Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Demütiges defensives Verhalten Autofahrern gegenüber

... hieße, mit eienr Handbreit Abstand zu den Parkenden zu fahren, wie es gängige Praxis ist.

Anstelle direkt mitten auf der Spur zu fahren und sich den Platz zu nehmen den einem als Radfahrer zusteht.

Wer hat dieses wo geregelt? Es widerspricht Gerichtsurteilen und dem Rechtsfahrgebot, daher wäre eine solche Regelung hochinteressant.

Ich fahre immer bei parkenden Autos, da wo das linke Rad des Autos ist, welches auf meiner Spur hinter mir fährt. Also mindestens in der Mitte, eher links davon, um mehr als genug Abstand zu aprupt und unmittelnbar sich öffenden Autotüren zu haben.

Das wäre also in der gezeigten Straße mit dem gezeigten Beetle genau im Türschlagbereich der in Fahrtrichtung links parkenden Autos?
 
Aber gilt das Rechtsfahrgebot nicht nur auf Mehrspurigen Straßen (außerorts)?

Nein, die StVO sagt:
"§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."
Und dieses "möglichst weit" (früher "äußerst") wurde in Urteilen präzisiert auf je nach Situation 40 bis 100 cm.
 
Wer hat dieses wo geregelt? Es widerspricht Gerichtsurteilen und dem Rechtsfahrgebot, daher wäre eine solche Regelung hochinteressant.

Ergibt sich aus einer nicht zugelassenen Klage.

Ein Richter hat einem Radfahrer die Klagebefugnis gegen einen Schutzstreifen an einer Engstelle untersagt.
Begründung:
Weil er sich trotz Schutzstreifen und Rechtsfahrgebot durch weiter in der Mitte fahren gegen den Überholvorgang wehren darf. Darf er nicht gegen den Schutzstreifen klagen.

 
Erklärst Du mir bitte, was mein Beamtenstatus mit dem Erfolg meiner Anzeigen zu tun hat?

Hier die Antwort:
Wenn ein Beamter (z.B. Polizeihauptkomissar) eine Anzeige bei seinen Kollegen abgibt, dies anders gehandhabt wird, als von einem Bürger.

Du hast gefragt. Hier die Antwort. Nun bitte weiter mit dem Thema.
 
Weil er sich trotz Schutzstreifen und Rechtsfahrgebot durch weiter in der Mitte fahren gegen den Überholvorgang wehren darf.

Die Passage finde ich nicht. Ich finde nur, dass der Schutzstreifen nichts am Rechtsfahrbegot ändert, es insbesondere nicht verschärft. Daraus ergibt sich allenfalls, ihn nicht benutzen zu müssen, aber nicht das Recht, mittig der Richtungsfahrbahn zu fahren.

Wenn ein Beamter (z.B. Polizeihauptkomissar) eine Anzeige bei seinen Kollegen abgibt, dies anders gehandhabt wird, als von einem Bürger.

Das habe ich mir gedacht: Du setzt Beamter mit Polizeibeamter gleich. Andere Beamte werden von der Polizei völlig identisch mit nicht verbeamteten Bürgern behandelt.
 
... hieße, mit eienr Handbreit Abstand zu den Parkenden zu fahren, wie es gängige Praxis ist.



Wer hat dieses wo geregelt? Es widerspricht Gerichtsurteilen und dem Rechtsfahrgebot, daher wäre eine solche Regelung hochinteressant.



Das wäre also in der gezeigten Straße mit dem gezeigten Beetle genau im Türschlagbereich der in Fahrtrichtung links parkenden Autos?
[Text entfernt, da Beleidigungen / menschenverachtende Beiträge hier keinen Platz haben. - Reinhard -]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genau, so das ich bei einem entgegen meiner Fahrtrichtung geparkten KFZ

Dummerweise stehen alle Kfz auf dem Foto (und genau darum geht es ja!) in der Fahrtrichtung des Polizisten, da wird das mit dem Zuklappen nichts! Dass Dir das nicht aufgefallen ist, warst wohl zu sehr auf das angeblich falsch eingestellte Licht fixiert.


Nein, ich meinte das auf den Inhalt bezogen, d.h., wenn einer Scheiße redet.
 
Dummerweise stehen alle Kfz auf dem Foto (und genau darum geht es ja!) in der Fahrtrichtung des Polizisten, da wird das mit dem Zuklappen nichts! Dass Dir das nicht aufgefallen ist, warst wohl zu sehr auf das angeblich falsch eingestellte Licht fixiert.



Nein, ich meinte das auf den Inhalt bezogen, d.h., wenn einer Scheiße redet.
[Text entfernt, da Beleidigungen / menschenverachtende Beiträge hier keinen Platz haben. - Reinhard -]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[Text entfernt. Es gibt hier eine "Melden"-Funktion, wenn andere Beiträge nicht in Ordnung ist. Eine OT-Diskussion darüber brauchen wir nicht ... - Reinhard -]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Passage finde ich nicht. Ich finde nur, dass der Schutzstreifen nichts am Rechtsfahrbegot ändert, es insbesondere nicht verschärft. Daraus ergibt sich allenfalls, ihn nicht benutzen zu müssen, aber nicht das Recht, mittig der Richtungsfahrbahn zu fahren.
Roland Huhn hatte die Stelle in seinem PDF extra hervorgehoben. Sonst hätte ich es auch überlesen.

Punkt 42
Soweit der Kläger eine Gefahr des zu engen Überholens durch PKW darin begründet sieht, dass er ohne den Schutzstreifen weiter links fahren dürfe, trifft diese Annahme aus den o. a. Gründen nicht zu. Damit hat er es selbst in der Hand, so begründeten Gefahren zu begegnen.
 
Mutter auf Pedelec mit Kind hinten drauf eiert über den Radweg während sie mit der linken Hand am Lenker mit der rechten das Smartphone hält und darauf schaut.

Verantwortung für das Leben von Kindern sieht anders aus, denke ich.
 
Heute mit dem Baron von Dornbirn nach Lustenau unterwegs, zügig aber brav auf dem Radweg.
Aus dem Gegenverkehr schält sich ein Linksabbieger in den Parkplatz des Tennisclubs, kein Grund für mich das Tempo zu verringern.

Womit ich nicht gerechnet hab, dass er um diesen Baum nur einen U-Turn macht und vor meiner Nase ohne zu stoppen wieder in den Verkehr einfädeln will.
Konnte grad noch den Notausgang auf die Fahrbahn nehmen, sonst hätts übel gerumpelt!
 
manchmal wünscht man sich an seinem rad einen rammbock wie es die alten dampflocks hatten......
Dampfloks hatten in Amerika Kuhfänger, bis heute haben Schienenfahrzeuge entweder Puffer plus Hakenkupplungen oder Mittelpufferkupplungen. Letztere ragen tatsächlich wie Fäuste nach vorne und man kann sie bei entsprechender Neigung durchaus für Rammböcke halten.
*Klugsch....ermodus aus*
 
Zurück
Oben Unten