@ fanfan
Auch wenn dein Erfahrung sehr einschneidend war, ist eine Diskussion auf dem Niveau von "Ich kenne da einen Fall" nicht sinnvoll.
Beachte den Kontext! Das war eine Antwort auf die Unterstellungen mangelnder Erfahrungen. Die Liste war aber nicht vollständig:
1. Totalschaden und leichte Verletzungen nach Kollision mit einem Kfz aus Grundstücksausfahrt mit Fahrerflucht;
2. von alkoholisiertem Fahrer auf dem Radweg getötete Klassenkameradin;
3. Dooring-Unfall auf benutzungspflichtigem 80 cm breitem Baumwurzelpfad;
4. Überrollen des Unterschenkels durch alkoholisierten und 7-fach straffällig gewordenen Gewerbetreibenden;
5. Kollision mit einem aus dem Schritttempo beim Rechtsabbiegen beschleunigendem PKW mit Rippenbruch;
6. Verbrennung der Haut nach Streifen eines rückwärts aus einem Schrägparkplatz schnellenden Kfz
… Damit lässt sich bereits eine relative Häufigkeit berechnen, die auf das Produkt aus Fahrleistung und Unfallwahrscheinlichkeit/km in geschlossenen Ortschaften schließen lässt. Der Unfall, der mich ein halbes Jahr + Job kostete, war der mit dem ToxyZR. Bei allen anderen bis auf den Dooring-Unfall fallen mir für ein Liegerad mehr unfallverschärfende als entschärfende Faktoren ein. Meine persönliche Erfahrung für Hamburg und Köln beruht außerdem auf einer noch größeren Zahl von Beinahe-Unfall-Ereignissen, die sich durch Aufmerksamkeit und gute Bremsen kompensieren ließen und der Lektüre von Unfallberichten der Polizei.
Diese Berichte gibt es aber nur zu schweren Unfällen und sie sind auch nicht sehr ergiebig. Die entscheidenden Informationen werden zurückgehalten. Und eine Aktualisierung nach Strafbefehl bzw. Urteil erfolgt i.d.R. nur bei den sensationellen Fällen, bei Strafbefehlen landen die für Radler:innen überlebenswichtigen Informationen hinter dem Täterschutzwall der Justiz. Da hilft tatsächlich nur eine Diskussion auf dem Niveau von „Ich kenne da einen Fall“, um zu dem m.E. vernünftigen Schluss zu kommen: In Ortschaften wie HH oder Köln pendle ich nicht mit dem Liegerad, wenn ich damit allein im Berufsverkehr unterwegs bin.
Satzungsziel eines Sportvereins müsste es sein, mit allen legalen Mitteln daran etwas zu ändern. Und so lange da nichts passiert, sollte sich die Unterbringung der Fahrzeuge auch nicht im Stadtgebiet befinden. Wie es damit im Moor und am Bodensee aussieht, weiß ich nicht, aber danke
@TimB für deinen Versuch, wichtige Aussagen neu zusammenzustellen. Ich empfehle trotzdem die Lektüre im Diskussionskontext.