Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Handzeichen explizit sind nicht benannt.
Ebend

Du musst aber rechtzeitig und deutlich die Abbiegeabsicht anzeigen und dabei theoretisch laut Gesetz die "Fahrtrichtungsanzeiger" benutzen.
Genau
Da diese rechtlich definierten Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder nicht vorgeschrieben sind, muss halt was anderes herhalten. Am besten geeignet und daher am gebräuchlichsten ist da (am klassischen Fahrrad) nun mal das Ausstrecken der Hand.
Das kann aber z.B. während des Bremsens eine ausgesprochen schlechte und gefährliche Idee sein und hat bestimmt schon so einige Radffahrerleben gekostet.

Alle anderen Methoden dürften daher wieder näher am Titel dieses Fadens sein, nämlich kurios daherkommen ;)
Was auf jeden Fall nicht geht, ist das einfach Abbiegen ohne irgendein "deutliches" vorheriges Anzeigen der Abbiegeabsicht, wie es hier schon mehrfach benannt wurde.
Auf meinem Up habe ich in ähnlichen Situationen schon öfter mal - ähnlich wie mein Schnauzer Willi - das linke Bein erhoben (jetzt sind wir wieder beim Threadthema ;)) und die Blinker im VM benutze ich seit der StVZO-Änderung auch in Gegenwart der Polizei völlig ungeniert.

Und ich gebe dir recht, Fahrtrichtungsänderungen ohne deutliches und rechtzeitiges Anzeigen geht gar nicht, weder für Radfahrer noch für Dosentreiber.
 
Doch, ist es. Sie sind nicht vorgeschrieben. Das hat nix damit zu tun, ob sie erlaubt sind oder nicht. Wäre kurios (passend zum Thread), wenn sie zwar vorgeschrieben aber nicht erlaubt wären... :unsure::)
Naja nicht erlaubt heißt bei kundigem (und schlecht gelauntem) Polizist bei den meisten Rädern Bußgeld.
Auch wenn die 10 Polizisten vor dem gesagt haben, sind nicht vorgeschrieben.

Mir ging es aber mehr um die blödsinnige Regelung. An Klamotten und Helm erlaubt am Rad nur im Ausnahmefall.
Und ich mag halt keinen Helm tragen.
OT off
 
An Klamotten ist alles erlaubt, hättest du gerne Bekleidungsvorschriften im Straßenverkehr?
Nein. Ich will ja auch keine Pflicht für Blinker.
Aber mir erschließt sich die Logik nicht.
Wenn blinkende Helme und Klamotten erlaubt sind. Warum darf mein Rad nicht blinken.
Man Stelle sich folgende Situation vor. Polizist hält dich nachts an mit der Begründung du hättest einen illegale Beleuchtung am Rad.
Und du sagst. Nein die sind an einer Poolnudel befestigt und damit Gepäck.
Und dann darfst du dich mit dem rumstreiten welche Befestigung als dauerhaft bzw nicht dauerhaft gilt.
 
Heute mein ersten Strafantrag wegen Nötigung, Körperverletzung und entfernen vom Unfallort gestellt (bzw. so hat es die Polizei gesehen und aufgenommen).
Kurzer Ablauf der Ereignisse:
Tägliche fahrt zur Arbeit.
Da mir die Hauptstraße zu gefährlich ist, wegen geringen Abstand und erhebliche Geschwindigkeitsunterschiede ( es geht dort ordentlich hoch/ Ludwigsburger Str in Freiberg- Neckar) fahre ich parallel durchs Wohngebiet (30 Zone).
Ich biege nach rechts ab um die Steigung zu bezwingen (wie etliche Male davor auch).
Hinter mir ein Fahrzeug (der mehr oder weniger mit regelmäßigen Gasstößen zu verstehen gibt das es der Fahrer eilig).
Überholen konnte er nicht.
Rechts neben mir alte Stadtmauer, links parkende Autos und dann noch alles Bergauf.
An einer Stelle (Garagen und Hofeinfahrt, ca 15- 20 m lang) setzte er zum überholen an
IMG_20210429_064900.jpg
Berücksichtigt man die Länge des Fahrzeuges welches überholt hat und die Länge der Lücke ist fast schon durch einfache Mathematik ausrechenbar, dass der zur Verfügung stehende Raum nicht reicht für ein gefahrloses Überholvorgang.
Als ich es wahrgenommen habe dass der Fahrer überholt konnnte ich nur durch ein Schlenker nach rechts schlimmeres verhindern (arg weit rechts konnte ich nicht wegen der massiven Mauer) So wurde ich "nur" durch den Außenspiegeln am Ellenbogen getroffen, so dass der Spiegel eingeklappt wurde.
Ich war doch sehr verdattert.
Ein paar m weiter hielt der Fahrer an, stieg aus hat sein Spiegel gerichtet und mich gefragt was dass soll, ich solle gefälligst zur Seite fahren :oops: (O-Ton war nicht nett).
Ich nicht sonderlich erfreut über das passierte und dann die folgende Reaktion des Fahrers habe natürlich im eifrigen Ton zu verstehen gegeben das dies eine total unsinnige Aktion war (O-Ton gebe ich mal nicht wieder, habe mich hinreißen lassen) zumal ich ja vorhatte die nächste Einfahrt zu nutzen um ihn passieren zu lassen.
Er teilte mir darauf hin mit, das er die Polizei rufen werde. Ich habe ihm mitgeteilt daß dies auch mein Ansinnen ist und wenn beide anrufen kommen die Kollegen evtl. schneller.
Danach zückte der Herr sein Handy, machte von mein Konterfei ein Abbild und meinte er fährt jetzt weiter, da er keine Zeit hat.
Jetzt schlägt es dem Faß den Boden aus.
Polizei war zwischenzeitlich durch mich informiert, aber er hat keine Zeit.
Der ganze Vorfall wurde durch die Polizei aufgenommen. Und wird an die StA weitergeben.
Im informellen Gespräch habe ich dem Polizisten meine Vermutung über den Ausgang mitgeteilt: Einstellung weil Aussage gegen Aussage.
Der Fahrer wird seine Schuld nicht einsehen oder akzeptieren, dies hat er ja deutlich durch seine Verhalten gezeigt. Mal schauen wie er die Situation wahrgenommen hat und was er zum besten geben wird um mich als "Bösewicht" darzustellen.

Wenn ich Rückmeldung über das Verfahren habe, werde ich informieren.

An enges Überholen, schneiden, Beschimpfungen habe ich mich schon fast gewöhnt (gehört wohl mittlerweile zum guten Umgangston im Straßenverkehr) aber so was das ich tatsächlich angefahren werde (zwar ohne Folgeschaden) ist mir bisher nicht passiert.

(Ist doch etwas länger geworden)
 
An enges Überholen, schneiden, Beschimpfungen habe ich mich schon fast gewöhnt (gehört wohl mittlerweile zum guten Umgangston im Straßenverkehr) aber so was das ich tatsächlich angefahren werde (zwar ohne Folgeschaden) ist mir bisher nicht passiert.
Ja, die geistig zurückgebliebenen werden agressiver, weil sich das Gatter um ihr Auto-Gehege langsam enger zieht. Da können die nichts für, das machen alle Tierarten bei drohendem Verlust des Lebensraums.
 
Aber mir erschließt sich die Logik nicht.
Wenn blinkende Helme und Klamotten erlaubt sind. Warum darf mein Rad nicht blinken.
Damit nicht jeder an sein Rad schraubt was er gerade funky findet!

Heute mein ersten Strafantrag wegen Nötigung, Körperverletzung und entfernen vom Unfallort gestellt (bzw. so hat es die Polizei gesehen und aufgenommen).
Verletzungen dokumentieren lassen wäre wohl angebracht...
 
Danach zückte der Herr sein Handy, machte von mein Konterfei ein Abbild und meinte er fährt jetzt weiter, da er keine Zeit hat.
Jetzt schlägt es dem Faß den Boden aus.
Polizei war zwischenzeitlich durch mich informiert, aber er hat keine Zeit.
Der ganze Vorfall wurde durch die Polizei aufgenommen. Und wird an die StA weitergeben.
Im informellen Gespräch habe ich dem Polizisten meine Vermutung über den Ausgang mitgeteilt: Einstellung weil Aussage gegen Aussage.
Wenn der Herr nicht leugnet dass er Dich in dieser Straße überholt hat (er hat ja auch noch ein Foto von der engen Straße gemacht), dann dürften die Argumente auf deiner Seite sein, da da sind niemals nicht die vorgeschriebenen 1,5 m Seitenabstand drin. Und neben der etwas wischiwaschi Formulierung in der StVO gibt es zu den 1,5m ja auch ältere Gerichtsurteile.

Immer wieder unfassbar, dieses RÜZS (den-Radfahrer-Überholzwang-Syndron).
 
dann dürften die Argumente auf deiner Seite sein
Ohne dokumentierte Verletzung wird der Nachweis eines Unfalls (Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle) schwierig, der der Nötigung nahezu unmöglich.
Zu dichtes Überholen allein wird als OWI selten weiter verfolgt, Fahrerflucht fast immer.

Gruß
Christoph
 
Nicht nur Radfahrer... In der E-Auto Gruppe gilt es als HÖCHSTgefährlich und als reine Anmaßung, fast Nötigung anderer wenn man z.B. mit einem 45km/h Fahrzeug in der Innenstadt unterwegs ist. Sowas gehört verboten, da das den Verkehr behindert und Autofahrer zum überholen nötigt.

Da fällt einem auch nix mehr ein...
Ich warte auf den Tag in dem ich mal in der Zeitung lese : "Schwerer Unfall in Berlin Marzahn. 3 Tote, 4 Schwerverletzte. Als Unfallursache wird zu geringe Geschwindigkeit vermutet..."
Stattdessen fahren irgendwelche Spinner mit dem Porsche mit sicher 100-150km/h durch die Innenstadt und reissen gefühlt einen halben Straßenzug ab (auf den Bilder im Artikel sieht es schon sehr ordentlich aus, da die überall verteilten Äste, Fahrzeugteile, Öl und Co. schon weggeräumt sind. Der Unfall war in der Nacht). Über gut 100m waren auf BEIDEN Seiten der Fahrbahn Bäume, Lampenmasten und Schilder umgeknickt. Durch die durch die Gegend fliegenden Teile (wie z.B. dem Motorblock des Autos). Die Ausgangssperre hat wohl direkt ein paar Menschen in Gera gerettet, sonst ist da auch Abends noch recht reger Verkehr (da dort hinter der Kurve das große Krankenhaus ist)
500PS sind halt nötig
 
Ohne dokumentierte Verletzung
Mein Glück das ich noch den leichten Schlenker nach rechts machen konnte. Ohne Schlenker hätte er mich mindestens auf die Bretter geschickt oder bei ungünstigen Ausgang noch mehr.
Daher bin ich froh das es nur ein eingeklappter Spiegel war.
Schmerztechnisch so als wenn ich mir besagten Ellenbogen an der Türkante Anschlage. Da sieht man halt leider nicht viel.
Aber allein der Besuch von der Polizei bzw Anhörung von der StA wird ihm vielleicht bei der nächsten Aktion zum Denken veranlassen (ist zumindest meine Hoffnung :))
 
Auch wenn keine sichtbaren Verletzungen vorhanden sind: Auf JEDEN Fall ärztlich dokumentieren lassen. Die Justiz beurteilt das, salopp ausgedrückt, so: "Wenn wirklich was passiert ist, dann hat man auch die Zeit und Mühe investiert, zum Arzt / zur Notfallambulanz zu fahren. Sonst ist wohl nix weiter passiert und es lohnt die Nachverfolgung nicht."
 
Vor allem war es eine "fahrt zur Arbeit" damit ist das für die BG relevant. Bitte melde es zumindest via E-Mail der Personalabteilung, wenn die bei euch zuständig ist.

Du solltest somit auf jeden Fall zum Durchgangsarzt.

Zusammen mit der Aufnahme durch die Polizei ist eine BG, die sich ggf. schadlos halten möchte nichts, das ich als Gegner brauche. Eine durch mein eigenes "ist ja nicht so schlimm" nicht erfolgte Dokumentation ist da nichts, was ich als potentiell Geschädigter haben möchte.
 
Und ich gebe dir recht, Fahrtrichtungsänderungen ohne deutliches und rechtzeitiges Anzeigen geht gar nicht, weder für Radfahrer noch für Dosentreiber.
Das sehe ich deutlich anders, weil ich nach Ankündigung des Rechtsabbiegens schon durch Überholer gerammt wurde. Daher kündige ich das Rechtsabbiegen nur noch dann an, wenn niemand da ist, der mich rammen könnte, aber einer, der gerade aus der Straße möchte, in die ich will.
Einstellung weil Aussage gegen Aussage.
Auch ein Ellenbogen kann eindeutige Spuren am Spiegel hinterlassen.

Nicht zu vergessen, daß Schmerzen auch sehr viel später auftreten können.
und es nicht beweisbar ist, dass keine Schmerzen da sind. Schmerzen machen aber den Personenschaden schwerer.
 
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