Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Naja, auch ohne Tacho kann man das abschätzen. Bei unter 10 km/h Überschreitung passiert innerorts ja nichts, dazu kommen dann nochmal 3 (?) km/h Toleranz. Man muß in der Tempo-30-Zone zum Geblitztwerden also schon mit fast 150% der zulässigen Geschwindigkeit unterwegs sein. Das zu vermeiden sollte auch ohne Tacho gelingen, sofern man einigermaßen ein Gefühl für die Geschwindigkeit mit dem Fahrrad aufgebaut hat. Eine GPS-Aufzeichnung kann helfen, das zu erlangen.
 
@Krobi Also bist du jetzt der Meinung, dass du nicht derjenige warst, der da zu schnell war oder dass du es warst, aber man dir nichts nachweisen können wird?
Ich weiß nicht, ob eine Diskussion darüber sinnvoll ist. Da die Sache hier angerissen wurde, fände ich's nett, wenn @Krobi uns auch über den Ausgang informiert, aber solange die Dinge noch in der Schwebe sind, sollte er am besten gar nichts schreiben, auch keine Andeutungen.
Und ganz prinzipiell und allgemein würde ich persönlich empfehlen, einen Tacho zu verwenden, wenn man die eigene Geschwindigkeit nicht genau genug einschätzen kann.
 
Ich musste heute mal wieder einen umweg nehmen weil einer auf die recht harmlose gerade strasse zwischen S'Heerenberg und Ulft was falsch gemacht hatt. Vollsperrung, viel polizei, zwei krankenwagen und traumahubschrauber.

Warten wir mal ab wie es mit Krobi weiter geht. Ubrigens muss die Polizei erst mal beweisen das es sein gelber Milan war ( wie viele gelbe Milanen gibt es eigenlich?) und nicht ein anderen gelben velomobil, das ist ja fast ne standart farbe, auch fur Quest etc. Dann ist in Deutschland noch was mit fahrerfoto glaub ich. Glaub kaum das die es bei ein Milan schaffen durchs fenster zu fotografieren.

Grusse, Jeroen
 
Hat schon jemand diesbezüglich kritischen Kontakt mit der Rennleitung gehabt?
jup 2 mal ,innerorts,mit dem up, mobilen radar ausgelöst. wurde mit den autofahrern, die mich überholt haben, rausgenommen.
guckten ob ich einen motor habe, da sie keinen gesehen haben konnte ich weiter.......
beim ersten mal, auf meine frage : wieso kann ich weiter , bekahm ich als antwort von dem polizisten:
unmotorisiert gilt die geschwindigkeitsbegrenzung für velos nicht ! ausser bei fussgänger und 20ziger zohnen.
CH / zürich.
 
Nicht heute, sondern vor ungefähr einer Woche, an einem der wenigen Tage mit angenehmen Temperaturen (d.h. unter 30°), wollte mich anscheinend *) ein recht junger Fahrer eines teuer aussehenden (Carbon?-) Rennvelos mit seinem Kopf zwischen den Ellenbogen während 20 Kilometern "versägen"...

Sein Pech, dass es zwar nicht immer, jedoch tendenziell, leicht runter ging. Gemäss den sehr genauen Karten der Landestopographie nicht zu verachtende 80 Höhenmeter. :giggle:
Dies ist die erwähnte 20 km - Teilstrecke auf meiner zügigen aber trotzdem entspannten Nachhausefahrt (ca. 55-60 km), mit meinem damals, abgesehen von der übervoll bepackten "Lenkertasche" am Sitz hinten, noch gänzlich unverkleideten Flux S-Comp 20.
Dabei war ich wie erwähnt eher gemässigt und geniesserisch unterwegs, hatte ich doch an diesem Tag immerhin schon über 70 km in den Beinen, und noch fast 50 km mit insgesamt beinahe 500 Höhenmetern Steigung vor mir.
Besonders gefreut hatte es mich, ihm die Überlegenheit eines alten, gut beladenen 18 kg - Flux gegenüber seinem leichten Renner beim Ampelstart zu demonstrieren.

Aus unerfindlichen Gründen hatte er das Spielchen mit dem abwechselnden überholen aufgegeben und ist umgedreht, kurz bevor ich die Bözberg-Rampe (der steilere Teil ca. 1 km mit 6% Steigung) hochkroch, denn dort hätte er endlich sein Erfolgserlebnis gehabt!

*)
Meine subiejktive Wahrnehmung - vielleicht nahm er es ja noch gemütlicher als ich und sah einfach nur angestrengt aus!
Trotzdem hoffe ich jetzt natürlich insgeheim, dass er sich von seinen Liebsten zu nächsten Weihnachten ein Liegevelo wünscht... :ROFLMAO:
 
unmotorisiert gilt die geschwindigkeitsbegrenzung für velos nicht ! ausser bei fussgänger und 20ziger zohnen.
CH / zürich.

Korrekt ist, dass man sich in Deutschland und in der Schweiz an die Verkehrsregeln halten muss.

Die Verkehrsregeln in beiden Ländern sagen ganz grob aus:
* eine angemessene Geschwindigkeit ist zu wählen
* _generelle_ Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nicht für Fahrräder / Velos
* ausdrückliche Beschilderung von Höchstgeschwindigkeiten ("30", "Begegnungszone - 20") gelten für alle Fahrzeuge _inklusive_ Fahrräder / Velos

Das führt dann dazu, dass man z.B. in der Schweiz mit dem Auto "ausserorts" (auch ohne Beschilderung) generell maximal 80 km/h fahren darf, mit Velo(mobil) sind aber vorbehaltlich der Angemessenheit auch 120 km/h nicht verboten. Ein "innerorts" gibt es in der Schweiz nicht - da kommt immer eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit, und, ja, die _gilt_.

In Deutschland muss ein Auto innerorts nach Passieren des gelben Ortsschilds _generell_ 50 km/h Höchstgeschwindigkeit beachten, Fahrräder müssen dies _nicht_, sind aber natürlich immer noch an die Angemessenheit gebunden. Kommt ein Schild mit Höchstgeschwindigkeit, müssen sich alle daran halten.

Kein Tacho? Egal, man muss das selbst im Griff haben.

Wer also des Spasses wegen mit 60 durch die ausdrücklich beschilderte Tempo 30-Zone ballert und dabei erwischt wird: Busse. Zu Recht, meines Erachtens. (Sprachs und freute sich, dass der Blitzer bei sicher Tempo 45 - kein Tacho! - in der 30er Zone noch nie ausgelöst hat).

Quellen für CH: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a32 und https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790235/index.html

Quellen für DE: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html und http://www.vzkat.de/ (keine amtlichen Quellen).
 
In Deutschland muss ein Auto innerorts nach Passieren des gelben Ortsschilds _generell_ 50 km/h Höchstgeschwindigkeit beachten, Fahrräder müssen dies _nicht_, sind aber natürlich immer noch an die Angemessenheit gebunden. Kommt ein Schild mit Höchstgeschwindigkeit, müssen sich alle daran halten.
Wobei das gern mal etwas verzwickt ist. Im Zweifel sollte man sich auch mit dem Fahrrad an die 50 km/h halten, und zwar nicht nur deshalb, weil die Straßen auf diese Geschwindigkeit ausgelegt sind und mehr evtl. Schwierigkeiten beim rechtzeitigen Anhalten bereiten könnte.
Ein per Schild angeordnetes Limit gilt für die betroffene Straße, bis es aufgehoben wird (durch eine andere Begrenzung, durch das Aufhebungsschild, durch ein Ortsein- oder -ausgangsschild, ...) Normalerweise wird das Schild hinter jeder Kreuzung wiederholt, damit die dort Einbiegenden das auch mitbekommen. Aber innerorts wird eine von 50 km/h abweichende Begrenzung nicht durch die korrespondierende durchgestrichene Begrenzung aufgehoben, sondern durch eine 50er-Begrenzung, die an den folgenden Kreuzungen nicht wiederholt wird.
Resultat: Wenn man innerorts abbiegt und kein Geschwindigkeitslimit sieht, weiß man ohne erweiterte Ortskenntnis nie, ob die 50 km/h dort für alle Fahrzeuge gelten oder nur für KFZ.
 
Im Zweifel sollte man sich auch mit dem Fahrrad an die 50 km/h halten, und zwar nicht nur deshalb, weil die Straßen auf diese Geschwindigkeit ausgelegt sind und mehr evtl. Schwierigkeiten beim rechtzeitigen Anhalten bereiten könnte.

Deshalb stand dort "Angemessenheit". Es gibt in der StVO die schöne Regel, dass man innerhalb des übersehbaren Bereich anhalten können muss. Konnte man das nicht, war man zu schnell.

Resultat: Wenn man innerorts abbiegt und kein Geschwindigkeitslimit sieht, weiß man ohne erweiterte Ortskenntnis nie, ob die 50 km/h dort für alle Fahrzeuge gelten oder nur für KFZ.

Nein, wenn nach dem Einbiegen kein Schild steht, gilt für Radfahrende nichts und für Kfz 50. Mir ist zumindest kein Fall bekannt, in dem ein Verkehrsteilnehmer dazu verurteilt wurde, dass er ein Schild, von dem er beim besten Willen allenfalls die graue Rückseite sehen konnte, hätte beachten müssen.
Aber eigentlich ist die Diskussion akademisch: Wenn man als Radfahrender innerorts an einer Stelle geblitzt wird, ohne zuvor ein Tempobegrenzungsschild passiert zu haben, kostet das nichts. Hat man einen Unfall, muss man bereits ab 20 km/h damit rechnen, "im Namen des Volkes" eine Teilschuld zugesprochen zu bekommen.
 
Deshalb stand dort "Angemessenheit". Es gibt in der StVO die schöne Regel, dass man innerhalb des übersehbaren Bereich anhalten können muss. Konnte man das nicht, war man zu schnell.
Jep. Und die Argumentation, dass mehr als 50 km/h noch angemessen waren, wird etwas schwieriger, wenn die Straße nur für 50 km/h ausgelegt ist.
Nein, wenn nach dem Einbiegen kein Schild steht, gilt für Radfahrende nichts und für Kfz 50. Mir ist zumindest kein Fall bekannt, in dem ein Verkehrsteilnehmer dazu verurteilt wurde, dass er ein Schild, von dem er beim besten Willen allenfalls die graue Rückseite sehen konnte, hätte beachten müssen.
OK, spalten wir das gespaltene Haar noch einmal: Verstoß gegen eine Anordnung, von der man ohne Kopfstände (sorry, hab den juristischen Fachbegriff gerade nicht parat) nicht wissen konnte, wird nicht geahndet. Das heißt aber nicht, dass die Anordnung dort nicht gilt.
 
Soweit mir bekannt ist, gilt das Schild immer nur bis zur nächsten Einmündung.
Beispiel hier
. Ist auf der Beschilderung kein Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben, gilt meist ab der nächsten Kreuzung, bei der kein neues 30 km/h-Schild folgt, automatisch wieder die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.
 
Hm, also ich habe in der Fahrschule das Ende nach Kreuzungen und Einmündungen gelernt (was auch bestechend logisch ist). Weiterhin hat man (wegen mir?) in der Nähe von Herford ein zusätzliches 70-Schild nach einer Kreuzung aufgestellt, nachdem ich nach dieser geblitzt wurde und das nach entsprechendem Einspruch nicht bezahlen mußte (war aber in den 90ern). Außerdem sind für über Kreuzungen und Einmündungen hinausgehende Begrenzungen explizit die Zonen-Schilder da.
 
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