Und jetzt kommst Du mit der Behauptung, dass hier jemand das Wort Straftat verwendet hat und das Absicht unterstellt wurde. Ich finde das macht das alles nur noch unprofessioneller.
Ich hatte Jens in einer PM darauf hingewiesen, das eine Urheberverletzung unter das Strafrecht fällt. Das war mehr in Abgrenzung zu einem Parkverstoß gedacht, aber wer (unbewusst?) mit einer Täter-Opfer-Umkehrung argumentiert, kann das schon mal übersehen.
Würde VM World solche Sachen professionell angehen, wäre die ganze Aufregung erst gar nicht entstanden.
Zumal wir
hier in diesem Faden bereits vor einem halben Jahr Velomobile World auf mögliche Fallstricke im Urhebergesetz hingewiesen und ausdrücklich davor gewarnt hatten das Urhebergesetz rundheraus zu missachten.
Am schlimmsten finde ich die Unterstellung, VW hätte absichtlich und aus kommerziellen Gründen eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Was ist an einem Werbevideo unabsichtlich oder unkommerziell?
Täter <-> Opfer...
Jan hat mir mitgeteilt, dass Clara vor dem Erstellen der Videos versucht hat, sich eine Berechtigung zur Verwendung der Materialien zu beschaffen. Sie war der Meinung, dass Nici diese Rechte hätte und ist deshalb an Nici herangetreten. Bei der Kommunikation hat es dann wohl massive Missverständnisse gegeben um welches Material es sich genau handelt. Jedenfalls fand sich Clara mit der Einwilligung Nicis legitimiert, mit ihrer Arbeit zu beginnen.
Clara hat also für Ausschnitte aus diesen Videos:
bei
@Düsentriebin nach einer Freigabe des Video-Materials angefragt? Ohne konkretes Beispiel oder Link? Ohne schriftlichen Beleg?
Auf "Zuruf" bekam Velomobile World also von der falschen Quelle Freigaben für fremdes Videomaterial? Trotzdem die fraglichen Videos auf
@Sproessling VT-Kanal stehen, den sie auch nicht kontaktierten als ihr Fehler offensichtlich wurde? Wie
unprofessionel dumm ist das denn!
Sorry, aber "gefühlte" Einwilligungen reissen es nicht und "Wir sind doof!" scheint mir als Verteidigungsstrategie ebenfalls mangelhaft.
Diese Abstimmung war dann handwerklich sicher schlecht gemacht, wenn dabei solche Missvertändnisse entstehen, aber von böser Absicht gegen irgendeinen Urheber kann nicht die Rede sein. Dass das vor Strafe nicht schützt, haben wir in diesem Faden nun oft genug durchdekliniert bekommen und das stellt hier wohl auch niemand in frage. Aber zu unterstellen, hier wäre vorsätzlich eine Straftat begangen worden, ist einfach falsch und führt auch zu falschen Schlüssen.
Jens, tritt mal bitte einen Schritt zurück.
Von
@Velomobileworld wurde aus reiner Dummheit nicht lizensiertes Videomaterial eines Forenmitglieds für ein kommerzielles Video verwendet.
DAS ist der Fakt! Das dies zudem das Strafrecht tangiert, zeigt nur das schiere Ausmaß des Verkackens.
Der weitere Verlauf dieses Velomobil World Kommunikations-Desasters lässt sich exklusiv in diesem Faden nachlesen.