VM vs private Parkplatzüberwachung?

Haare kämmen nicht vergessen, wegen Foto.

Ich fahr gerade täglich in ein Krankenhausparkhaus mit Nummernschild Abrechnung und bis jetzt War es auch kein Problem mit dem Rennrad da raus und rein zu fahren.
 
Nein, egal wie groß die Buchstaben sind. Ein paar Buchstaben und Zahlen sind keine Urkunde, Kennzeichen bekommt man in jedem Schildershop so viele wie man will. Der Stempel vom Straßenverkehrsamt ist eine Urkunde, den darf man nicht nachmachen.

Dazu kommt dass es nur bei Täuschungsabsicht eine Urkundefälschung sein kann, auch das sehe ich hier nicht.
 
Auf Privatgelände das der Öffentlichkeit zum befahren nutzbar gemacht wurde gilt die StVO (für den fahrenden Verkehr)! Steht üblicherweise auch in den Hinweisen der meisten Parkhäuser. Das einzige was nicht gilt wie auf öffentlichem Grund ist die Zuständigkeit des Ordnungsamtes für den stehenden Verkehr.
 
Das einzige was nicht gilt
Auch Rechts-vor-Links muß nicht unbedingt gelten, weil dafür Fahrbahnmarkierungen notwendig sind. Solange lediglich Parkboxen markiert sind gilt §1 Stvo, allgemeine Rücksichtnahme und die Notwendigkeit zur individuellen Absprache bzgl. Vorfahrt. So lautete wohl sinngemäß ein Urteil.
 
Ja aber die Komunen legen dir als Betreiber zumeist die entsprechende Markierung des Parkplatzes auf, ebenso wie Anzahl und Position der Parkbuchten wenn du einen freigibst (ist zumindest hier in Wetzlar so)
[DOUBLEPOST=1551871060][/DOUBLEPOST]Auf den meisten Parkplätzen von Supermärkten wird Abstellfläche für ein Fahrad mit Kinderhänger einberechnet, da sollte ein VM doch gehen? Kommt sicher aufs Einzelbeispiel an, bei Altbebauungen in Innenstädten hatt man als Betreiber manchmal Schwierigkeiten das ein zu richten.
 
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