Warnblinker statt Fahne an der Stange

AW: Warnblinker statt Fahne an der Stange

Die Selbstverantwortung im Straßenverkehr läßt sich eben nicht mal per Fähnchen, Lametta oder Blinkenlight erledigen oder gar an die abgeben.
Wer hat das jemals behauptet?

Na, so wie einige ZeitgenossInnen solche Gegenstände als Devotionalien für Sichtbarkeit im Straßenverkehr feiern, liegt der Gedanke schon nahe. Wesentlich mehr als Amulettcharakter hat das Zeugs IMO aber nicht.
 
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ich fahre immer mit 2 seitentaschen (mit reflexfolie drauf). dadurch wird man besser gesehen, weil man von hinten breiter wird.

Wenn dadurch die vorgeschriebenen Pedalreflektoren verdeckt werden, ist die Nutzung von Packtaschen gemäß § 67 Abs. 2 Satz 4 StVZO am Fahrrad formal nicht zulässig: "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein." :D
 
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Zu 2: Meine Tochter hat auch immer solche Szenarien entwickelt (vom LKW , beladen mit Benzin, einem kleinen Loch und einer Zigarette auf der Straße... )
Mich würde deine Geschichte dazu interessieren, vielleicht wird sie verfilmt

Tja und was passiert dann?
Ok ich sags dir: Nichts!
Ne Zigarette reicht nicht aus um Benzin anzuzünden!

Selbst Wenn du die Benzinspur anzündest passiert dem Tankwagen immer noch nix. Das rollt einfach raus entzündet sich und fackelt einfach ab.
Also Feuerlöscher draufhalten bis die Flamme aus ist und dann Loch verschliessen.

Problematisch wirds erst wenn der Tanklaster so heiss wird dass er platzt.
Dann Verbrent halt ziemlich viel Benzin auf einmal, aber explodieren sollte dann immer noch nichts...

Tschö
René
- In den letzten 8 Jahren sehr gut ohne Fahne zurecht gekommen -
 
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Hallo Hans!

Sind eigentlich alle Liegeräder nicht zulässig, weil man den Rückstrahler am Pedal nicht sehen kann?

Orange Grüße!

zugvogel
 
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Sind eigentlich alle Liegeräder nicht zulässig, weil man den Rückstrahler am Pedal nicht sehen kann?

Wenn Du kontrolliert wirst, steigst Du sicherlich ab und stellst Dich neben das Rad; das ist schließlich viel höflicher, als sitzen zu bleiben. Der Polizist wird dann sehen: Die Pedalrefkletoren sind vorschriftsmäßig vorhanden und sichtbar.

Gruß, Hans
 
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Hallo Hans!

Ich habe soeben eine Mail an das Bundesverkehrsministerium geschickt. Bitte lies dazu auch meinen Thread "Verbot von Liegerädern in Deutschland" im Velomobilforum, wird möglicherweise auch ins Liegeradforum verschoben werden.

Freundliche Grüße!

zugvogel
 
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Die Diskussion über die StVZO finde ich in dem Zusammenhang mit Blinkies zweitrangig. Ich finde die Dinger einfach nervig, und abseits der Paragraphen sollte man mMn schon aus Rücksicht auf sie verzichten. So lange nur sehr wenige Leute sie benutzen ist das natürlich problemlos wegzustecken ;) aber wenn ich mir vorstelle dass ein großer Anteil der Radler blinkend durch die Gegend fährt... nein danke.
 
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Sind eigentlich alle Liegeräder nicht zulässig, weil man den Rückstrahler am Pedal nicht sehen kann?

Wieso, sind die am Liegerad unsichtbar? Ich hab zwar keine Rückstrahler an den Pedalen, ich Verbrecherin, aber ich bin mir sicher: Wenn ich welche dransetzen würde, könnte ich die auch sehen.
 
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Wieso wieso, Eva?
Reflektoren am Lieger strahlen nach unten und oben.

Jupp
 
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Für die, die sie sehen sollen, schon ...

Von sichtbar steht eh nix im 67er, die müssen nur wirken:

"Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein"
 
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Von sichtbar steht eh nix im 67er, die müssen nur wirken:
...

Ich kann mich zwar nicht mehr erinnern ob ich es gesehen, gelesen oder gehört habe (ist sehr lange her), aber der Sinn hinter diesen gelben Reflektoren sollte es sein, das Auf und Ab der Tretbewegung bereits aus der Ferne sehen zu können, um ein Fahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit so früh wie möglich zu erkennen.

Da wäre doch die Lösung von HeinzH schon mal was für LR und Trikes, um mindestens von vorn gesehen regelkonform zu sein. Aber was bei einem VM? Müssten vorn und hinten senkrechte gelbe Lauflichter oder Reflektoren angebracht sein, die Auf und Ab laufen :confused:

Irgendwie richten wir uns imho immer nur nach den Unzulänglichkeiten der Autofahrer (zugegeben diese kommen bei mir auch vor), aber wer überleben will, muss es wohl tun ...

Gruß
Yuzuru
 
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Hallo,

Problematisch wirds erst wenn der Tanklaster so heiss wird dass er platzt.
Dann Verbrent halt ziemlich viel Benzin auf einmal, aber explodieren sollte dann immer noch nichts...

Kritisch wird's, wenn der Tanker warm ist, nur noch ein kleiner Rest Benzin drin ist und dann die Flamme in den Kessel durchschlägt.

viele Grüße

Christoph
 
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HAllo Eva, hallo Ihr anderen,

ist doch schön, wie sich alles immer um dasselbe dreht! :D

Wenn dadurch die vorgeschriebenen Pedalreflektoren verdeckt werden, ist die Nutzung von Packtaschen gemäß § 67 Abs. 2 Satz 4 StVZO am Fahrrad formal nicht zulässig: "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein." :D

Packtaschen sind sowieso verboten, weil sie die Speichen bzw. Reifenreflektoren teilweise verdecken. Ketten- und Sattelstreben sowie Fahrradgabeln sowieso. Und sei vorsichtig mit den Absätzen und Spitzen Deiner Schuhe.
:D:eek::)

Und nun noch ein Vorschlag zur Güte: Packt doch Euren Blinklaternenmast in die abnehmbare Packtasche oder macht ihn an der Jacke fest, dann unterliegt er nicht der StVZO und ist nicht verboten, solange er nicht blendet.

Und zum Abschluss noch, weil ich mich so gerne wiederhole: Zwei Scheinwerfer in Betrieb, alle vorgeschriebenen Reflektoren, dicke Packtaschen und eine durch strahlenden Sonnenschein angestrahlte rote Jacke mit Reflektorstreifen haben eine Frau nicht davon abgehalten, aus dem Gegenverkehr links abzubiegen und mein Fußgelenk auf Restlebenszeit zu zerstören. Sie hat einfach nicht in meinen Richtung geschaut.

Gruß, Klaus
 
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Hallo,
Problematisch wirds erst wenn der Tanklaster so heiss wird dass er platzt.
Dann Verbrent halt ziemlich viel Benzin auf einmal, aber explodieren sollte dann immer noch nichts...

Er explodiert, wenn er so wenig Benzin enthält, dass alles verdampft ist und mit der Luft im Tank ein explosionsfähiges Gemisch bildet. Dann aber richtig.

Und zu anderen Beiträgen:
aber wenn ich mir vorstelle dass ein großer Anteil der Radler blinkend durch die Gegend fährt... nein danke.

Ich komme gerade aus Tschechien, da habe ich de Fahrräder ab der Dämmerung nur blinkend gesehen, teilweise auch vorne. Gestört hat es aus dem Bus heraus nicht, aber einen hintehrfahrenden Radler stört es bestimmt.


Reflektoren am Lieger strahlen nach unten und oben.

Bei mir nicht. Bedingt durch die Fußhaltung strahlen sie nach schräg vorne oben, und schräg hinten unten. Bei den meisten Torkelradlern ist es genau umgekehrt. Somit sind die der Torkelradler von hinten recht gut (ohne Packtaschen) und von vorne schlecht zu sehen, während meine unabhängig von den Taschen von vorne immer gut zu sehen sind.

Gruß, Klaus
 
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