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Ich suche seit längerer Zeit eine Antwort auf die Frage.
Also warum gibt es für eBikes und sPedelecs diese zwei Begrenzungen, obwohl es im gesamten EU-Raum bereits die Zonen von 30 und 50 km/h gab.
Warum wurden die Zwei- und Mehrrädrigen zu künstlichen Hindernissen gemacht?
Wieso also nicht die Neuen im Fluss der Verbrenner mitschwimmen lassen? (mal angenommen, die würden alle gesetzestreu fahren)
Die bisher mir logischste Antwort bekam ich in Form von: Als eBikes und sPedelecs aufkamen gab es eine gesetzliche Lücke. Die Länder wollten das Rad nicht neu erfinden und bedinten sich bei den Kleinkrafträdern (Mofas & Mopeds) für die es diese Beschränkungen schon länger gab.
Bei Wikipedia findet man:
Wir habe somit seit 2002 de facto vier rechtliche innerstädtische Höchstgeschwindigkeiten 25, 30, 45 und 50 km/h
Gibt es eine andere Erklärung?
Gibt es Ansätze/Initiativen dies zu ändern?
Danke für Erklärungsversuche.
Also warum gibt es für eBikes und sPedelecs diese zwei Begrenzungen, obwohl es im gesamten EU-Raum bereits die Zonen von 30 und 50 km/h gab.
Warum wurden die Zwei- und Mehrrädrigen zu künstlichen Hindernissen gemacht?
Wieso also nicht die Neuen im Fluss der Verbrenner mitschwimmen lassen? (mal angenommen, die würden alle gesetzestreu fahren)
Die bisher mir logischste Antwort bekam ich in Form von: Als eBikes und sPedelecs aufkamen gab es eine gesetzliche Lücke. Die Länder wollten das Rad nicht neu erfinden und bedinten sich bei den Kleinkrafträdern (Mofas & Mopeds) für die es diese Beschränkungen schon länger gab.
Bei Wikipedia findet man:
Da kamen zum ersten Mal die 25 km/h ins SpielZum 1. August 1960 wurde die Führerscheinklasse neu aufgeteilt in:
Am 1. Mai 1965 wurde unterhalb der Klasse 5, die Mofa-Klasse geschaffen. Ein einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bei einer Drehzahl von maximal 4.800 min−1, zulassungs- und führerscheinfrei.
- Klasse 4: Krafträder mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum (Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung).
- Klasse 5: Fahrräder mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder mit durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (Mokicks).
Hier könnte man sogar einen Versuch der Gleichstellung erkennen, da die 50 km/h dann innerstädtisch für alle galt.Am 1. April 1986 wurde in der Klasse der Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 auf 50 km/h angehoben. Dies galt für Kleinkrafträder, die bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen wurden.
Hat also Brüssel Schuld? Gab es bereits in zu vielen Ländern die 45 km/h Grenze? Wenn ja, warum?Am 1. Januar 2002 trat im Rahmen der Europäisierung eine Vorschriftenänderung in Kraft, die die Höchstgeschwindigkeit der Kleinkrafträder von 50 km/h auf 45 km/h reduzierte.
Wir habe somit seit 2002 de facto vier rechtliche innerstädtische Höchstgeschwindigkeiten 25, 30, 45 und 50 km/h
Gibt es eine andere Erklärung?
Gibt es Ansätze/Initiativen dies zu ändern?
Danke für Erklärungsversuche.