht.

Auf kombinierten Geh-/Radwegen gilt dann Schrittgeschwindigkeit, wenn Fußgänger in der Nähe sind. Hier die kompletten Regeln für VZ 240:

  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Radfahrer keinen Vorrang, die Fußgänger müssen sie aber vorbeifahren lassen.
  • Dabei müssen die Radfahrer jegliche Gefährdung vermeiden.
  • Auf solchen Wegen müssen Radfahrer die Belange der Fußgänger besonders berücksichtigen und insbesondere bei unklaren Verkehrslagen müssen sie gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren, um sofortiges anhalten zu können.
  • Der Radfahrer muss besondere Rücksicht auf beeinträchtigte oder unachtsame Fußgänger nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen.
  • Für die Geschwindigkeit von Radfahrern gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO: Ein Radfahrer muss innerhalb der übersehbaren Strecke halten können.
  • Dazu gehört auch, dass er damit rechnet, dass aus Eingängen oder Ausfahrten Personen oder Fahrzeuge auf den Gehweg gelangen können.
 
Auf kombinierten Geh-/Radwegen gilt dann Schrittgeschwindigkeit, wenn Fußgänger in der Nähe sind. Hier die kompletten Regeln für VZ 240:
Ich muss dir leider schon wieder widersprechen. Die Formulierung der StVO ist: "Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."
Daraus folgt nicht, dass man immer Schrittgeschwindigkeit fahren muss, wenn Fußgängerin der Nähe sind. Sonst stände es genau so da.
Es gilt eben nur wenn es erforderlich ist, also bei wenig Platz, umherlaufenden Kindern o.ä.
 
Hier die kompletten Regeln für VZ 240:
Hier noch die kompletten und vor allem richtigen Regeln:

1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
4. § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html
 
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