Warnblinker statt Fahne an der Stange

AW: Warnblinker statt Fahne an der Stange

Ich wäre schon zufrieden wenn ein paar Leute hier nicht ganz so auftreten würden als wären sie im Besitz der alleinseligmachenden Wahrheit.
Und ich würde mir wünschen, daß niemand hier im Forum (und auch sonst) so auftritt ...







(Schließlich kann das ja nur stimmen, wenn die Leute dasselbe sagen wie ich) ;)
 
AW: Warnblinker statt Fahne an der Stange

Am Beispiel des Satzes "Nein Hans, das siehst du ganz falsch." kannst Du sicher mühelos den Unterschied zwischen "besserwisserisch" und "besser wissen" erläutern.
Besser wäre in der Tat gewesen: "Du hast mich völlig missverstanden." Insofern war meine Formulierung nicht optimal gewählt.
Ich kann so was zugeben. ;)
 
AW: Warnblinker statt Fahne an der Stange

Die von mir hier kritisierte Extremposition ist durch folgende festbetonierte Standpunkte gekennzeichnet:

Extremposition: Unbequeme Meinung, die auf dreiste Weise meiner Sicht der Welt entgegensteht und daher inhaltlich vollkommen überzogen und somit keiner konstruktiven Diskussion wert ist. Ich setze mich am besten mit dieser Extremposition auseinander, indem ich ihre Vertreter deutlich aufzufordere, endlich zu schweigen und nicht mehr lästig zu werden.

- Radwege sind per se immer und für alle gefährlich
- Fahnen, Reflektoren etc. nützen in keiner Situation
- Helme nützen in keiner Situation

Wurde hier nirgends gesagt.

- Autofahrer sind unfähig

Wurde hier zwar auch nicht so gesagt. Aber wenn ich mir so viele Diskussionsbeiträge nur in diesem Forum anschaue, in denen berichtet wird, was Radler mit Autlern und auch Autler mit Autlern täglich erleben, könnte ich mich schon dieser Meinung anschließen.

Disclaimer: Ich habe einen Führerschein der Klasse 3 und fahre zumeist geschäftlich Dose.

Das funktioniert so, dass Diskussionsteilnehmer die nur nach dem Nutzen bestimmter Dinge fragen oder die nur ein Reizwort erwähnen direkt oder indirekt als dämlich hingestellt werden.

Das funktioniert umgekehrt genauso, indem diejenigen, die den - pauschalen - Nutzen dieser Dinge in Frage stellen, als unverantwortlich, lebensmüde und wahnwitzig dargestellt werden. Insofern ist Dein Posting nicht besser, sondern vom gleichen schlechten Stil.

Ist Dir übrigens schon mal aufgefallen, daß ich niemanden auffordere, keinen Styroporhut zu tragen, kein Lamatta an Körper oder Rad zu packen, kein Fähnchen ans Rad zu hänge, keine Radwege zu benutzen.

Mein Kernsatz lautet vorzugsweise, sich nie und nimmer auf all diese Sicherheitspropaganda zu verlassen, die so lauthals mit diesen Sachen verbunden ist, sondern skeptisch zu bleiben. Es bringt mir jedenfalls nicht viel, sollte man nachher meinen Grabstein mit Fähnchen, Styroporhut, Lametta, Blinklichtchen und Vorfahrtsschild dekorieren.
 
AW: Warnblinker statt Fahne an der Stange

Grundsätzlich sicher ist eine nach den besten technischen Möglichkeiten ausgerichtete StVZO-konforme aktive Beleuchtungsanlage.

Was hat die StVO mit Sicherheit zu tun? (...) Und warum ein und die selbe Lampe nicht mehr sichtbar ist wenn man sie mit Akkustrom betreibt, es sei denn sie hängt an einem Rennrad, wobei dieses auch nicht zu schwer sein darf, steht nicht in der StVO.

Wenn Du mich zitierst, dann vergiß doch bitte nicht so entscheidende Nebensätze wie

(Daß es noch besser ginge als der derzeitig beste technische StVZO-konforme Standard, aber nicht gewollt ist, ist mir auch klar.)

Sonst wirkt das nämlich sehr verzerrt.

Erstens ging's um die StVZO und nicht um die StVO. Zweitens sind natürlich nicht alle mit Prüfzeichen K~ versehenen Lichtanlagen wirklich sicher, das ist hinlänglich bekannt. Die dahinter stehenden TA sind ein Grauen.

Nur gibt es mit einer funktionsfähigen StVZO-konformen, d.h. typgeprüften Lichtanlage keinen Streß im Schadensfall. Das trifft auch auf Akku-Beleuchtungen zu, auch hier dürfen am Rennrad nur typgeprüfte Leuchten eingesetzt werden. Es wird übrigens erwartet, daß ein Rennradfahrer nicht nur die Akkuleuchten mit sich führt, sondern ggf. auch Ersatzbatterien.

Die Logik des deutschen Gesetzgebers, nur bei Rennrädern eine Ausnahme von der Dynamobeleuchtung zuzulassen, ist aus einer bis heute nachwirkenden Sicht des Straßenverkehrs aus den 1920ern und 1930er zu sehen. Da galt im Sinne es unbegrenzten Fortschrittsglaubens das Recht des Stärkeren als das Recht des Besseren, d.h. in dem Fall das des motorisierten Fahrzeugs, Symbol des Fortschritts. Exkurs: Das ist der Grund, weshalb die StVO sich in allen Versionen von 1934 bis heute so sperrig mit dem nichtmotorisierten Verkehr anstellt und den Fokus und die Bevorzugung so auf Kraftfahrzeuge legt. Das sind ebenfalls Ursachen, warum verkehrsberuhigte Bereiche und Shared Space hierzulande auf so wenig Gegenliebe treffen und so hitzig diskutiert werden. Die damals vorgeschriebene Dynamobeleuchtung entsprach der Technik der Zeit, und obwohl später bessere Lösungen möglich gewesen wären, war und ist das nicht gewollt, die Gründe dagegen allerdings nur vorgeschoben.

Nach wie vor gilt aus der Sicht der technisch und politisch Verantworlichen das Fahrradlicht als Positionslicht, um das Fahrzeug sichtbar zu machen, von einer Ausleuchtung der Fahrbahn war und ist nie die Rede. So wird das auch immer noch öffentlich verkauft (neben dem abstrusen Argument, helles Fahrradlicht blende andere Fahrzeugführer). Ein Fahrrad ist in den Köpfen immer noch nicht schnell genug, um wirklich Licht zu brauchen, zum Sehen reicht daher die Umgebungshelligkeit. Das ist dann peinlicherweise auch das Kernargument vieler Dunkelradler, die sich nur auf Reflektoren verlassen.

Die österreichische Regelung schreibt übrigens nur vor, daß Fahrräder bei entsprechender Licht- und Wettersituation zu beleuchten sind. Es gibt keine Vorschriften über die Mindest- und Maximalleistung, über die Stromquelle und auch nicht über die dauerhaft feste Montage der Beleuchtung am Rad. Es geht auch einfach.
 
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Die österreichische Regelung schreibt übrigens nur vor, daß Fahrräder bei entsprechender Licht- und Wettersituation zu beleuchten sind. Es gibt keine Vorschriften über die Mindest- und Maximalleistung, über die Stromquelle und auch nicht über die dauerhaft feste Montage der Beleuchtung am Rad. Es geht auch einfach.

Tu felix Austria... :D

Eusebius hat ja irgendwo auch schon mal erwähnt, dass die Beleuchtungsregeln in der Schweiz ähnlich simpel gehalten sind... weiß jemand was von der Regelungen in anderen Ländern zu berichten?
 
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