Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Verkehrszeichen 260 kennzeichnet keinen Geh– / Radweg.
Nun ja... im Prinzip heisst das Schild zwar "Durchfahrt verboten für Kraftfahrzeuge aller Art", dadurch wird aber eine kleine Straße (haben wir hier am Stadtrand häufiger) irgendwie schon zum "Geh- und Radweg". Pferde dürften allerdings da dann auch geritten werden. Oder Kutschen dort lang fahren.
 
Pferde sind im Sinne des BGB Sachen und im Sinne der StVO Fahrzeuge die auf die Fahrbahn zu den Autos gehören. Andernorts sind sie lebensgefährlich. Ausnahmen werden durch Schilder geregelt. Ich kenne die Schilder nicht, auch nicht deren Nummern. Es ist irgendwie ein Pferd drauf.
 
->Pferde im Straßenverkehr :sneaky:...
Die StVO legt die Regelungen und Vorschriften für alle Teilnehmer am Straßenverkehr fest. Aber haben auch Reiter ihren Platz in der StVO?
Tatsächlich gelten Pferde im Straßenverkehr als Fahrzeuge, was Sie wiederum zum Fahrzeugführer macht, wenn Sie auf öffentlichen Straßen reiten.
Somit haben Sie sich auch als Reiter an die Vorschriften der StVO zu halten. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 2 StVO:
(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. […]
Pferde genießen quasi Bestands-Rechtsschutz ... Autos gibts noch gar nicht soo lange, noch meinem Vater waren sie in seiner Jugend in Mainz ein eher seltener Anblick. Und auch einige Jahre nach dem Krieg waren sie wieder selten. Der Krieg hatte viel Metall verbraucht. Btw, Ich erinnere mich noch, sehr real, an einfahrende Dampfloks ... ;).
 
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Pferde sind im Sinne des BGB Sachen und im Sinne der StVO Fahrzeuge die auf die Fahrbahn zu den Autos gehören. Andernorts sind sie lebensgefährlich. Ausnahmen werden durch Schilder geregelt. Ich kenne die Schilder nicht, auch nicht deren Nummern. Es ist irgendwie ein Pferd drauf.
So ein Pferd hatte ich auch mal, als ich seehr jung war. Es hatte vier Räder und starb den Feuertod.:eek:
 
uooh:oops: ... konnt' PARTOUT nicht widersteh'n ... guckt:X3::
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:oops:...
...:oops:. :ROFLMAO:...​
 
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So ein Pferd hatte ich auch mal, als ich seehr jung war. Es hatte vier Räder und starb den Feuertod.:eek:
Sowas ist sehr schlimm! Mir ist mal ein hüpfender Klickfrosch von dannen, in die Ritze zwischen 2 schweren Schränken. Ich war zwar sofort hinterher, konnte das Tier aber nicht mehr retten, meine Arme war'n noch zu kurz. Als der Schrank dann einige Jahre später wg. Umzug weggerückt wurde hatte ich natürlich Posten bezogen, aber das Ding ... war einfach wirklich WEG!

Ich blieb jahrelang im Zweifel ob das Tier sozusagen offiziell für tot erklärt werden sollte, gewisse Dinge hielt ich damals noch für schlicht unmöglich. Diese Möbelritze entstand in der Folge dann noch vielerorts, und erinnerte mich oft & immer wieder schmerzlich ... an alles!

Es war unlogisch, der Frosch hätte ja auftauchen müssen! Ich war tatsächlich innerlich irritiert & verunsichert, und in gewisser Weise traute ich meiner eigenen Realitäts-Wahrnehmung wohl nicht mehr so ganz wegen dieser Frosch-Affäre. Es war schlimm ... bis ich's Jahrzehnte später an den Tag gebracht nachdem mal mal richtig gebohrt hatte. Unser stundenlanges Geklicker, der Frosch & Ich, hatte den ganzen Haushalt verrückt gemacht, und man hatte den Frosch tatsächlich schon hinter meinem Rücken entsorgt, es muß eine Blitzaktion gewesen sein, als ich mit Besenstielen, Kochlöffeln usw. anrückte :sneaky:.
 
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Schreibt irgendwer. Nicht die StVO. => Irrelevant.
Die StVO erwähnt Pferde in Paragraph 28. Dort heißt es, daß für Reiter die Regeln für den Fahrverkehr sinngemäß gelten. Daraus könnte man schließen, daß Pferde als Fahrzeuge gelten. Fraglich ist für mich, ob man sich hier an den Regeln für Fahrräder oder an denen für Kraftfahrzeuge orientieren muss. Letzteres würde interessante Fragen aufwerfen. Wie sichert man ein Pferd gegen unbefugte Benutzung? Und darf ich mit dem Pferd auf die Autobahn, wenn es mehr als Tempo 60 schafft?
 
Immerhin haben Pferde schon seit ewigen Zeiten allerhand Fahrassistenten fest eingebaut, sogar mit Logik auf Basis neuronaler Netze.
Die können im Prinzip sogar autonomes Fahren.
Oftmals als anachronistisch abgetan, sind sie doch näher an der Zukunft, als unsere modernsten Blechdosen.
 
Fraglich ist für mich, ob man sich hier an den Regeln für Fahrräder oder an denen für Kraftfahrzeuge orientieren muss. Letzteres würde interessante Fragen aufwerfen. Wie sichert man ein Pferd gegen unbefugte Benutzung? Und darf ich mit dem Pferd auf die Autobahn, wenn es mehr als Tempo 60 schafft?

Fahrzeuge, nicht Fahrräder, nicht Kraftfahrzeuge. Also Verbot für Radweg und Kraftfahrtstraßen / Autobahnen, zumal nich einmal ein gedoptes Pferd eine Dauergeschwindigkeit von 60 km/h erreicht.

Die können im Prinzip sogar autonomes Fahren.

Nur wohinbestellen oder Strecke einprogrammieren geht nicht, dafür kommen viele auch autonom in den Heimatstall zurück.
 
Regeln für Fahrräder oder an denen für Kraftfahrzeuge orientieren muss. Letzteres würde interessante Fragen aufwerfen. Wie sichert man ein Pferd gegen unbefugte Benutzung? Und darf ich mit dem Pferd auf die Autobahn, wenn es mehr als Tempo 60 schafft?
ein freund vom mir (bergbauer) kommt 1 bis 2mal im jahr mit dem ross vom bündnerland nach zürich, wo er die fahrbahn benutzen muss,
bleibt er am rand der fahrbahn nicht auf dem veloweg. lustig wirds wenn er im stadtverkehr handzeichen zum einspuhren gibt.
abstellen darf er sein pferd an orten wo er es entsprechend sichern kann. (anbinden ) zum "unbefugten" zugriff muss er gesetzlich nicht verhindern)
und sie währen, zumindest in der stadt, für das wegräumen der pferdeäpfel verantwortlich, wofür hinten ein "auffangsack" montiert wird.
genächtigt und versorgt wird das pferd in einer kuppel / wiese am stadtrand, was er sich immer organsieren muss, im vornherein.
 
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